Arnsberg/Sundern/HSK. Das große Ziel vieler Menschen: Ein deutscher Reisepass. Selbst für Deutsche nicht einfach zu bekommen, wie ein Selbstversuch zeigt.

Deutscher sein ist nicht so schwer - es zu werden aber sehr. Auf diese einfache Formel lässt sich mein Selbstversuch bringen: Was wäre eigentlich alles zu beachten, wenn ich neu in Arnsberg, Sundern oder im Hochsauerlandkreis wäre - und mich einbürgern lassen wollte? Als „lebenslanger“ Bürger unserer Bundesrepublik habe ich mir eigentlich nie Gedanken darüber gemacht.

Wichtig! Wer über seine Herkunft gelogen hat, soll künftig bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung seinen deutschen Pass verlieren können.

Aber legen wir erstmal los. Kann ja so schwer nicht sein, oder? Also, legen wir doch einfach mal los, um gleich über die erste Hürde zu stolpern: „Grundsätzlich kann eingebürgert werden, wer sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält“. Gut, das wäre für mich nicht das Problem, aber mein Selbstversuch ist ja auch nur ein Versuch. Es gibt Ausnahmen, lese ich weiter: „Es können kürzere Fristen gelten. Zum Beispiel, wenn Sie einen Integrationskurs abgeschlossen haben (sieben Jahre), wenn Sie asylberechtigt/ staatenlos sind (sechs Jahre) oder wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner deutsch ist (drei Jahre)...“ Wo ich das lese? Ich habe mir die Broschüre „Deutsch sein – aber klar!“ besorgt. Die steht auf der Internetseite der Bundesregierung zum Download bereit: Als Büchlein mit 58 Seiten (!) oder „abgespeckt“ - als Flyer (12 Seiten); natürlich in deutscher Sprache.

Deutschkenntnisse oft höchste Hürde

Die sollte ich schon beherrschen, denn: Die schwierigste Hürde für eine Einbürgerung ist oft der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Dafür benötige ich das „Zertifikat Deutsch B 1“, das für Bewerber ohne deutsche Schulzeugnisse oder abgeschlossene Berufsausbildung vorgeschrieben ist. Zertifikat? Wo bekomme ich das denn? Werfen wir einen weiteren Blick in den Flyer: „Ein Sprachzertifikat erhalten Sie bei jedem anerkannten Sprachprüfungszentrum“, lese ich - und weiter: Deutschkenntnisse könnten zudem über einen deutschen Bildungsabschluss nachgewiesen werden. Auch der Deutsch-Test für Zuwanderermit dem Gesamtergebnis B1 im Rahmen des Integrationskurses sei ein Nachweis der Sprachkenntnisse. Integrationskursus?

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Auch der zählt u.U. zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einbürgerung. Was wird da gemacht? Man lernt etwas über Kultur und Politik, das Zusammenleben in Deutschland sowie die Werte der deutschen Gesellschaft. Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkursus (normalerweise 600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskursus (100 Stunden), zu belegen sind sie unter anderem bei der VHS Arnsberg/Sundern.

Hört sich alles schwierig an. Keine großen Schwierigkeiten hingegen sollte der Einbürgerungstest bereiten, in dem Fragen zur deutschen Staats- und Gesellschaftsordnung gestellt werden. Schließlich ist es - wie gesagt - nur ein Selbstversuch - ich bin ja Deutscher, kenne mich mit meinem Land aus. Oder?

33 Fragen - gar nicht so einfach

Wer den Einbürgerungstest mit 33 Fragen für Nordrhein-Westfalen bestehen will, muss mindestens die Hälfte der Fragen (17 von 33) richtig beantworten. Die Testdauer beträgt 60 Minuten. 30 Fragen beziehen sich auf Deutschland allgemein, drei Fragen speziell auf NRW. Pro Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, von denen nur eine richtig ist. Für die Einbürgerung muss die schriftlich-amtliche Prüfung an einer Volkshochschule in NRW absolviert werden. Kostprobe? „Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?“ Testen Sie ihr Wissen, hier der Link.

Neben dem Nachweis von Sprach- und staatsbürgerlichen Kenntnissen sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: zum Beispiel die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen - und Straffreiheit. „Meine Güte“, schießt es mir durch den Kopf, „wir sind ja immer noch bei den Voraussetzungen...“ Zumindest eine erfülle ich ohne Probleme: Eine Einbürgerung setzt voraus, dass Sie nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten bzw. Ehegattinnen verheiratet sind.

Ok - das ist deutlich. Noch Fragen? Klar habe ich noch Fragen, also folge ich dem Rat in der Broschüre der Bundesregierung: „Auskünfte dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.“ Wer war das noch gleich? Praktischerweise gibt es auf der Homepage der Bundesregierung einen „Zuständigkeitsfinder“ - von A bis Z. Klicke ich doch mal auf A, dann auf Arnsberg: Tatsächlich, die Kontaktdaten ploppen auf, zuständig ist die Stadt Arnsberg, genau gesagt das Büro für Zuwanderung und Integration. Klicke ich doch auch mal auf S, dann auf Sundern. Die Röhrstadt ploppt zwar auf - hat jedoch keine eigenständige Ausländerbehörde, zuständig ist der Hochsauerlandkreis, innerhalb der Behörde der Fachbereich „Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht“. Um es kurz zu machen: „Dort werde ich geholfen“, wie Frau Poth es vielleicht einst formuliert hätte, außerdem kann ich dort auch den Antrag auf Einbürgerung stellen - wenn ich alle Voraussetzungen erfülle... Sicher gut zu wissen ist auch: Kostenlos geht’s nicht: Die Gebühren für eine Einbürgerung betragen 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für jedes minderjährige Kind, wenn dieses zusammen eingebürgert wird (ansonsten ebenfalls 255 Euro).

Mit der Erkenntnis „Es ist echt prima, bereits Deutscher zu sein“, beende ich an dieser Stelle meinen Selbstversuch - und zolle jedem (noch) Nicht-Deutschen höchsten Respekt, der sich dieser Herausforderung stellt!

Gesetzesnovelle ab Mai in Kraft

Übrigens - im Mai oder Juni dieses Jahres tritt das „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ (neues Ein­bürgerungs­gesetz) in Kraft, verabschiedet wurde es vom Bundesrat am 2. Februar. Wichtigste Inhalte: Einbürgerungen vereinfachen, doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglichen, Aufenthaltsdauer verkürzen. Ob ich meinen Selbstversuch nach Inkrafttreten wiederhole? „Schaun mer mal, dann sehn mer scho...“.