Neheim. Ob bar oder per Smartphone: Wer in Arnsberg ein Parkticket zieht, wundert sich über Preisunterschiede. Warum das so ist, erfahren Sie hier
Wer mit dem Auto in der Stadt unterwegs ist, kennt das leidige Thema. Man sucht einen Parkplatz, um das Gefährt abstellen und seine gewünschten Erledigungen vornehmen zu können.
Schritt Nummer eins ist dabei erst einmal, überhaupt einen Parkplatz zu finden. Hat man diese Suche erfolgreich gemeistert, folgt der zweite Schritt. Dann heißt es ein Parkticket zu ziehen. Denn in Neheim kosten viele Parkplätze – zumindest die sehr zentralen – eine entsprechende Parkgebühr.
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An dieser Stelle haben die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, das Parkticket klassisch mit Bargeld (Münzen) oder ganz digital per Smartphone zu bezahlen. Dabei können sich die Preise durchaus unterscheiden, was viele Autofahrerinnen und Autofahrer irritiert.
Ramona Eifert, Sprecherin der Stadt Arnsberg, erklärt: „Das Handy-Parken kostet grundsätzlich überall so viel, wie die Parkzone 1 in Neheim (Bereich Apothekerstraße, Alte Feuerwache, Engelbertplatz, etc). Die Gebührenhöhe beträgt hier überall 0,25 Euro pro 15 Minuten in der ersten Stunde und danach 0,70 Euro pro 30 Minuten bis zur Höchstparkdauer von vier Stunden (5,20 Euro). Beim Thema Handy-Parken, ob mit SMS oder mit App, kommen Systemkosten des Anbieters hinzu. In den meisten Städten mit Handy-Parken zahlt die Kundin bzw. der Kunde zusätzlich zu den ausgewiesenen Parkgebühren die Systemkosten direkt an den Anbieter.“
Versteckte Kosten
In Arnsberg seien die Systemkosten erst vor ein paar Jahren in die Gebühren eingepreist worden. In der Vergangenheit habe die Stadt Arnsberg die Systemkosten übernommen, um das Angebot in den ersten Jahren zu unterstützen, so Ramona Eifert. Damit würden nun alle Nutzerinnen und Nutzer von Handy-Parken den Gebührensatz der Parkzone 1 zahlen, allerdings dafür keine Systemkosten direkt an den Anbieter. Der Anbieter PayByPhone biete in der App zudem die Möglichkeit, sich eine Bestätigung und Erinnerung (über das Ende der Parkzeit) senden zu lassen. Wenn dieser Dienst in der App voreingestellt ist und nicht herausgenommen wurde, zahlt die Kundin bzw. der Kunde hier noch weitere Servicekosten. Dies könne in den App-Einstellungen ganz einfach geändert werden, erklärt die Stadtsprecherin. „Handy-Parken hat grundsätzlich den Vorteil, dass die Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr bis zum Automaten laufen müssen. Zusätzlich können sie ganz bequem von ihrem jeweiligen Standort aus ihren Parkvorgang digital bis zur nächsten Höchstparkdauer verlängern“, so Eifert.
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Unserer Redaktion sind Fälle bekannt, bei denen Autofahrerinnen und Autofahrer ein Knöllchen erhalten haben, obwohl sie zuvor ein Parkticket gezogen haben. Hierzu hat Ramona Eifert folgende Erklärung: „Durch eine technische Störung (beispielsweise WLAN-Probleme oder Überschneidung zwischen Eingabe und Abruf der Daten), kann es im Einzelfall mal vorkommen, dass eine Verwarnung ausgestellt wird. Durch Vorlage der Transaktionsnummer werden solche Fälle im Nachgang aber durch die Bußgeldstelle der Stadt Arnsberg direkt zurückgenommen.“
Neheim ist natürlich nicht der einzige Bereich in Arnsberg, in dem Parkraum durch die Stadt bewirtschaftet wird. Insgesamt gibt es 1710 bewirtschaftete Stellflächen in Arnsberg. Dazu zählen 541 Parkplätze im öffentlichen Raum an Straßen und Wegen, 406 Parkplätze im öffentlichen Raum an fünf Plätzen, 608 Parkplätze in den drei Parkhäusern der Stadtwerke sowie 155 Parkplätze im Parkhaus an der Goethestraße. Zusätzlich gibt es 1124 Stellplätze mit Parkscheibe.
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Die Kontrollen des gesamten Parkraums übernimmt das städtische Ordnungsamt. Insgesamt sind zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs im gesamten Stadtgebiet zuständig.
Die Gebührenhöhe richtet sich übrigens nach der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Handy-Parken der Stadt Arnsberg, die auf der Internetseite der Stadtwerke Arnsberg unter www.stadtwerke-arnsberg.de als PDF-Datei abgerufen werden kann.
Keinerlei Abweichungen möglich
Auch bei den Verwarngeldern für das Falschparken gibt es Vorgaben, wie Stadtsprecherin Ramona Eifert erklärt: „Die Höhe der Verwarnungsgelder ergeben sich aus dem bundeseinheitlichen Verwarn-und Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums. Die hierin enthaltenen Beträge sind starre Regelsätze, intern verbindlich und erlauben keinerlei Abweichungen. Die Beträge für das Parken ohne Parkschein sind zeitlich gestaffelt und betragen zwischen 20 und 40 Euro.“