Neheim. In den sozialen Medien kursieren Gerüchte um Männer, die Frauen in Neheim angesprochen haben sollen. Oder doch Fakten? Das sagt die Polizei.
Blond, korpulente Figur, um die 45 bis 47 Jahre alt - das ist die Beschreibung eines mutmaßlichen Täters, der in der vergangenen Woche eine junge Frau in Neheim auf der Goethestraße angesprochen und belästigt haben soll. So lautet ein veröffentlichter Post in der Facebook-Gruppe „Du bist Neheimer, wenn ...“.
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Am selben Tag erscheint ein weiterer Beitrag, wonach Jugendliche in Neheim verfolgt worden seien. Die Verfasserin beschreibt den mutmaßlichen Täter mit „hell graue Jogginghose, beige Winterschuhe, helle Haarfarbe.“
Ein paar Tage zuvor soll eine junge Frau, ebenfalls in Neheim, von einem „Bulli-Fahrer“ angesprochen worden sein. Er habe ihr zugewunken und habe versucht sie zu animieren, in den Bulli zu steigen.
Über all diese vermeintlichen Vorfälle herrscht selbstverständlich Unbehagen - und Nichtwissen, ob es sich um Fakten oder Falschmeldungen handelt.
Keine Anzeigen bei der Polizei
Auf Anfrage dieser Zeitung teilte die Kreispolizeibehörde des HSK mit, dass sich nach Recherchen kein Einsatz und auch keine Anzeige oder andere Dokumentationen finden ließen, die zu einem der geschilderten Sachverhalte passten. „Wir schließen natürlich nicht aus, dass es diese Vorfälle gegeben hat“, so Flavia Lucia Rogge, Polizeisprecherin, „jedoch wurden sie uns dann nicht gemeldet.“ Vor allem in den sozialen Medien kursierten oft auch immer wieder Sachverhalte „vom Hörensagen“.
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Um wegen einer möglichen Straftat ermitteln zu können, muss den Strafverfolgungsbehörden, hier Polizei und Staatsanwaltschaft, der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen. In der Regel erhalten sie Kenntnis von einer Straftat durch eine Strafanzeige.
Daher sollten ebensolche Vorfälle auch entsprechend bei der Polizeibehörde gemeldet werden.