Arnsberg. Der Pilot und zwei Insassen wurden bei dem Unfall im August 2020 schwer verletzt. Fehlerhafte Pistenmarkierungen spielen eine Rolle
Der 28. August 2020 war ein rabenschwarzer Tag für den Flugplatz Arnsberg-Menden. Um kurz nach 16 Uhr verunglückte damals ein zweimotoriges Flugzeug im Landeanflug. Die drei Insassen der Maschinen wurden bei dem Unfall teilweise schwer verletzt. Mehr als drei Jahre nach diesem Unglück sind nun die Untersuchungsergebnisse der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BfU) veröffentlicht worden.
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In dem Untersuchungsbericht, der rund 50 Seiten umfasst und unserer Redaktion vorliegt, werden zwei Hauptgründe für das Flugzeugunglück genannt. Zum einen wird dem damals 73-jährigen Piloten vorgeworfen, dass er den Anflugwinkel nicht durch eine Erhöhung der Triebwerksleistung korrigiert habe. Gleichzeitig soll er die Fluggeschwindigkeit während des Erdanflugs nicht überwacht haben. Somit geriet die Maschine in eine unkontrollierte Fluglage.
Kommission ermittelt Unfallursachen
Noch am Unfalltag selbst hatte eine dreiköpfige Untersuchungskommission vor Ort mit den Ermittlungen begonnen. Der Leiter des Teams, Jens Friedemann, sowie seine Kollegen Dr. Susann Winkler und Uwe Berndt konnten in den vergangenen Jahren durch Befragungen, Analysen und Überprüfungen außerdem feststellen, dass noch weitere Umstände zu dem Unglück beigetragen hatten. In dem Untersuchungsbericht ist dabei unter anderem die Rede von „einer Vielzahl sich ständig verändernder Anflugparameter, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Piloten überschritten.“ Dadurch sei die Cessna 401A nicht mehr zielführend gesteuert worden.
Mehr zum Flugplatz Arnsberg-Menden
Ein wichtiger Aspekt seien laut Bericht auch die Pistenmarkierungen auf dem Flugplatz Arnsberg-Menden gewesen. Diese entsprachen nicht den Standards. Bei der Untersuchung vor Ort dokumentierte die BfU den Zustand der Piste 23, auf der die Maschine landen wollte. Nach Angaben des Flugplatzbetreibers waren diese Markierungen wie auch eine gelb lackierte Leichtmetallkonstruktion am Hang vor der Asphaltfläche und deren Befeuerung angebracht worden, um bei Anflügen als visuelle Referenz speziell in der Dämmerung und bei Nachtflügen zu dienen. Die Asphaltfläche sei nicht Bestandteil der Betriebsfläche des Flugplatzes gewesen. Die Metallkonstruktion sollte den steil ansteigenden Hang für Piloten besser kenntlich machen. Laut dem Flugplatzbetreiber hatte man sich bezüglich der Markierungen am Beispiel verschiedener ausländischer Flugplätze orientiert.
Bauliche Veränderungen
Die erste Betriebsgenehmigung für den Flugplatz war im Januar 1970 durch die Bezirksregierung Münster erteilt worden. Im März 2009 hatte die Flugplatzgesellschaft bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Änderung der Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Verkehrslandeplatzes Arnsberg-Menden gestellt. Demnach sollte die Start- und Landefläche einschließlich Sicherheitsstreifen verlängert, bzw. die Start- und Landebahn erweitert werden. Diesen Antrag hatte die Bezirksregierung am 19. Dezember 2013 zwar genehmigt, allerdings mit Auflagen verbunden. So heißt es: „Die Flugbetriebsflächen des Flugplatzes sind zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebes nach den gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Markierung und Befeuerung von Flugplätzen im Sichtflugverkehr vom 18.02.2003 (NfL I-94/03) zu kennzeichnen.“
Nach Angaben der Bezirksregierung Münster waren im Rahmen der Aufsicht über den Verkehrslandeplatz Arnsberg-Menden etwa dreimal im Monat Überprüfungen durchgeführt worden. Die Farbmarkierungen und Befeuerungen der den jeweiligen Pisten vorgelagerten asphaltierten Flächen des Flugplatzes seien der überörtlichen Luftaufsicht zwar bekannt gewesen, jedoch seien diese nicht beanstandet worden, da diese Flächen außerhalb der gewidmeten Flugbetriebsflächen lagen. Im Untersuchungsbericht heißt es: „Die durch den Flugplatzbetreiber installierten Befeuerungen, Farbmarkierungen und Hinderniskennzeichnungen der Asphaltflächen vor den Schwellen der Landebahn am Flugplatz Arnsberg entsprachen weder den Forderungen und Empfehlungen des ICAO Annex 14 bzw. den nationalen Regelungen noch wurde dafür eine Genehmigung der zuständigen Landesbehörde beantragt.“ Die auf den vorgelagerten Asphaltflächen aufgebrachten großflächigen weißen Farbmarkierungen seien optisch wesentlich markanter als die Markierung der Schwelle der Piste 23 und geeignet, die Aufmerksamkeit des Piloten beim Landeanflug abzulenken.
Bei dem Absturz der Maschine, die zuvor auf dem Flugplatz in Marl-Loemühle gestartet war, wurde die Cesna schwer beschädigt. Die Rumpfunterseite war ebenso betroffen wie Teile der beiden Propeller. Die Fahrwerke waren gebrochen und das Flugzeug wies weitere schwere Schäden auf. Die Flugzeuginsassen wurden durch den Aufprall lebensgefährlich verletzt. Zwei Insassen brachen sich zusätzlich das Brustbein, einer das Hüftgelenk. Hinzu kamen komplexe Wirbelkörperbrüche.