Arnsberg. Ein Mann versteckt seine Drogen in der Wohnung einer Frau, damit seine Eltern die Drogen nicht finden. Jetzt stehen beide vorm Schöffengericht.

Zu dem um 9 Uhr vor dem Schöffengericht angesetzten Prozess mit dem Vorwurf gegen einen 40-jährigen Mann aus Arnsberg und eine 31-jährige Frau – ebenfalls aus Arnsberg –, Handel mit Drogen betrieben zu haben, waren alle Beteiligten, der Richter mit den zwei Schöffen, die Staatsanwältin, die Protokollführerin, zwei Verteidiger und der Angeklagte pünktlich zum Verhandlungstermin erschienen. Nur die Angeklagte aus der Altstadt Arnsbergs fehlte.

Polizei muss die Angeklagte aus der Wohnung holen

Nach einer Wartezeit von 15 Minuten veranlasste der Vorsitzende Richter, dass die beiden als Zeugen geladenen Polizeibeamten die Wohnanschrift der Angeklagten aufsuchen sollten, um sie dem Gericht vorzuführen. Mit einer Stunde Verspätung konnte der Prozess beginnen. Die arbeitslose Angeklagte war von den Polizisten aus dem Bett geklingelt und zum Gericht gebracht worden.

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Ihr und dem 40-jährigen Mitangeklagten hatte die Staatsanwältin Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge vorgeworfen. Durch Ermittlungen bei anderen Drogendealern war man den Beiden auf die Spur gekommen. Bei der Wohnungsdurchsuchung der 31-Jährigen Ende Juli 2021 fand die Polizei knapp 76 g Marihuana, 7,4 g Amphetamine und Drogengeld in Höhe von 300 Euro.

Rechtsgespräch sorgt für Geständnis

Zunächst gab der Angeklagte über seinen Verteidiger, Michael Babilon, an, mit der ganzen Sache nichts zu tun zu haben, schließlich seien die Drogen bei der Frau gefunden worden. Doch nach einem Rechtsgespräch der beteiligten Parteien, bei dem die Möglichkeit einer möglichen Bewährungsfreiheitsstrafe bei einem Geständnis erwägt wurde, gab der Angeklagte zu, seine Drogen habe er in der Wohnung der Bekannten gelagert, weil er bei seinen Eltern wohnte, die sonst sein Treiben mitbekommen hätten.

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Die Angeklagte gab zu, bei dem Verkauf mitgewirkt zu haben. Sie lebe mit ihren drei Kindern seit Jahren vom Staat, einen Beruf habe sie nie gehabt und habe, um ihren Konsum finanzieren zu können, bei den illegitimen Geschäften mitgemacht.

Keinen Abschluss, keine Anstellung, dafür viel Drogen- und Alkoholkonsum

Der Angeklagte gab zu seinem Lebenslauf an, seit seinem elften Lebensjahr in Heimen gewohnt zu haben. Er hat weder einen Schul- noch Berufsabschluss. „Wenn ich mal nüchtern war, keinen Alkohol oder Drogen konsumiert hatte, bin ich zur Schule gegangen. Offiziell gearbeitet habe ich in meinem Leben noch nie, schwarz gearbeitet mehrfach“, gab er unumwunden zu. Wo, wollte er auf Nachfrage der Staatsanwältin allerdings nicht angeben.

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Nach dem Geständnis beider Angeklagten beantragte die Staatsanwältin für den 40-jährigen Arnsberger eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten zu Bewährung, obwohl dieser 20 Vorstrafen – wenn auch nicht einschlägige – im Bundeszentralregister aufweist und sie einen minder schweren Fall nicht erkannte. Seine trübe Kindheit und Jugend und sein Geständnis müsse bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden.

Angeklagter bekommt 18 Monate, Angeklagte nur 10

Für die angeklagte Frau beantragte sie eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung. Hier kann man einen minder schweren Fall annehmen, denn die an Borderline erkrankte Frau spielte bei dem Handeltreiben eine eher untergeordnete Rolle. Man solle ihr Sozialstunden auferlegen.

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Mit diesen Anträgen der Staatsanwältin waren beide Verteidiger einverstanden. Das Gericht kam in seinem Urteil den Anträgen Staatsanwältin grundsätzlich nach, legte aber die Freiheitsstrafe für die Angeklagte auf 10 Monate fest. Die Verurteilten werden einem Bewährungshelfer unterstellt. Sie und ihre Anwälte waren mit dem Urteil einverstanden und wollen keine Rechtsmittel einlegen. Deshalb wurde das Urteil sofort rechtskräftig.