Hochsauerlandkreis/Arnsberg. Bürgerbegehren zum Nationalpark im Arnsberger Wald gestartet - bis 13. April werden 8614 Unterschriften benötigt. So machen Sie mit.

Der HSK-Kreistag hat sich am Freitag erneut mit dem Thema „Nationalpark im Arnsberger Wald“ befasst - mit positivem Ausgang für die Befürworter. Der gefasste Beschluss im Wortlaut:

1. Im Rahmen der Vorprüfung gemäß § 23 Absatz 2 Satz 7 KrO NRW wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt.
2. Die Frist zur Einreichung der 8614 notwendigen Unterstützungsunterschriften für das Bürgerbegehren und der Erklärung nach § 23a KrO NRW endet mit Ablauf des 13. April 2024.

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Das heißt im Klartext: Ab sofort können die Organisatoren Unterschriften sammeln - und die Bürger können unterschreiben. Wie es funktioniert, erläutert Kreistagsmitglied Dietmar Schwalm (Linke): „Jede Bürgerin und jeder Bürger aus dem Hochsauerlandkreis mit der Kommunalwahlberechtigung ab 16 Jahren kann mitmachen! Selbst unterschreiben, im Freundes- und Bekanntenkreis weitere Unterschriften sammeln und die Listen vervielfältigt oder digital weiterleiten – jede Unterstützung ist möglich.“ Die Unterschriftenlisten dürfen ab sofort von der Internetseite www.fwgundlinke-im-kreistag-hsk.de/index.php/buergerbegehren-nationalpark-arnsberger-wald heruntergeladen und unterschrieben werden. Dort stehen auch alle weiteren Infos zum „Prozedere“. Die Listen können von jeder Person, die das Bürgerbegehren unterstützen möchte, ausgedruckt werden. Die Abgabefrist beim Hochsauerlandkreis endet am 13. April 2024.

Was ist ein Bürgerbegehren - Bürgerentscheid

„Selbst ist der Bürger!“ Wann genau das der Fall ist, regelt die NRW-Kreisordnung (KrO): „Bürger der kreisangehörigen Gemeinden können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie anstelle des Kreistags über eine Angelegenheit des Kreises selbst entscheiden (Bürgerentscheid)“, heißt es im Paragrafen 23. Mit dieser Formulierung bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass Bürgerinnen und Bürgern per Bürgerbegehren und nachfolgendem Bürgerentscheid die Befugnis zu eigenständiger Sachentscheidung überantwortet werden kann. Ein positiver Bürgerentscheid entfaltet die gleiche Wirkung wie ein Kreistagsbeschluss - aus Gründen der Rechtssicherheit sind jedoch bestimmte Regeln und Mindestvoraussetzungen für die Zulässigkeit erforderlich. Diese prüfte der Kreistag in seiner Sitzung am Freitag, 15. März.

Rückblick auf die Vorgeschichte

Blicken wir noch einmal kurz auf die Vorgeschichte: Der Kreistag des Hochsauerlandkreises hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2023 mehrheitlich beschlossen, nicht am Aufruf der NRW-Landesregierung zur Nationalpark-Bewerbung teilzunehmen. Doch nicht alle Mitglieder waren einverstanden. Was tun? Mit Schreiben vom 6. Februar 2024 haben Dietmar Schwalm (Die Linke), Reinhard Loos (Sauerländer Bürgerliste) und Sebastian Vielhaber (Freie Wähler, Sachkundiger Bürger) mitgeteilt, ein Bürgerbegehren (Motto: „JA im HSK“ zum Nationalpark Arnsberger Wald) durchzuführen - mit folgender Fragestellung:

„Soll der Hochsauerlandkreis beim Umweltministerium NRW einen Antrag für die Einrichtung eines Nationalparks auf den landeseigenen Flächen des Arnsberger Waldes stellen?“

Am 27. Februar 2024 beantragten die drei Vertretungsberechtigten die Vorprüfung zur Zulässigkeit des geplanten Bürgerbegehrens durch den Kreistag. Eine solche Vorprüfung ist nicht verpflichtend, sondern eine Option. Vorzulegen sind die zur Entscheidung zu bringende Frage, Begründung sowie Kostenschätzung; neben den Vertretungsberechtigten müssen mindestens 25 weitere Bürger unterzeichnen. Die Kreisverwaltung hatte im Vorfeld alle notwendigen Voraussetzungen geprüft - und vorgeschlagen, dass der Kreistag feststellt, dass die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen und das Bürgerbegehren im Rahmen der Vorprüfung als rechtlich zulässig zu erklären ist.