Arnsberg. 53-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem die Polizei bei ihm Drogen und Waffen gefunden hatte. Die Hintergründe sind komplexer.

Sein Besuch bei der Polizeiwache in Hüsten, um eine offene Geldstrafe zu bezahlen, brachte einen 53-jährigen Arnsberger, der zu dieser Zeit ohne festen Wohnsitz war, in ein Dilemma. Seine gesamte Habe führte er in einem Rucksack mit. Er ist bei der Polizei jedoch kein Unbekannter und die Gesamtumstände führten zu einer Durchsuchung der Person.

In seinem Rucksack fanden die Polizisten eine Menge Cannabis und Amphetamine. Außerdem fanden sie einen Schlagring und Pfefferspray. Der Mann hatte auch 2652 Euro in bar dabei. Das machte die Polizisten misstrauisch, dass der Mann Drogen verkaufen könnte. Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann wegen Besitz und Handel von Drogen an. Außerdem ging es um einen älteren Vorwurf: Der Mann soll jemanden in seiner Wohnung mit einer Axt angegriffen und verletzt haben.

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Der Mann gab die Vorwürfe vor dem Schöffengericht in Arnsberg zu, wollte aber einige Dinge klarstellen. „Vor etwa 30 Jahren hatte ich einen schweren Verkehrsunfall. Dabei habe ich starke Kopfverletzungen erlitten und war drei Monate im Koma. Danach war ich lange im Rollstuhl“, sagte er. Der Anwalt des Mannes erklärte, sein Mandant habe Cannabis genommen, um Schmerzen zu lindern, und Amphetamine, um sich nicht niedergeschlagen zu fühlen. Der Anwalt erklärte auch, dass der Mann 243.000 Euro nach dem Unfall erhalten hatte. Die größte Summe gab er damals seinem Vater, um dessen Firma zu retten.

Der Angeklagte hatte lange keinen festen Wohnsitz und lebte in einem Hotel. Die 2652 Euro in seinem Rucksack waren der Rest des Geldes, das er nach dem Unfall unter anderem als Schmerzensgeld bekommen hatte. Ein Richter las ein psychologisches Gutachten vor. Darin war vermerkt, dass der Mann drei Suizidversuche hinter sich hatte. Der Unfall und die Trennung seiner Eltern machten ihn offenbar zu einem Außenseiter.

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Der Staatsanwalt sagte, der Vorwurf des Drogenhandels solle fallengelassen werden. Stattdessen soll nur der Besitz von Drogen angeklagt werden. Auch die gefährliche Körperverletzung und der Verstoß gegen das Waffengesetz bleiben hingegen bestehen. Der Staatsanwalt schlug eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten vor. Der Mann müsse lernen, ohne Drogen zu leben und bei Konflikten besonnen zu handeln. Der Anwalt des Mannes stimmte diesem Vorschlag zu, bat aber um einen Bewährungshelfer und die Rückgabe der 2652 Euro.

Geld erhält der Mann zurück

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Bewährung dauert drei Jahre. Der Mann wird einen Bewährungshelfer bekommen und muss jede Änderung seines Wohnsitzes melden. Außerdem muss er dem Mann, den er mit der Axt verletzt hat, 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Arnsberger wurde angewiesen, seine psychischen Probleme mit einem Therapeuten zu behandeln und eine Drogentherapie zu machen. Die 2652 Euro im Rucksack werden ihm zurückgegeben.