Arnsberg. Gericht: Ein 39-jähriger Arnsberger war häufig betrunken mit seinem nicht zugelassenen Kleinkraftrad unterwegs: Jetzt muss er ins Gefängnis.

„Er lebt in seinem Zimmer und trinkt Alkohol“, so die Bewährungshelferin über ihren Klienten, der sich vor dem Amtsgericht den gleich sechs Vorwürfen des Staatsanwaltes zu verantworten hatte. Es waren allesamt Trunkenheitsdelikte, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der polizeibekannte 39-jährige Arnsberger sollte in der Zeit von Anfang März bis Anfang Juli 2022 sechsmal mit seinem nicht zugelassenen Kleinkraftrad (KKR) in alkoholisiertem Zustand öffentliche Straßen befahren haben.

Eine Haftpflichtversicherung bestand nicht. Seine Fahrerlaubnis wurde ihm schon vor Jahren entzogen. In einigen Fällen war er der Polizei aufgefallen, in anderen Fällen wurde er von Verkehrsteilnehmern gemeldet. Es folgte jeweils die Entnahme von Blutproben, die Ergebnisse von 2,2 bis 2,7 Promille erbrachten. Vor Gericht gab der Angeklagte zu, in zwei der Fälle das KKR unter Alkohol stehend gefahren zu haben. Die vier anderen Vorwürfe wies er zunächst von sich. Er will den Roller an andere Personen verliehen haben. Diese Angaben konnten durch Zeugenaussagen widerlegt werden.

Kein Interesse an einer Therapie

Seine Bewährungshelferin merkte an, dass ihr Klient ihr aus dem Weg gehe: „Er will nur in Ruhe gelassen werden, hat kein Interesse, eine Therapie zu machen“. Eine positive Prognose könne sie ihm nicht ausstellen. Vor den Plädoyers verlas der Vorsitzende Richter das ellenlange Vorstrafenregister des Angeklagten. Vielfach war er wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Hinzu kommen andere Delikte, wie schwere Diebstähle, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung. Aufgrund der negativen Gesamtumstände beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung. „Der Angeklagte ist uneinsichtig und nicht gewillt, seinen Zustand zu verbessern. Deshalb kommt eine Bewährungsstrafe nicht infrage“, argumentierte er. Der Angeklagte habe seit Jahren ein Drogen- und Alkoholproblem, was ihm körperlich und geistig erheblich schade. Durch einen Haftaufenthalt werde sich sein Verhalten nicht ändern. Deshalb beantragte die Verteidigerin die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

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Diesem Antrag kam das Gericht nicht nach. Es verurteilte den Arnsberger zu der beantragten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. „Der Angeklagte zeigt keinen Antrieb zur Besserung. Er muss an sich arbeiten, sonst scheint sein Leben hoffnungslos“, so der Richter.