Arnsberg. 63-Jährige verschafft sich mit einem Nachschlüssel Zugang zur Nachbarwohnung. Dort stiehlt sie 300 Euro und gibt sich ahnungslos.

Klaus Lindner

Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Schöffengericht Anklage gegen eine 63-jährige Frau aus Hüsten wegen eines besonders schweren Wohnungseinbruchdiebstahls erhoben. Ihr wurde vorgeworfen, in die Wohnung ihrer Freundin eingedrungen zu sein, jedoch nicht durch gewaltsames Eindringen, sondern mit einem Nachschlüssel, den sie sich beim Austausch der Schlösser besorgt hatte. Dort entwendete sie 300 Euro aus einer Kaffeedose.

Depression und Gewalt

Die Beweisaufnahme verdeutlichte die Umstände des Falls durch Aussagen der Geschädigten, ihres 52-jährigen Lebenspartners und des ermittelnden Beamten. Die Angeklagte war Ende Mai 2023 zu Besuch im Karolinenhospital, wo sich auch ihr Lebensgefährte aufhielt. Dieser erwähnte, dass er 300 Euro des Bürgergeldes der im Krankenhaus liegenden Lebensgefährtin in der Wohnung versteckt habe. Nach ihrem Besuch begab sich die Angeklagte direkt in die Wohnung der Kranken und behauptete bei ihrem Eintreffen, dass wohl eingebrochen worden sei. Die Polizei, herbeigerufen wegen des verdächtigen Verhaltens der Angeklagten, fand keine Einbruchsspuren. Die Angeklagte gab ohne Befragung an, unter Spielsucht zu leiden.

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Vor Gericht legte sie keinen Widerspruch zu den Vorwürfen vor. Eine Sachverständige stellte fest, dass die Frau an einer mittelgradigen Depression leidet, ihre Partnerschaft von Gewalt geprägt war, eines ihrer Kinder behindert ist, sie jedoch voll schuldfähig ist. Die Staatsanwältin sah ihre Vorwürfe bestätigt und beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung, unter Hinweis auf vier einschlägige Vorstrafen und laufende Bewährung.

Das Schöffengericht zweifelte nicht an der Täterschaft der Angeklagten. Der Vorsitzende Richter betonte die Verwerflichkeit, eine Freundin bestohlen zu haben, insbesondere wenn diese finanziell nicht gut gestellt ist. Eine Bewährungsstrafe wurde ausgeschlossen, und die Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.