Sundern. Weil ein Anwohner-Ehepaar nicht mehr „mitspielt“, müssen 200 Bürger am Franziskus auf ihr Feuer verzichten. Was das Paar zu sagen hat.

Jähes Ende - oder vielleicht nur einmalige Unterbrechung - einer langen Tradition? Dieses Jahr wird es kein Osterfeuer „Am Franziskus“ im Ortsteil Sundern geben. „Die Osterfeuergemeinschaft Franziskus muss leider allen Helfern und Gönnern - und besonders den vielen Gästen, die das Abbrennen des Osterfeuers verfolgen - mitteilen, dass - aus juristischen Gründen - wir unser Feuer dieses Jahr nicht abbrennen dürfen“, schreibt Günter Pötter in einem Brief an die Redaktion. „Juristische Gründe“ - was steckt dahinter? , haben wir den Vorsitzenden der Gemeinschaft gefragt. Ein Rechtsstreit, zu dem sich jetzt auch die Kläger zu Wort gemeldet haben. Aber der Reihe nach:

„Alteingesessener“ als Auslöser

„Per Einstweiliger Verfügung hat ein Nachbar vor Gericht erwirkt, dass das Feuer nicht entzündet werden darf“, gibt Günter Pötter Auskunft. So kommt es zum Bruch einer über 100 Jahre lang gepflegten Tradition in diesem Teil der „Kernstadt“: „Nur ein einziges Mal - vor etwa zehn Jahren - musste unser Feuer, wie seinerzeit alle weiteren in Sundern auch, wegen großer Hitze und damit verbundener Trockenheit abgesagt werden“, erinnert sich der Vorsitzende der Gemeinschaft. Besonders leid tut es ihm um die vielen Kommunionkinder, die stets mit großer Freude das Osterfeuer mit Fackeln entzünden, so Pötter, der sich sehr ärgert: „Müssen wir wirklich vor uns selbst geschützt werden?“, fragt der Sunderner - und zieht für sich ein ernüchterndes Fazit: „Übertriebener Schutz des Einzelnen steht über der Auffassung - und Akzeptanz - der Mehrheit.“

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Stichwort Schutz: Der Rat der Stadt Sundern hat sich in seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Mittwoch mit den bestehenden Regelungen zu Osterfeuern im Stadtgebiet befasst - und Lockerungen auf den Weg gebracht. Hoffnung für das Feuer der Osterfeuergemeinschaft Franziskus? „Zu kurzfristig“, sagt Günter Pötter; dieses Jahr werde das Feuer am Franziskus definitiv nicht stattfinden, lautet seine Botschaft in Richtung der etwa 200 Besucher, die in der Vergangenheit stets dabei waren. Das bereits aufgeschichtete Material ist inzwischen auf andere Feuer im Stadtgebiet verteilt worden. Die Franziskus-Gemeinschaft will am kommenden Wochenende eines der anderen Feuer - in der Nachbarschaft - besuchen, und hofft auf das Jahr 2025.

Wohl vergeblich, denn die beiden Anwohner, die vor Gericht gezogen sind, berufen sich auf geltendes Recht - und fahren klare Kante. Schon seit dem Jahr 2004 legten sowohl das Land NRW als auch der Bund per Gesetz fest, welche Mindestabstände bei Brauchtumsfeuern einzuhalten sind, so die betroffene Anwohnerin (Name der Redaktion bekannt) im Gespräch mit dieser Zeitung. Die Stadt Sundern habe bei der Umsetzung immer wieder Ausnahmen gemacht. Bereits im Jahr 2018 sei die Situation „am Franziskus“ eskaliert, weil das Feuer Schäden in der Nachbarschaft angerichtet habe. Schäden, für die Versicherungen nicht länger aufkommen wollen. Als das Paar vor einiger Zeit ein kleines Wohnhaus in Holzbauweise errichtet hat - nur 28 Meter vom Standort des Osterfeuers entfernt, haben die Versicherer vehement gewarnt; das Feuer könne so nicht länger stattfinden. Trotzdem habe die Osterfeuergemeinschaft (kein Verein, ein weiteres Problem, wenn es um Haftung geht) schon seit Januar 2024 wieder Brennbares vor Ort gesammelt. Daraufhin schalteten die Holzhausbewohner eine Anwaltskanzlei ein - und bekamen vor Gericht schnell Recht.

Auch die vom Stadtrat jetzt beschlossenen Änderungen zu den Abständen tragen nicht dazu bei, den Brauch vor Ort fortzuführen. Der Abstand ist mit besagten 28 Metern viel zu gering.

In der Vorlage aus der Ratssitzung heißt es: Der Paragraf 14 („Brauchtumsfeuer“) der städtischen Verordnung „über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Stadt Sundern“ wird auf parteiübergreifenden Antrag hin abgeändert - und zwar, was die Mindestabstände angeht. Die Ratsmitglieder haben in der Sitzung zugestimmt, was wiederum bedeutet:

50 Meter als Maß der Dinge

Beim Abbrennen von Osterfeuern müssen künftig nur noch 50 Meter (bisher 100 Meter) Mindestabstand zu Gebäuden sowie „allen übrigen Bauwerken und baulichen Anlagen“ eingehalten werden. Ebenfalls 50 Meter Abstand heißt es mit Blick auf „öffentliche Verkehrsflächen“; zehn Meter sind bei befestigten Wirtschaftswegen einzuhalten. Ursprünglich sollten auch die geltenden 100 Meter Distanz zu Waldrändern gekippt werden. Doch die Feuerwehr - in Person von Wehrleiter Jürgen Voss - hat in ihrer eingeforderten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass diese Regelung - entsprechend dem Landesforstgesetz - immer einzuhalten ist. Von einer - durch einige Antragsteller angeregten - Unterschreitung der 50-Meter-Regelung - hatte Voss abgeraten; auch, weil die Feuerwehr nicht gleichzeitig bei allen etwa 25 (offiziellen) Osterfeuern im Stadtgebiet (allein sieben davon in der Kernstadt) als Brandsicherheitswache präsent sein kann. Letzteres wäre jedoch bei weniger als 50 Metern Mindestabstand immer notwendig.

Stichwort „sieben“ - viel zu viele, meinen die beiden Kläger; und weisen darauf hin, dass Vorschriften und Gesetze einzuhalten sind.

Wir sollten den Osterfeuergemeinschaften vertrauen.
Sebastian Booke - Ratsherr und stellv. Vorsitzender CDU Sundern

Zurück zum „Franziskus“: Dort wären selbst 50 Meter problematisch, daran würde sogar ein schlüssiges Brandschutzkonzept oder das ausdrückliche „Ok“ der Feuerwehr nichts ändern.

Die beiden Kläger erinnern außerdem daran, dass in nur etwa 100 Metern Entfernung ein weiteres Osterfeuer abgebrannt wird - von der IG „Unterm Knochen“. Ein Verein, dessen Mitglieder die Aktiven der Osterfeuergemeinschaft am Franziskus schon des Öfteren zur Teilnahme an ihrem Feuer eingeladen hätten. Nun, und in künftigen Jahren, dürfte dieses Angebot interessant werden.