Balve/Arnsberg. Ein 30-jähriger Balver wird wegen bewaffneten Drogenhandels zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein Butterfly-Messer wird ihm zum Verhängnis.
Für ein Jahr und zehn Monate muss ein Mann aus Balve wegen Drogenhandels hinter Gitter. Besonders zum Verhängnis wurden dem 30-Jährigen seine einschlägigen Vorstrafen und der Besitz eines Butterfly-Messer. Der ist nach dem Waffengesetz verboten.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung im Sommer 2017 fanden die Polizeibeamten dieses Messer neben einem erheblichen Vorrat an Rauschmitteln, unter anderem Cannabis und Amphetamine. Dass der 30-Jährige dieses Messer tatsächlich einsetzte um etwa seine Kunden zu bedrohen, ist nicht bekannt, war auch nicht angeklagt. Laut seiner Aussage habe er das Messer bei den Deals auch nie dabei gehabt. Juristisch reiche aber schon das Vorhandensein dieser verbotenen Waffe, so erklärte der Vorsitzende Richter Jäger am Arnsberger Landgericht, um möglicherweise Drogenkäufer einzuschüchtern. Deshalb ordnete das Gericht die Taten des jungen Mannes schließlich auch als bewaffnetes Handeltreiben mit BTM (Betäubungsmitteln) ein. Und das zieht eine höhere Strafe nach sich.
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Diese juristische Einordnung, die der Verteidiger in seinem Plädoyer versucht hatte abzuwenden, wurde dem 30-Jährigen zum Verhängnis. Ebenso wie mehrere einschlägige Vorstrafen, ebenfalls wegen BTM-Handels, und eine deshalb noch laufende Bewährung. Diese Aspekte ließen für die Große Strafkammer eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht mehr zu.
2016 beim Cannabisverkauf erwischt
Zu den Anklagevorwürfen im Detail: Im Herbst 2016 wurde der heute 30-Jährige in der Balver Innenstadt erwischt, als er Cannabis verkaufte. Auf weitere polizeiliche Ermittlungen hin wurde dann im Sommer 2017 eine Durchsuchung seiner Wohnung durchgeführt. Knapp 150 Gramm Marihuana wurden dabei gefunden, außerdem Amphetamine, Ecstasy und Cannabispflanzen. Das Rauschgift soll quasi in der gesamten Wohnung verteilt gewesen sein. Der Angeklagte bestritt in der Verhandlung nicht, dass all diese Drogen ihm gehörten.
Verfahrensverzögerung
Die Verurteilung des 30-Jährigen dauerte nach der Tat nun über drei Jahre. Grund war zum einen, dass das psychiatrische Gutachten lange auf sich warten ließ. Und dann war die zuständige Strafkammer am Arnsberger Landgericht mit anderen, dringenderen Haftsachen überlastet.
Das habe, wie der Richter Markus Jäger erklärte, zu einer sogenannten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung geführt. Durch diese deutlich zu lange Verzögerung mit der Belastung für den Angeklagten, auf seinen Prozess zu warten, werden ihm vier Monate der nun geurteilten Haftstrafe wieder abgezogen, juristisch gesehen als abgesessen gewertet.
Er berichtete aus seinem Leben, dass er schon als Jugendlicher mit dem Drogenkonsum begonnen habe und gerade zum Tatzeitpunkt sehr abhängig gewesen sei. „So viele Drogen wie zum Zeitpunkt der polizeilichen Durchsuchung waren sonst nie in der Wohnung", erklärte der Verteidiger. Von den aufgefundenen Drogen soll ein großer Teil für den eigenen Konsum gewesen sein, und nur ein kleineres Stück für den Weiterverkauf zur Finanzierung der eigenen Sucht. Für die Höhe der Strafe sollte diese Frage mitentscheidend werden. Weiterverbreitung von Drogen wird schließlich als deutlich krimineller eingestuft. Das Gericht ging aber schließlich von einer größeren oder mindestens gleich großen Menge für den Verkauf aus. Richter Markus Jäger nannte als Gründe die gut beschrifteten und passend abgefüllten Tütchen, die Menge an Bargeld oder eine lange Liste mit Kunden, die allesamt in der Wohnung sichergestellt wurden als Indiz für einen größeren Handel.
Wechselnde Jobs, Arbeitslosigkeit
Der Angeklagte schilderte weiter aus seinem Leben, dass von wechselnden Jobs, Phasen der Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit und mehreren Therapien geprägt sei. Seit dem letzten Entzug vor zwei Jahre sei er größtenteils weg von den Drogen, es kämen aber auch immer wieder Rückfälle, in Kombination mit depressiven Phasen sowie einem zuletzt steigenden Alkoholkonsum hinzu. All das veranlasste den psychiatrischen Gutachter, eine eher düstere Prognose zu malen. Es sei zu erwarten, dass sich der Drogenkonsum wieder steigere, verbunden dann mit der Gefahr von Beschaffungskriminalität.
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Das Gericht folgte dieser Einschätzung und ordnete im Einklang mit dem Strafgesetzbuch eine stationäre Therapie an. Diese wird im Rahmen der Haftzeit absolviert. „Ohne diesen engen Rahmen werden Sie das nicht schaffen, glauben wir", gab der vorsitzende Richter dem Balver mit auf den Weg. Denn in den letzten Jahren habe er in der Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe und überhaupt in den Bemühungen, seine Lebensumstände zu verbessern, viel zu wenig Einsatz gezeigt. „Aber mit dieser Therapie haben Sie vielleicht eine gute Chance." Noch aber besteht die Möglichkeit, das Urteil anzufechten.