Hochsauerlandkreis. Der HSK pendelt unterhalb der 35-Grenze. Welche Regelungen bei steigenden Fallzahlen kommen können und welchen Einfluss Reiserückkehrer nehmen.
Die Menschen im Hochsauerlandkreis blicken weiter gebannt auf die Sieben-Tage-Inzidenz. Seit einigen Tagen kratzt deren Wert an der festgelegten 35er-Grenze, über die das Land NRW die geltenden Corona-Maßnahmen erneut verschärfen würde.
Übersteigt der Inzidenzwert diese Grenze an acht Tagen in Folge, steigt der HSK in die Inzidenzstufe 2 auf – und es gelten strengere Regeln. Am Donnerstag, 5. August, meldete das Robert-Koch-Institut eine Inzidenz von 33,5.
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Wie sie sich in den kommenden Wochen entwickeln wird, ist schwer vorherzusagen. Ein Wechsel in die Inzidenzstufe 2 scheint mit Blick auf die Infektionszahlen nicht abwegig. Gerade unter Berücksichtigung der zahlreichen Reiserückkehrer, die derzeit den größten Einfluss auf die Infektionszahlen nehmen, wie Carolin Fisch von der Pressestelle des Hochsauerlandkreises erklärt: „Die Fallzahlen gehen zurzeit viel auf Reiserückkehrer zurück. Das sind verschiedene größere Cluster, die sich bilden.“
Verschiedene Infektionscluster durch Reiserückkehrer
Ursprung dieser Cluster seien Urlauber aus beliebten Reiseregionen wie Mallorca, der Türkei oder Russland, die, zurück in der Heimat, Familie und Freunde anstecken. „Zurzeit machen Reiserückkehrer ca 80 Prozent der Zahlen aus“, sagt Carolin Fisch. Und noch sind alle Urlauber, und damit potenzielle Infektionsüberträger, zurück. Ungewiss bleibt auch, welche Rolle der bald wieder beginnende Schulbetrieb auf die Inzidenzzahlen nehmen wird. „Da müssen wir uns überraschen lassen“, so Fisch.
Was würde eine Hochstufung in die Inzidenzstufe 2 für die Menschen im HSK bedeuten? Vorweg ist zu nennen, dass Geimpfte und Genesene von vielen der Einschränkungen ausgenommen sind. Beispielsweise zählen für sie keine Kontaktbeschränkungen oder bei Besucherbeschränkungen werden sie nicht hinzugezählt. Für Reiserückkehrer ab 12 Jahren gilt seit dem 1. August außerdem unabhängig von der Inzidenz und des Urlaubsziels eine Nachweispflicht bei der Wiedereinreise, also ein negativer Test oder ein Nachweis als Genesener bzw. Geimpfter. Eine Übersicht ausgewählter Bereiche:
Kontaktbeschränkungen
Keine Begrenzung von Treffen im öffentlichen Raum für Angehörige aus drei Haushalten sowie für zehn Personen mit Test aus beliebig vielen Haushalten.
Gastronomie
Die Außengastronomie ist ohne negative Testnachweise erlaubt. Für die Innengastronomie muss ein negativer Testnachweis vorgelegt werden, und es gibt eine Platzpflicht.
Freizeit
Bäder, Saunen usw. dürfen mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung öffnen. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung möglich.
Einzelhandel
Für den Einzelhandel außerhalb des Grundbedarfs gilt: Pro zehn Quadratmeter darf eine Person in das Geschäft. Bei einer Verkaufsfläche mit mehr als 800 qm gilt eine Kundenbegrenzung von einer Person pro 20 qm.
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Kultur
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb kann innen mit Gesang/Blasinstrumenten mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen. Führungen sind zulässig.
Private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind ein negativer Testnachweis und die Rückverfolgbarkeit. Es gilt keine Maskenpflicht innen am Tisch und im Außenbereich. Der Mindestabstand darf an festen Sitzplätzen unterschritten werden, solange die Rückverfolgung gewährleistet ist.
Beherbergung und Tourismus
Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt. Auf Campingplätzen ist auch Zelten zulässig.
Außerschulische Bildung
Mit negativem Testnachweis ist Präsenzunterricht ohne Mindestabstände möglich, sofern feste Sitzplätze eingehalten werden. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten sind innen mit bis zu 20 Personen mit je negativen Test zulässig.
Kinder- und Jugendarbeit
Angebote für Gruppen mit 20 Kindern innen und 30 außen sind mit negativem Testnachweis und ohne Maske möglich.
Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest erlaubt.