Arnsberg/HSK. Panne beim Deutschlandticket: Weil das Chipkarten-Format fehlerhaft ist, geraten viele bei Kontrollen unverschuldet in Erklärungsnot.

„Django zahlt heute nicht - Django hat ne Monatskarte...“ Diesen Klimbim-Sketch aus der Steinzeit kennen Sie bestimmt. Doch mit der Monatskarte ist es momentan so eine Sache, wie uns ein Arnsberger Kunde (Name ist der Redaktion bekannt) des heimischen Verkehrsunternehmens Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH - kurz RLG - verraten hat. Was ist passiert?

Zahlreiche Kunden der RLG besäßen derzeit beim Deutschlandticket - nach der Umstellung vom Papierformat auf digitale Chipkarten zum Jahresbeginn 2024 - zwar augenscheinlich einen entsprechenden Fahrausweis, berichtet der Arnsberger. Dieser Ausweis jedoch sei ungültig - eine technische Panne habe dazu geführt, dass auf dem Chip wichtige Daten fehlen. Das Verkehrsunternehmen arbeite nach eigenen Angaben mit Hochdruck daran, neue Tickets zu versenden, was vermutlich aber noch dauern kann, habe man ihm mitgeteilt, so „unser“ RLG-Kunde weiter. Und was sagt „das Verkehrsunternehmen“? Wir haben bei der RLG nachgefragt - und auch prompt eine Erklärung erhalten.

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„Von den Deutschlandticket-Chipkarten der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH, die im Dezember in den Versand gegangen sind, wurden bisher noch nicht alle bei den Empfängern zugestellt“, sagt Annette Zurmühl einleitend. Neben den entsprechenden Rückmeldungen der Kunden habe die RLG auch eine Vielzahl von Postrückläufern erhalten, die trotz Feststellung der Richtigkeit von Namen und Adressen sowie erneuter Zusendung an das Verkehrsunternehmen zurück geschickt wurden, so die RLG-Sprecherin weiter.

Bedauerlicher Produktionsfehler

„Zudem kam es bei den Deutschlandtickets, die von der RLG mit Stand 6. Oktober 2023 als Chipkarten ausgegeben wurden, beim Chipkartenhersteller zu einem bedauerlichen Produktionsfehler, der erst nach dem Versand aufgefallen ist. Dieser Fehler hat zur Folge, dass auf den betroffenen Chipkarten keine Daten ausgelesen werden können“, bestätigt Zurmühl das - bekannte - Problem.

Doch die fehlerhaften Deutschlandticket-Chipkarten seien – auch ohne Daten – ab dem Monat Januar gültig. „Betroffen sind vor allem Schülerinnen und Schüler im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest sowie Kunden mit einem normalen Deutschlandticket“, sagt Annette Zurmühl, „sie alle können mit den ausgegebenen Tickets weiterhin wie gewohnt mit dem Nahverkehr unterwegs sein.“

Im Laufe des Januars 2024 erhalten die betroffenen Kunden von der RLG neue Chipkarten.
Annette Zurmühl

Wie das funktioniert: „Alle Nahverkehrsunternehmen (Bus und Schiene) in Nordrhein-Westfalen wurden von uns über die Situation informiert und um eine kulante Umgangsweise bei der Prüfung gebeten. Bei vorhandener ungültiger Chipkarte soll dennoch eine Beförderung stattfinden. Bei nicht vorhandener Chipkarte soll auf die Erhebung von erhöhten Beförderungsentgelten verzichtet werden, sofern die Fahrgäste beim Einstieg auf die Situation hingewiesen haben“, erläutert die Verkehrsmanagerin das derzeit geltende Prozedere - und ergänzt: „Zur Sicherheit gekaufte Tickets werden wir im Nachgang nach entsprechender Prüfung erstatten, sofern sie bei der RLG erworben wurden.“

„Bislang haben sich schon einige Dutzend Kunden bei der RLG gemeldet, die ein zusätzliches Ticket erworben haben oder denen bei der Kontrolle, insbesondere bei der Fahrt im Zug, ein erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt worden ist. Diese Fälle arbeiten wir zügig ab und finden eine zufriedenstellende Lösung. Die Unannehmlichkeiten für unsere Fahrgäste bedauern wir und bitten um Entschuldigung“, so die RLG. „Im Laufe des Januars 2024 erhalten die betroffenen Kunden von der RLG neue Chipkarten“, versichtert Annette Zurmühl abschließend.

Kulanz-Regelung scheint zu funktionieren

Und wie läuft es mit der „Kulanz-Regelung“? Nach seinen bisherigen Erfahrungen könne er bestätigen, dass sich die Kontrolleure in den Zügen trotz des Mankos großzügig verhalten und keine erhöhten Beförderungsentgelte festsetzen, so der Arnsberger RLG-Kunde. Na also: „Django zahlt auch heute nicht...“