Hochsauerlandkreis/Arnsberg. Wie lange Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1965 bis 1970 noch warten können - und was es alles zu beachten gilt.

Oh Schreck: Eigentlich ist es für Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 längst zu spät, um die alte graue oder rosa „Fleppe“ noch fristgerecht umzutauschen. Der Wechsel vom ausgedienten Papier-Führerschein zur neuen EU-Kartenfahrerlaubnis sollte für diesen Personenkreis ursprünglich mit Ablauf des 19. Januar 2024 über die Bühne gegangen sein. Doch dann schlugen Hacker zu - legten die Verwaltungen in den fünf südwestfälischen Landkreisen weitgehend lahm. Darum wurde die Frist verlängert - zunächst bis zum 19. Juli 2024.

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Doch jetzt gibt es einen weiteren „Nachschlag“: In den vom Cyberangriff betroffenen Kreisen (Hochsauerlandkreis, Kreis Soest, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein) ist der anstehende Pflichtumtausch der Führerscheine bis zum 19. Januar 2025 möglich. Grund dafür sei „die gegenwärtige enorme Nachfrage nach Terminen“, teilt die zuständige Bezirksregierung Arnsberg mit.

Die Führerscheinstellen der betroffenen Kreise hätten bereits jetzt alle Hände voll zu tun: Verlängerung der Fahrerlaubnis, Ausstellen eines Ersatzführerscheins oder eines internationalen Führerscheins, Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse, Anträge im Zusammenhang mit Fahrgastbeförderungen, Ausstellen von Fahrerkarten, Umschreibung von ausländischen Führerscheinen und von Dienstfahrerlaubnissen. All das sei „eilbedürftig“, daher die Verlängerung.

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Achtung: Die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg zur Verlängerung bis 19. Januar 2025 gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen Wittgenstein und Kreis Soest haben. Die Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg am 25. Mai 2024 in Kraft. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen angeraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen.

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Ebenfalls gut zu wissen: Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, müssen Sie keine neue Prüfung machen. Und wenn Sie die Umtauschfrist verstreichen ließen, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren. Allerdings droht bei Fristverstreichung eine Geldbuße: „Tauschen Sie Ihren Führerschein nicht fristgerecht um, müssen Sie unter Umständen mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen“, teilt die Verbraucherzentrale mit.

Darauf müssen „Umtauschende“ achten

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten die Kunden ihren Personalausweis, den alten Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto (35x45 mm) mitbringen. Der Umtausch kostet mindestens 30,40 Euro, heißt es auf Nachfrage aus Reihen der drei HSK-Führerscheinstellen. Etwas komplizierter ist das Prozedere für „Zugereiste“: Sollte der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, so ist vorab eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde zu beantragen. Diese Karteikartenabschrift muss bei der Führerscheinstelle vorliegen. Weitere Informationen im Internet unter: https://fcld.ly/umtausch_fuehrerschein

Außerdem wichtig: Für den Umtausch ist eine Online-Terminvereinbarung notwendig. Der entsprechende Link dazu: www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/
buergerservice/auto/verkehr/fuehrerschein

Übrigens, es gibt nicht nur „Bummler“. Zwei Sondertermine zum Umtausch wurden im April im Hochsauerlandkreis angeboten, an beiden Samstagen waren die Führerscheinstellen stark frequentiert: Am 13. April tauschten 800 Bürgerinnen und Bürger ihre veraltete Fahrerlaubnis. Weitere 650 Sauerländer sagten dann am 27. April „Tschüss“ zum grauen oder rosafarbenen Lappen.

2831 Hochsauerländer haben schon getauscht

Weitere Zahlen zum Umtausch im Hochsauerlandkreis: Insgesamt 2183 Führerscheinbesitzer der betroffenen Jahrgänge haben bis Ende April den Tauch vollzogen. Zum Vergleich: Im Jahr 2023, damals waren die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe, wurden insgesamt 6219 Tauschende gezählt. Detaillierte Info zu Umtauschfristen findet sich ebenfalls auf der Internetseite der Kreisverwaltung.