Arnsberg/Brilon. Gegen 13 Männer sind Strafverfahren anberaumt. Am ersten Prozesstag vor dem Schöffengericht ging es um ein eher „kleines Licht“.

Auftakt vor dem Schöffengericht Arnsberg: Insgesamt geht es gegen 13 Bandenmitglieder einer mutmaßlichen Zigaretten-Mafia, es wurden nacheinander Strafverfahren anberaumt. Die Bande soll im großen Stil Zigaretten im Rheinland, Ruhrgebiet und Sauerland hergestellt und auf dem deutschen und sonstigen europäischen Markt vertrieben haben.

Alle sitzen in Untersuchungshaft

Nach einem langen Zeitraum der Beobachtung durch die Zollfahndung wurde die Bande im Frühjahr 2023 in ihrer Produktionsstätte – einer ehemaligen Fabrikhalle in Brilon - festgenommen. Alle 13 Verdächtigen sitzen in Untersuchungshaft. Die Fahnder des Zolls hatten in mehreren Städten 20 Objekte durchsucht. Den größten Fund machten sie in Brilon, wo man 26 Millionen illegal produzierte Zigaretten, sieben Tonnen Feinschnitt-Tabak und Materialien zur Herstellung fand. In seiner Anklage sprach der Staatsanwalt von einem Steuerschaden von 6 Millionen Euro.

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Der erste Angeklagte (51 Jahre) vor dem Schöffengericht Arnsberg war zwar ein eher „kleines Licht“ der Bande, doch erging gegen ihn der Vorwurf eines besonders schweren Falles der Steuerhinterziehung. Seine Pflichtverteidigerin gab mit Hilfe einer Dolmetscherin eine Stellungnahme ab. Ihr Mandant räume alle Vorwürfe ein, wolle aber verdeutlichen, unter welchen Umständen er in das kriminelle Handeln herein gerutscht sei. Mit Ausbruch des Krieges in der Ukraine sei er nach Arnsberg gekommen und habe Arbeit gesucht. Über eine Zeitungsanzeige habe man ihm Bauarbeiten in Brilon angeboten. Diese habe er auch in einer alten Werkshalle in Brilon erledigt. Anschließend habe man ihm die Fertigung von Zigaretten angeboten. Er und weitere Leute haben diesen Job angenommen.

Geld habe er nie erhalten und durfte, so wie die anderen auch, die Halle wochenlang nicht verlassen. „Mein Mandant hat dort wie ein Sklave gelebt. Seine Ausweise wurden ihm abgenommen“, so die Anwältin. Mit Berücksichtigung des Geständnisses, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und von der Produktion am allerwenigsten profitiert habe, beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung. Die Verteidigerin bat um ein mildes Urteil, ohne ein konkretes Strafmaß zu beantragen.

„Wie ein Sklave“

„Der Angeklagte musste jeden Tag zehn Stunden ohne entlohnt zu werden arbeiten und war in der Halle eingesperrt. Er hat schon reichlich gelitten“, verdeutlichte die Anwältin. Das Schöffengericht sah den Vorwurf des besonders schweren Falles der Steuerhinterziehung als erfüllt an und verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Der bestehende Haftbefehl wurde vom Gericht per Beschluss aufgehoben, sodass der Angeklagte nicht wieder in die Untersuchungshaft zurückgebracht wurde. Er konnte das Gericht verlassen.