Arnsberg/Sundern/HSK. Co2-Abgabe, Anstieg bei Maut und unnötige Biotonnen-Fehlwürfe „fressen“ viel Geld - höhere Gebühren drohen, was auf Haushalte zukommt
Der Hochsauerlandkreis schlägt Alarm: „Eine Million Euro höhere Abfallkosten!“ Was das für die Haushalte in Arnsberg, Sundern und weiteren HSK-Kommunen bedeutet. „Für das Kalenderjahr 2024 ist zurzeit keine weitere Gebührenerhöhung vorgesehen“, gibt Reinhard Pape vorläufig Entwarnung. Vorläufig, denn: Die Mehrbelastungen, um die es geht, könnten unter Umständen in den Gebührenkalkulationen ab 2025 in voller Höhe zu berücksichtigen sein, so der Leiter des Abfallentsorgungsbetriebs des Hochsauerlandkreises (kurz AHSK) weiter. Die Fakten:
Einbeziehung der Müllverbrennung bei der Kohlendioxidabgabe und Erhöhung der Mautgebühren für Lkw lassen die Entsorgungskosten im HSK um besagte Million in die Höhe schnellen. Weil der Bundestag beim Haushaltsfinanzierungsgesetz ganz spät dran war, konnten die vor Ort drohenden Mehrausgaben nicht mehr in voller Höhe in die Gebührenkalkulation für das laufende Jahr einfließen. Was alles teurer wird/werden soll:
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Der wesentliche Anteil in Höhe von 989.000 Euro fällt der Kohlendioxidabgabe bei der Müllverbrennung zu (thermische Abfallbehandlung). Bei den für den Bereich des AHSK prognostizierten 29.800 Tonnen Restabfall und 7200 Tonnen Sperrmüll in 2024 muss mit zusätzlichen Kosten beim Restabfall von 540.000 Euro und beim Sperrmüll von 176.000 Euro gerechnet werden. Inklusive der Mehrwertsteuer entstehen so weitere Mehraufwendungen von rund 852.000 Euro. Besonders ärgerlich, weil vermeidbar: Bei der Entsorgung der Problemabfälle aus privaten Haushaltungen fallen jährlich weitere 10.000 Euro Abgabe an.
Kostspielige „Fehlwürfe“
„Im Jahr 2023 wurden aufgrund der vielen Fehlwürfe in der Biotonne auf den beiden Kompostierungsanlagen in Brilon und Sundern insgesamt rund 5000 Tonnen aussortiert und entsorgt, was eine zusätzliche Belastung von 127.000 Euro ausmacht“, mahnt Pape an - und macht an einer anderen Front Hoffnung: Die neue Kohlendioxidbepreisung der Müllverbrennung („Co2-Abgabe“) sei in der Fachwelt sehr umstritten, derzeit laufe eine Musterklage beim Verwaltungsgericht Berlin dazu. „Es bleibt zu hoffen, dass im Interesse der Gebührenzahler die Klage Erfolg haben wird“, so der Leiter des AHSK weiter.
Die Lkw-Maut erhöhte sich zum 1. Dezember 2023 von 0,181 Euro je Kilometer auf 0,305 Euro für Lkw mit bis zu drei Achsen und von 0,190 Euro auf 0,348 Euro für Lkw mit bis zu fünf Achsen. Auch Abfalltransporte sind davon betroffen; kalkuliert werden für den Kreis 54.000 Euro Mehrkosten in 2024. Gut zu wissen: Diese Erhöhung wurde in voller Höhe für 2024 bereits eingeplant. Doch sollte die erwähnte Musterklage in Sachen thermische Abfallbehandlung erfolglos sein, wäre diese Mehrbelastung in den künftigen Gebührenkalkulationen ab 2025 in voller Höhe zu berücksichtigen. Der Kreis zahlt bis zur Klärung der Rechtslage unter Vorbehalt.
Etwa 16 Euro mehr pro Haushalt
Die Mehrbelastungen für die Co2-Abgabe liegen also bei „einem Milliönchen“ - was kostet das die Bürgerinnen und Bürger? „Umgerechnet sind das jährlich ca. vier Euro pro Einwohner. Das heißt, ein Vier-Personen-Haushalt müsste jährlich ca. 16 Euro mehr für die Abfallentsorgung aufbringen“, rechnet Pape vor.
„Es ist vorgesehen, die Mehrbelastungen in 2024 aus dem laufenden Wirtschaftsplan zu finanzieren. Ein eventuelles Defizit wäre ebenfalls in den kommenden Kalkulationen wieder auszugleichen“, sagt die Kreisverwaltung mit Blick auf ihren Finanzierungsansatz. Stichwort Mehrbelastungen: Unnötige Kosten verursacht das Verhalten vieler HSK-Einwohner im Umgang mit Biomüll - eine „unendliche Geschichte“.
Fehlwürfe gibt es nicht nur beim Handball... Die Aufwendungen für die Aussortierung von Fehlwürfen in den Bioabfällen werden schon seit Längerem mit den Betreibern der Kompostierungsanlagen und den HSK-Kommunen diskutiert. Diese Fehlwürfe wirken sich auch negativ auf die Qualität des erzeugten Kompostes aus. Dessen hochwertige Nutzung und damit ein Schließen des Stoffkreislaufs macht eine saubere Erfassung der Bioabfälle bei den Bürgern erforderlich. „Hier ist aktuell vorgesehen, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine weitere Kampagne zu starten. Mit gezielter Aufklärung sollen die Fehlwürfe reduziert werden“, kündigt Reinhard Pape an.
Letztendlich werde man aber auf eine Kontrolle der Müllbehälter nicht verzichten können. Der Aufwand für die Aussortierung der Fehlwürfe einschließlich dessen Entsorgung schlägt beim AHSK, unabhängig von der CO2-Abgabe, mit einer weiteren Belastung in Höhe von jährlich einer Million Euro zu Buche. „Auch diese Kosten sind Bestandteil der Gebührenkalkulationen - und müssen von den Bürgern getragen werden“, stellt der Entsorgungs-Chef des Kreises fest. Was in die Biotonne gehört - und was nicht: siehe Infobox.
Was gehört in die Biotonne - und was nicht
In die Biotonne dürfen Gemüseabfälle und Obstschalen; Eierschalen; Kartoffel- und Zwiebelschalen; Kaffeesatz mit Filtertüte; Teereste und Teebeutel; Schalen von Südfrüchten; verwelkte Blumen; Rasenschnitt (angetrocknet); Laub-, Baum- und Strauchschnitt / Grünschnitt; Zeitungspapier; Sammeltüten aus Papier in kleinen Mengen; Essensreste.
Auf keinen Fall in die Biotonne dürfen Plastiktüten (z.B. vom Obst-, Gemüseeinkauf); „Bio“-Plastiktüten, denn diese werden in der Kompostieranlage nicht 100-prozentig zersetzt, da die Verrottungszeit in der Anlage zu kurz ist; Tierkot/Katzenstreu; Zigarettenkippen und Asche; Flüssigkeiten.
Plastiktüten gehören in die Gelbe Tonne. Alle anderen Abfälle bitte zum Restmüll geben.