Arnsberg. Vor den Auflagen gehen die Arnsberger Osterfeuerveranstalter in die Knie. Warum sind sie so streng? Wir haben beim Regionalforstamt nachgefragt.
Der Wald ist angegriffen: Die Trockenheit, die unsere heimischen Wälder seit Jahren belastet, führt bekannterweise zu verschiedensten Problemen. Sie ist auch der Grund, warum das Regionalforstamt Soest-Sauerland bei Ausnahmegenehmigungen für Osterfeuer mittlerweile noch genauer hinschaut.
Grundsätzlich, so erklärt Regionalforstamtsleiter Edgar Rüther, gebe es ein allgemeines Verbot von offenem Feuer im Wald und am Waldrand im Abstand von weniger als 100 Metern. Das ist im Paragraf 47 des Landesforstgesetzes geregelt. „Für besondere Veranstaltungen, wie auch Osterfeuer, können wir dann eine Ausnahmegenehmigung geben. Diese ist dann natürlich mit Auflagen verbunden.“
Jeder Ort für ein Osterfeuer wird geprüft, bevor Auflagen gestellt werden
Für diese Auflagen wird dann immer auch der für das Osterfeuer festgelegte Ort geprüft, damit sich die Auflagen nach der Lage und den Umständen dort richten. „Vieles geht da natürlich digital“, sagt Rüther. Die Technik sei mittlerweile fortschrittlich genug, und wenn die Luftaufnahmen aktuell seien, können viele Begutachtungen und Messungen digital stattfinden, schließlich kennen die Mitarbeiter des Regionalforstamts den Wald gut. „Das spart uns auch Zeit und Arbeitskraft.“ Allerdings sei das eben nicht allgemeingültig: In Zweifelsfällen fahre immer auch ein Mitarbeiter raus. „Aber das bekommen die Antragstellenden meistens nicht mit, wir machen ja nicht vor Ort einen Termin.“ Auch im Fall des abgesagten Osterfeuer am Dollberg – wir berichteten – sei der Revierförster zur Begutachtung da gewesen und habe dann Rückmeldung gegeben.
Weitere Auflagen für Osterfeuer
Bei den Auflagen für Osterfeuer haben sich, so Edgar Rüther vom Regionalforstamt, die verschiedenen genehmigenden Behörden auf Vorgaben geeinigt. So gilt außerdem, dass nur das Verbrennen von unbehandelten Hölzern erlaubt ist und dieses erst zwei Tage vor dem Abbrennen final geschichtet werden darf – davor muss es auf nistende Vögel und andere Tiere kontrolliert werden.
Die Abstände des Osterfeuers zu Gebäuden oder öffentlichen Straßen und Wegen werden durch das Ordnungsamt geprüft. Außerdem bedingen auch immer die Besucheranzahl und ein eventuelles Rahmenprogramm des Osterfeuers die Auflagen, die vom Ordnungsamt an den Veranstalter des Osterfeuers gerichtet werden.
Die wichtigste Auflage ist dabei die Sicherstellung des Brandschutzes: Dieser muss immer gewährleistet sein, aber natürlich noch mehr, wenn das Feuer in Waldnähe stattfindet. „Bei Osterfeuern passierte bisher wenig“, sagt Rüther, „Aber wir müssen vorsichtig sein.“ Denn die Waldbrandgefahr in den heimischen Wäldern sei immer noch sehr hoch, und in den letzten Jahren haben sich die Brände gehäuft.
Wichtigste Auflage: Der Brandschutz muss sichergestellt sein
Deswegen eben auch gewisse Vorgaben, dass zum Beispiel eine Löschmöglichkeit, also Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehr, beim Osterfeuer dabei sein muss. „Durch die Angegriffenheit des Waldes muss jetzt einfach auf diese Ausnahmegenehmigungen genauer draufgeschaut werden“, erklärt Rüther. Deswegen sei es auch in der Vergangenheit zu kurzfristigen Absagen beziehungsweise Verboten aufgrund von Wind oder Trockenheit gekommen.
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Er weiß auch, dass diese Vorgabe der Brandschutzsicherung besonders für Privatleute, die ein Osterfeuer veranstalten wollen, schwierig zu erfüllen sei. „Vereine oder ähnliche Veranstalter haben es da einfacher, die Feuerwehr mit der Brandwache zu beauftragen“, sagt der Forstamtsleiter.
Einfache Lösung: Osterfeuer an anderen Ort verlegen
Die einfachste Lösung für alle Beteiligten sei da oft, das Osterfeuer zu verlegen, um den Abstand zum Wald zu vergrößern. „Hier können gern Ideen zur veränderten Umsetzung an uns herangetragen werden“, so Rüther. Warum Osterfeuer jetzt aufgrund von diesen Auflagen abgesagt werden müssen, aber früher unter den gleichen Umständen durchgeführt werden konnten, erklärt sich einerseits natürlich mit den erhöhten Standards des Brandschutzes. Andererseits vermutet Rüther auch, dass einige Osterfeuerveranstalter vielleicht früher keinen Antrag beim Regionalforstamt gestellt hätten und so die Umstände und die Waldsicherheit vorher nicht geprüft worden wäre.