Hüstener Verkehrs- und Gewerbeverein weist auf negative Folgen der Hüstener Demo vom 14. November für den Hüstener Einzelhandel hin.

Hüsten. Der Verkehrs- und Gewerbeverein Hüsten (VGH) begrüßt es, dass Bürgermeister Ralf Paul Bittner die in Neheim geplante Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen ordnungsrechtlich nicht billigt. „Wir schließen uns ausdrücklich den Argumenten der Neheimer CDU-Ratmitglieder Klaus Humpe, Marcel Kaiser, Elisabeth Bormann, Andreas Dieck, Lars Post und Wolfgang Schäfer an, die in der WP vom 2. Februar publiziert wurden“, erklären die 1. Vorsitzende des VGH, Angelika Geue, und 2. VGH-Vorsitzender Ingo Beckschäfer.

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Der Verkehrs- und Gewerbeverein Hüsten (VGH) begrüßt es, dass Bürgermeister Ralf Paul Bittner die in Neheim geplante Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen ordnungsrechtlich nicht billigt. „Wir schließen uns ausdrücklich den Argumenten der Neheimer CDU-Ratmitglieder Klaus Humpe, Marcel Kaiser, Elisabeth Bormann, Andreas Dieck, Lars Post und Wolfgang Schäfer an, die in der WP vom 2. Februar publiziert wurden“, erklären die 1. Vorsitzende des VGH, Angelika Geue, und 2. VGH-Vorsitzender Ingo Beckschäfer.

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Die beiden Vorsitzenden schreiben: „Bei der vor 14 Tagen in Hüsten abgehaltenen Demonstration hat der, den Querdenkern und der AfD nahestehende Veranstalter sein Anliegen mehr als deutlich vertreten.“ In den sozialen Medien könne man täglich die Ansichten des Neheimers Wallid Chahrour verfolgen und sei auch ausreichend über seine Teilnahme an der Berliner Demo gegen das „Ermächtigungsgesetz“ informiert worden, so der VGH weiter. Herr Chahrour schade außerdem der Wirtschaft, für die er sich angeblich einsetze, indem er mit seinen Demos viele Bürgerinnen und Bürger offensichtlich in Angst und Schrecken versetze...

Am Tag der Demo in Hüsten mieden manche Bürger die Hüstener Innenstadt

Weiter heißt es in der VGH-Mitteilung: „Der Hüstener Einzelhandel verzeichnete am Samstag, 21. November, dem Tag der Demonstration auf der Riggenweide, die schwächste Kundenfrequenz und den niedrigsten Tagesumsatz im gesamten November.“ Nach der Ankündigung, 500 Corona-Gegner wollten auf der Riggenweide demonstrieren, hätten die Bürgerinnen und Bürger die Hüstener Innenstadt gemieden. Geue und Beckschäfer betonen: „Eine weitere Demonstration in Zeiten, in der es viel mehr um den Schutz unser aller Gesundheit gehen sollte, sehen wir als absolut unverhältnismäßig an.“ Der VGH begrüße ausdrücklich das Recht auf freie Ausübung der Meinungsfreiheit und das im Grundgesetz verankerte Demonstrationsrecht. Es sei ein hohes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. „Wenn aber dieses Recht fortan ausschließlich in Hüsten ausgeübt werden soll, weil die Riggenweide in der Stadt Arnsberg die größte öffentliche Veranstaltungsfläche ist, fürchten wir um das Image dieses sich gerade erholenden Stadtteils“, so der VGH.