Arnsberg. Für mehr Transparenz: Stadt Arnsberg hat erstmals „qualifizierten Mietspiegel“ erstellen lassen.

„Bezahlbarer Wohnraum ist ein wesentliches Merkmal für eine attraktive und lebenswerte Stadt“, legt sich Bürgermeister Ralf Paul Bittner im Vorwort des kürzlich veröffentlichten Mietspiegels für Arnsberg fest. Und seine Mitbürgerinnen und Mitbürger dürfen sich freuen, denn bei den Mietpreisen liegt unsere Stadt auch 2023 noch deutlich unter dem NRW-Durchschnitt (siehe auch Grafik unten).

Mietpreise transparent machen

Der qualifizierte Mietspiegel Arnsberg liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien.

Er trägt damit dazu bei, das Mietpreisgefüge für den nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung im Streitfall zu erleichtern.

Der Mietspiegel dient ferner der Begründung einer Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.

Ebenfalls erfreulich: Ab sofort können Mieterinnen und Mieter selbst verlässlich ausrechnen, ob sie eventuell zu viel bezahlen:

Die Stadt hat nämlich erstmals einen „qualifizierten“ Mietspiegel erstellen lassen; auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich der Stadt Arnsberg, basierend auf Daten, die im Zeitraum von Mai 2022 bis Juli 2022 bei 11.000 mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben wurden. Die Haushalte wurden zufällig ausgewählt, die Daten mittels eines standardisierten Fragebogens erhoben. Es wurde eine schriftliche Befragung von Vermietern und Mietern durchgeführt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Das trägt entscheidend dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen (siehe Infobox).

Nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt

Neben einfachen Mietspiegeln gibt es das Instrument des „qualifizierten Mietspiegels“: Nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, von der Kommune oder den Interessenvertretern von Vermietern und Mietern anerkannt, nach zwei Jahren durch Stichprobe oder Preisindex fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt, gilt er als vorrangiges Begründungsmittel u.a. im Mieterhöhungsverfahren.

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Wer es einmal ausprobieren möchte: Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung erfolgt in drei Schritten: Im Schritt 1 wird das durchschnittliche Mietniveau (= Basis-Nettomiete) nur in Abhängigkeit von der Wohnfläche bestimmt. Im Schritt 2 werden prozentuale Zu- und Abschläge auf das durchschnittliche Mietniveau insbesondere aufgrund von Baujahr, Besonderheiten bei Wohnungs- und Gebäudeausstattung, Energieeffizienz und Wohnlage ermittelt. Im Schritt 3 werden die Ergebnisse aus den Schritten 1 und 2 zusammengefasst, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu berechnen. Den Mietspiegel samt Anwendungsbeispiel gibt’s online zum Download auf https://www.arnsberg.de/mietspiegel oder nutzen Sie den Online-Mietspiegel: https://omsp.analyse-konzepte.de/arnsberg/

Arnsberg: Mietspiegel
Arnsberg: Mietspiegel © Manuela Nossutta / Funkegrafik NRW

Aber Achtung: Der Mietspiegel gilt nur für besagten „nicht preisgebundenen Wohnraum“, und nur im Wohnflächenbereich zwischen 30 und 150 Quadratmetern. Nicht in den Anwendungsbereich fallen z.B. Sozialwohnungen (mit Berechtigungsschein), Wohnraum, der ganz oder größtenteils gewerblich genutzt wird sowie Wohnraum in Studenten- und Jugendwohn-, Alten(pflege)-, Obdachlosen- oder in sonstigen Heimen, bei denen die Mietzahlung zusätzliche Leistungen abdeckt. Ebenfalls ausgenommen sind Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind.

Auch wenn in Arnsberg insgesamt noch „ein moderates Mietniveau“ herrsche, seien mieterhöhende Faktoren besonders in den zentralen Lagen zu spüren, resümiert Ralf Paul Bittner. Der Bedarf an Wohnraum habe deutlich zugenommen, so der Bürgermeister weiter. Das verleiht dem qualifizierten Mietspiegel zusätzliche Bedeutung.