NRW-Erlass untersagt Schulen aufgrund der Corona-Lage bis zu den Sommerferien alle Schulausflüge, Klassenfahrten und außerschulische Projekte.

Arnsberg. Bis zu den Sommerferien sind den heimischen Schulen alle Klassenfahrten, Schulwanderungen, Studienfahrten und jegliche Form von Projekten an außerschulischen Lernorten untersagt. Den Schulen ging ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg zu, dass „unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs“ eine „einheitliche Verwaltungspraxis“ an den Schulen sicherstellen soll. Der Erlass vom 24. März hat das Aktenzeichen 221.

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Außerschulische Lernorte untersagt

Angewiesen wird in dem Schreiben, dass in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen (Schulfahrten) mehr zu genehmigen sind. Bereits genehmigte Schulfahrten seien abzusagen. Ebenso seien, so heißt es weiter in dem Schreiben, schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich. Das betrifft zum Beispiel den Besuch von Museen sowie kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.

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Davon auszunehmen seien allein die verpflichtenden Standardelemente der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“.

Grundschul-Olympiade wird ausfallen müssen

In Arnsberg hat dies ganz konkrete Konsequenzen. Neben den noch angesetzten Praktika zur Berufsorientierung oder Kooperationsveranstaltungen mit außerschulischen Partnern - hier sind insbesondere die Sekundarschulen in Arnsberg und Neheim besonders gut vernetzt - betrifft es vor allem eine auch von unserer Zeitung initierte Veranstaltung. Die vor den Sommerferien geplante Grundschulolympiade, die alle 3. und 4. Klässler der Stadt mit den Sportvereinen zusammenbringen sollte, wäre nach diesem Erlass nicht mehr durchzuführen.

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