Arnsberg. Auf das Ehrenamt können sich Interessierte bewerben. Was Sie dafür mitbringen müssen, erfahren Sie hier

. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Personen (weiblich, männlich, divers), die am Amtsgericht Arnsberg und Landgericht Arnsberg als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen oder Jugendstrafsachen teilnehmen. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Arnsberg müssen eine entsprechende Vorschlagsliste aufstellen und beschließen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen.

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Gesucht werden Menschen, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht in das Amt gewählt werden.

Lebenserfahrung ist wichtig

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und bzw. oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

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Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen darüber hinaus über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

So kann man sich bewerben

Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 28. Februar 2023 bei dem Fachdienst Recht, Michael Busemann, Tel. 02932/201-1281, E-Mail: m.busemann@arnsberg.de. Interessierte für das Jugendschöffenamt richten ihre Bewerbung bis zum 28. Februar 2023 an das Jugendamt der Stadt Arnsberg, Frau Haase, Tel. 02932/ 201-1324, E-Mail: s.haase@arnsberg.de. Das Bewerbungsformular für die Ämter kann unter www.arnsberg.de/schoeffenwahl heruntergeladen werden.