Hochsauerlandkreis. Das Land NRW hat eine Inzidenzstufe 0 beschlossen. Für die Menschen im HSK gelten ab Donnerstag neue Corona-Regeln. Der Überblick.

Die Landesregierung NRW hat weitere Corona-Öffnungsschritte beschlossen und die Coronaschutzverordnung geändert. Am Freitag, 9. Juli, wurde eine „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Sie gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von zehn oder weniger aufweisen.

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Für die Menschen im Hochsauerlandkreis bedeutet das: Sie müssen sich noch ein wenig gedulden. Am Dienstag, 13. Juli, lag der Inzidenzwert im HSK bei 7,3 – und damit den fünften Tag in Folge unter der neu festgelegten 10er-Marke. Die neuen Corona-Regeln im HSK können nun ab folgenden Donnerstag, 15. Juli, greifen, wenn dann – wie derzeit – der NRW-Inzidenzwert nicht 10,0 überschreitet.

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Unter anderem diese Öffnungsmaßnahmen könnte die neue Inzidenzstufe 0 für die Menschen im HSK bringen. Ein Überblick:

  • Die Kontaktbeschränkungen fallen vollends weg. Jede Person kann sich mit so vielen Menschen treffen, wie sie möchte. Der Mindestabstand von anderthalb Metern wird nur noch empfohlen.
  • Wenn – wie derzeit –auch für das Land die „Inzidenzstufe 0“ gilt, dann gilt die Maskenpflicht grundsätzlich nur noch im ÖPNV und im Handel und wird ansonsten auch in Innenbereichen lediglich empfohlen. Die Maskenpflicht in Schulen bleibt unverändert.
  • In der Gastronomie werden alle Einschränkungen aufgehoben, solange es eine Abtrennung zwischen Tischen gibt. Das Personal muss getestet sein.
  • Beherbergungsbetriebe müssen Kontaktlisten erstellen. Testnachweis nur bei Gästen aus Gebieten mit Inzidenz über zehn.
  • Veranstaltungen wie Schützenfeste und Stadtfeste sind mit den 3 G – Genesene, Geimpfte, Getestete – ohne Maskenpflicht, Personenbegrenzung und Abstandspflicht erlaubt, sofern die landesweite Inzidenz ebenfalls unter zehn liegt.
  • Bei privaten Feiern gilt eine Testpflicht bei mehr als 50 Teilnehmenden.
  • Sport kann im Privaten ohne Einschränkungen ausgeübt werden, ebenso Veranstaltungen bis zu 5000 Zuschauern. Für die Ferienfreizeit gilt einmalige eine Testpflicht zu Beginn.
  • Arbeitnehmer, die länger als fünf Tage nicht im Büro gearbeitet haben, müssen bei ihrer Rückkehr einen Negativtest nachweisen.
  • Eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 erfolgt erst, wenn der Wert von zehn wieder acht Tage hintereinander überschritten wird. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 5. August.