Eisborn. Bürgerinitiative BGS beklagt weiter Staub über Eisborn. Bei der Debatte um die Steinbruch-Erweiterung gebe es Widersprüche der Firma Lhoist.
„Eisborn geht weiter im Staub unter“, klagt die Eisborner Bürgerinitiative BGS in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemeldung. Sie unterstreicht ihre Position mit Fotos vom 4. September.
„Nicht nur die mittlerweile 395 Mitglieder der BGS Eisborn, sondern der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger hier haben ,die Schnauze voll’ von den regelmäßig und unerträglich auftretenden Staubbelastungen und Erschütterungen durch den Steinbruchbetrieb des belgischen Konzerns Lhoist/Rheinkalk“, schimpft der zweite BGS-Vorsitzende Joachim Voss.
In den Staubwolken komme es unter anderem „zu massiven Atemwegsbeschwerden“. Ein Aufenthalt im Freien sei dann „unmöglich“. Es sei doch „völlig absurd“, sich jetzt vorrangig mit den Erweiterungsplänen des Steinbruchbetreibers zu beschäftigen, wo doch offensichtlich sei, dass der Konzern seit Jahren nicht gewillt oder in der Lage sei, die Belästigungen „wirksam zu beschränken“.
Initiative sieht Widerspruch
Die BGS Eisborn will weiter gegen die Belästigungen vorgehen und sich im Planungsprozess der angestrebten Erweiterung „selbstverständlich in die Gespräche einbringen“.
Laut BGS hat Lhoist/Rheinkalk den für den 21. September geplanten Tag des offenen Steinbruchs ohne Angabe von nennenswerten Gründen abgesagt. Dadurch werde „die breite Öffentlichkeit aussperrt“. Lhoist äußerte sich auf eine Anfrage der WP zunächst nicht.
Die BGS sieht ferner einen Widerspruch in einer Aussage von Lhoist und davon abweichenden Informationen. So sollen Vertreter des Konzerns beim Bürgerdialog am 9. April in Eisborn gesagt haben, für die Höhe der Halde gebe es noch keine Planungen oder Unterlagen. Dabei gehe aus Unterlagen hervor, dass die Haldenpläne bereits am 2. April von Lhoist fertiggestellt und unterzeichnet gewesen waren. Die BGS argwöhnt, dass die Pläne am 8. Juli bei einem nicht-öffentlichen Scoping-Termin (Umweltprüfung, Red.) vor ausgewählten Behördenvertretern bekannt gemacht werden sollten.