Balve. In Langenholthausen standen sie bei Windrad-Parade dicht an dicht. Jetzt reagiert die Stadt Balve.
Die Coronagefahr wird vielerorts unterschätzt: Das meint der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Michael Bathe, und er klingt genervt dabei. Tatsächlich gab es in jüngerer Zeit Szenen von Menschenansammlungen, die auf eine neue Laschheit im Umgang mit den Corona-Regeln hindeuten.
Nach den Lockerungen der Landesregierung in der Corona-Krise entstehe bei der Ordnungsbehörde der Stadt Balve der Eindruck, dass sich die Bürgerinnen und Bürger derzeit in einer Pseudosicherheit vorm Virus wägen, meinte Bathe.
Wenn auch das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Einzelhandel, Apotheken und Arztpraxen weitgehend gut umgesetzt werde, bestehen zunehmende Probleme bei Zusammenkünften im öffentlichen Raum, hieß es. Immer häufiger werde beobachtet und auch angezeigt, dass sich eine größere Anzahl von Menschen ohne Wahrung der Abstandsregeln sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum ohne besonderen Anlass versammelt.
Ein Beispiel hierfür seien Menschenansammlungen in Langenholthausen, die als Zuschauer beim Abtransport der Zubehörteile für Windkraftanlagen ohne Einhaltung des Mindestabstands am Straßenrand stehen, sagte Bathe.
Unerwartete Gratis-Show
Fakt: Windrad-Zubehör wurde in Fuhren über Tage hinweg durch Langenholthausen gekarrt – jeweils weit nach 22 Uhr, um für möglichst wenige Verkehrsbehinderungen zu sorgen. Anwohner aus Langenholthausen bestätigen, das öffentliche Interesse am Transport der stählernen Monster habe von Tag zu Tag zugenommen.
Wie auch anders? „Das ist schon irre, wenn plötzlich ein Windrad-Teil hinter dem Haus von Habbel auftaucht und um die Kurve kommt“, berichtete die Anwohnerin. Immerhin ist ein Bauteil stolze 46 Meter lang.
In Langenholthausen sei der Andrang zunächst übersichtlich gewesen. Das habe sich aber inzwischen geändert. „Masken habe ich so gut wie nicht gesehen“, erzählte eine Anwohnerin im Gespräch mit der „Westfalenpost“. Ihr Video zeigt, dass etliche Schaulustige unterwegs waren, um die unerwartete Gratis-Show zu sehen.
ach der Coronaschutzverordnung sei weiter jede einsichtsfähige Person verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Mehrere Personen dürfen in der Öffentlichkeit nur zusammentreffen, wenn es sich
1. um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
2. ausschließlich um Personen aus maximal zwei Haushalten,
3. um Begleitung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen,
4. um notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen oder
5. um eine Gruppe von höchstens zehn Personen handelt.
Sonst sei zu allen anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, stellte Bathe fest. Für bestimmte Veranstaltungen und Versammlungen, auch aus besonderem Anlass, gelten Sonderregelungen, die beim Ordnungsamt der Stadt Balve erfragt werden können, betonte Bathe. Nach wie vor sind Verstöße und Zuwiderhandlungen, etwa eine unerlaubte Ansammlung oder Zusammenkunft im öffentlichen Raum, eine Ordnungswidrigkeit. Sie können mit Bußgeld belegt werden.