Arnsberg. Abbaufläche zwischen Müschede und Wennigloh soll wachsen: um 42 Fußballplätze. Fakten liegen derzeit öffentlich aus: Was geplant ist.

Wie groß sind eigentlich 30 Hektar (ha)? Nun, am besten vorstellbar wird es vielleicht in Fußballplätzen - 42 Spielfelder; um genau diese Fläche möchte die Firma Lanwehr ihren Steinbruch zwischen Müschede und Wennigloh erweitern. Dafür ist u.a. eine Änderung des Regionalplans Arnsberg notwendig, die das Unternehmen bereits im Jahr 2021 beantragt hat. Jetzt nimmt das Verfahren Fahrt auf. Doch schauen wir zunächst auf den „Ist-Zustand“.

Die Lanwehr Naturstein GmbH & Co. KG betreibt südöstlich von Arnsberg-Müschede (siehe Karte) einen Steinbruch zur Gewinnung von Kalkstein (Kulmplattenkalk) sowie ein Schotterwerk. Das im Steinbruch gewonnene Kalksteinmaterial wird im betriebseigenen Schotterwerk gebrochen, klassiert und als Edelsplitte und Gemische an die Bauindustrie verkauft. Doch die Uhr für dieses Geschäftsmodell tickt.

Acht Jahre - maximal

„Für den Fortgang der Rohstoffgewinnung stehen planungsrechtlich gesicherte Flächen nur noch für maximal acht Jahre zur Verfügung“, heißt es im „Entwurf der Planbegründung“, mit deren Erstellung die Firmenleitung das Planungsbüro „GeoConsult Busch“ beauftragt hat. Die Aachener Geologen haben im August 2023 ein 32 Seiten starkes Papier vorgelegt. Darin werden alle Aspekte des Vorhabens erläutert, denn: Um die Kalksteingewinnung langfristig fortsetzen zu können, strebt Lanwehr die Erweiterung der Abbauflächen um ca. 30 ha in südwestlicher Richtung (der Lagerstätte folgend) an. Herr des Verfahrens ist die Bezirksregierung Arnsberg.

In seiner Sitzung im Dezember 2023 hat der Regionalrat der Bezirksregierung einen „Aufstellungsbeschluss“ gefasst, Inhalt: „Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die 12. Änderung des Regionalplans Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis - aufzustellen“.

Vorgesehen ist eine „Südwest-Erweiterung der Abbauflächen um ca. 30 ha“. Diese ist alternativlos, wie eine bereits vor Jahren erfolgte Flächenprüfung ergab: Die Westfläche ist aufgrund ihrer Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung in Müschede als nicht geeignet bzw. nicht zumutbar einzustufen. Die Nordfläche liegt außerhalb des in der Rohstoffkarte NRW ausgewiesenen Bereichs des Rohstoffvorkommens Plattenkalk. Zudem ragt die Nordfläche teilweise in einen regionalplanerisch festgelegten Bereich für den Schutz der Natur (BSN) hinein. Die Ostfläche ist vollständig bewaldet und liegt komplett innerhalb eines BSN, der u.a. als FFH-/Naturschutzgebiet und als Biotopverbundfläche Stufe I (herausragende Bedeutung) ausgewiesen ist.

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Fazit damals (und heute): Nur die Fläche im Südwesten („Südfläche“, aktuelles Planungsgebiet) kann als geeignet bzw. realistisch angesehen werden. Die verbliebene südwestliche Variante kann jedoch nicht mehr aus dem - im derzeit rechtswirksamen Regionalplan festgelegten - „Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) entwickelt werden. Eine entsprechende Erweiterung des vorhandenen Bereiches ist erforderlich; und diese wird mit der 12. Änderung des Regionalplans angestrebt/erreicht.

Anregungen, Einwände, etc. jetzt vorbringen

Wie geht es weiter? Wichtig für Anlieger, Naturschutzverbände und alle weiteren Beteiligten: Im Aufstellungsverfahren werden 100 (!) Behörden und Stellen gelistet; alle können innerhalb einer Frist von einem Monat Anregungen vorbringen. Auch der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, innerhalb von einem Monat nach Beginn der Auslegung Stellung zu nehmen. Die Auslegung ist inzwischen erfolgt; die Frist endet mit Ablauf des 5. Februar 2024, wie Sie sich äußern können, finden Sie hier.

Zum weiteren Vorgehen teilt die Bezirksregierung mit: „Eine Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen mit dem Ziel, einen Ausgleich der Meinungen herzustellen, ist grundsätzlich nicht vorgesehen.“ Im Beteiligungsverfahren könnten sich jedoch widerstreitende Aspekte ergeben, die eine Erörterung notwendig machen. Über den Umfang und die organisatorische Durchführung entscheide dann die Regionalplanungsbehörde - „nach Durchsicht der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe“. Das dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen, wie sich bei vergleichbaren Verfahren in der Vergangenheit schon des Öfteren gezeigt hat.

Betriebsschließung als Folge

Sollte die geplante Erweiterung des Steinbruchs nach Südwesten nicht realisiert werden können, wäre der Steinbruch der Fa. Lanwehr in maximal acht Jahren vollständig ausgebeutet - und der Betrieb müsste geschlossen werden. Die Erweiterung der Abbauflächen in südwestliche Richtung diene der Sicherung des Werkstandortes, so die Firmenleitung. Der Steinbruch zähle zu den wenigen Abgrabungsbetrieben innerhalb des Kulm-Plattenkalk-Vorkommens. Die geplante Erweiterung lasse gute Rohstoffqualität erwarten und stelle für einen Zeitraum von ca. 27 Jahren die regionale Versorgung mit Kalkstein und daraus gewonnenen Produkten (Frostschutz- und Schottertragschichten sowie Splitt) sicher.