Arnsberg. Klinikum Hochsauerland bittet um Tests und das Masketragen an allen Standorten des Klinikums Hochsauerland. Eine eigenmächtige Regelung irritiert.

Irritationen um die eigenwillig kommunizierten Besucherregelungen im Klinikum Hochsauerland entgegen der seit heute geltenden Landesverordnung: „Aufgrund in der Region nach wie vor hohen Corona-Fallzahlen bleibt im Klinikum Hochsauerland zum Schutz der Patienten und Beschäftigten die geltende Besuchsregelung zunächst bis 6. Januar 2023 bestehen“, hieß. Das teilt Klinikum-Sprecher Richard Bornkessel am Donnerstagabend mit. Danach werde die Regelung nochmals überprüft und gegebenenfalls an die aktuelle Lage angepasst. Am Freitag wurde dann korrigiert: Es handele sich lediglich um eine Bitte

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Irritationen um die Regelung

In Nordrhein-Westfalen ist zum 23. Dezember eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Sie soll unter anderem eine Hürde für Besuche in Kliniken und auch Pflegeheimen senken - insbesondere auch mit Blick auf Besuche an Weihnachten und den Tagen bis ins neue Jahr. Das Klinikum Hochsauerland stemmte sich zunächst dagegen. Es veröffentlichte eine Mitteilung, die aufgrund der Formulierungen vorgab, dass weiterhin Corona-Tests gefordert seien - eine Regelung, die weitgehender gewesen wäre als es das Land Nordrhein-Westfalen vorschreibt.

„Ab 23. Dezember reicht es aus, wenn man sich zu Hause selbst testet und der Einrichtung gegenüber auf Nachfrage mündlich versichert, dass der Test negativ war“, hatte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministerium die bedeutende Änderung Mitte Dezember erläutert. Außerdem fügte er hinzu: „Wenn ein positiver Selbsttest vorliegt, besteht aber nach die vor die Verpflichtung, einen Kontrolltest vornehmen zu lassen, entweder mittels (kostenlosem) PCR-Test oder als Selbstzahlertest in einer Bürgerteststelle.“

Das Klinikum des Hochsauerlandkreises reagierte darauf wie folgt: „Aufgrund in der Region nach wie vor hohen Corona-Fallzahlen bleibt im Klinikum Hochsauerland zum Schutz der Patienten und Beschäftigten die geltende Besuchsregelung zunächst bis 6. Januar 2023 bestehen. Danach wird die Regelung nochmals überprüft und gegebenenfalls an die aktuelle Lage angepasst“, teilte Pressesprecher Richard Bornkeßel am Donnerstagabend mit. Es verwies auf Nachfrage am Freitag zunächst auf Paragraf 2 der Corona-Schutzverordnung, „wonach sich Einrichtungen bei ihren Maßnahmen eigenverantwortlich am aktuellen Infektionsgeschehen orientieren sollen.“

Am Freitagmittag folgte dann der Rückzieher: Die Vorlage eines Corona-Tests sei nur eine Bitte gewesen. „Eine Verpflichtung zur Vorlage haben wir nicht zum Ausdruck gebracht!“ Im Klartext: Es gilt die vom NRW-Gesundheitsministerium erlassene Verordnung, wonach auch ein Selbsttest zum Zugang berechtigt. Von dort war zudem klargestellt geworden: Von der neuen erleichterten Regelung dürften Heime und Krankenhäuser „auch nicht einfach mit Verweis auf ihr Hausrecht abweichen.“

Auch die Corona-Lage im Hochsauerlandkreis, die vom Klinikum HSK zitiert wird, gibt keine Hinweise auf eine besondere Lage: Der heimische Landkreis hat die neuntniedrigsten Corona-Zahlen in Nordrhein-Westfalen. Die Inzidenz ist zuletzt zwar leicht gestiegen, sie liegt allerdings nur bei 287 - etwas höher als in der Woche zuvor. Fünf Patienten werden an oder mit einer Corona-Infektion auf Intensivstationen im Hochsauerlandkreis behandelt, keiner wird beatmet (Stand: 23. Dezember, 14.30 Uhr).

Die erbetene Regelung im Detail

Patientinnen und Patienten können ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes in der Zeit von 13.30 bis 17.30 Uhr täglich für 120 Minuten Besuch von bis zu zwei verschiedenen Personen erhalten (zeitgleich nur ein Besucher pro Patient).

Der Zugang ist allen Besuchern mit einem anerkannten negativen Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) möglich. Besucher und Besucherinnen werden gebeten sich am Empfang zu melden und das mitgebrachte negative Antigen-Test-Zertifikat sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind symptomfreie Patienten die Ambulanzen und Tageskliniken (in räumlich und organisatorisch vom Klinikbetrieb getrennten Bereichen) zur ambulanten Behandlung aufsuchen, hier gilt die FFP-2-Maskenpflicht.

Die Testpoints in Neheim (Burgstraße 1) und Hüsten (Kirmesplatz) haben an allen Weihnachtstagen von 9 bis 13 Uhr geöffnet, so dass hier auch Tests erhältlich sein werden.

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Weiterhin gelten auf dem Klinikgelände die Maskenpflicht, die von Besuchern auch im Krankenzimmer getragen werden muss, das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen und die Händedesinfektionsregeln.

Davon abweichende Regelungen gelten in besonderen Behandlungsfällen wie im Bereich Kinder- und Jugendmedizin, im Bereich der Geburtshilfe sowie im Umgang mit begleitungsbedürftigen Patienten.

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Die detaillierten Regelungen sind unter www.klinikum-hochsauerland.de/besuchszeiten oder den Aushängen vor Ort dargelegt.