Arnsberg. Im sogenannten Umarex-Prozess vor dem Landgericht Arnsberg verkünden die Richter ihre Urteile gegen Waffenhändler aus Neheim, Menden und Hagen.

Ein für das Landgericht Arnsberg außergewöhnliches Verfahren ist zu Ende. Noch nie musste sich die Strafkammer mit Waffenhandel in einem derartigen Ausmaß auseinandersetzen. „So etwas hat hier noch nicht stattgefunden“, sagt der Vorsitzende Richter Daniel Langesberg zu Beginn seiner Urteilsbegründung. Entsprechend war auch nicht mit niedrigen Strafmaßen bei den Hauptangeklagten zu rechnen.

Waffen montiert und verkauft

Ein 47-jähriger Portugiese aus Neheim, der über Jahre hinweg Waffenteile bei seinem damaligen Arbeitgeber Umarex entwendete, diese zu funktionsfähigen P22- und PK380-Pistolen montierte und an einen Zwischenhändler verkaufte, wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Staatsanwalt Thomas Schmelzer hatte im Plädoyer vor zwei Wochen für einen schweren Fall von Diebstahl, dem Dauerbesitz und Überlassen und Handel mit Waffen eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert.

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„Dreh- und Angelpunkt“

Den Zwischenhändler H. aus Menden (27) erkannte die Strafkammer als „Dreh- und Angelpunkt des Geschäfts“. Obwohl er die Namen seiner „Kunden“ preisgab und ebenso wie fast alle Angeklagten weitestgehend geständig war, verurteilte ihn das Landgericht zu einer Haft von vier Jahren und neun Monaten. Mindestens 70 Waffen (55 PK22 und 15 PK380) hatte er vom Neheimer V. angekauft und weiter „vertickt“. Gegen ihn sprach auch, so das Gericht, „dass er den größten Gewinn von allen gemacht hat“. Das Strafmaß blieb über den Plädoyers beider Seiten: Der Mendener sollte nach Sicht der Staatsanwaltschaft zu mindestens vier Jahren Haft verurteilt werden, weil er „die Nachfrage geschaffen“ und den „kriminellen Zugang aufgemacht“ habe. Auch er äußerte Bedauern und bat seine Familie, seine Frau und auch die Mitangeklagten um Entschuldigung. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung plädiert.

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Bewährungsstrafen

„Kleine Fische“ im Vergleich dazu waren dazu die beiden Hagener B. und A.. Beide kamen auch mit Bewährungsstrafen weg. Sie nahmen Waffen vom Mendener H. ab und verkauften diese in geringem Maße weiter. Im Verfahren zunächst thematisierte engere Beziehungen zum Hagener Rockermilieu konnte die Strafkammer nicht belegen. Beide saßen auch schon nicht mehr in Untersuchungshaft und seien beruflich wieder gefestigt. B. wurde zu zwei Jahren auf Bewährung (Auflage 2000 Euro an den Weißen Ring) und A. zu einem Jahr und sechs Monate auf Bewährung (Auflage 1500 Euro an die Arnsberger Tafel) verurteilt. Auf Bewährungsstrafen hatten die Verteidiger auch gehofft. Das Gericht blieb hier unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Eigene Sucht finanziert

Während bei allen Angeklagten die Geständnisse positiv berücksichtigt worden seien, so das Gericht, war das beim Hagener I. nicht der Fall. Der 26-Jährige gehörte auch zu den Kunden von H. und kam so ins Visier der Fahnder. Bei ihm wurden dann aber auch sieben Kilo Marihuana, allerlei Dealer-Utensilien und 47.000 Euro Bargeld gefunden. Schnell ging es bei ihm dann um bewaffneten Drogenhandel in nicht unerheblichem Maße. Glaubhaft machte I., dass er seine Geschäfte gemacht habe, um seine eigene Kokainsucht zu finanzieren. Ein Gutachter attestierte im Verlauf des Prozesses seine Abhängigkeit, zugleich aber auch seine Schuldfähigkeit.

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Drogentherapie geplant

Verurteilt wurde er nun zu acht Jahren Haft. Allerdings wird er sich einer Drogentherapie im Maßregelvollzug stellen. Nach einem zweijährigen Vorwegvollzug und einer zweijährigen erfolgreichen Therapie könnte er dann auf freien Fuß kommen. Von Beginn an war klar, dass ihm im Grundsatz das höchste Strafmaß drohen würde. Er wandte sich am Morgen in seinem Schlusswort an seine Familie und bat um Entschuldigung für das „peinliche Verfahren“, das der Prozess für diese mitbrachte, und dafür, dass er Frau und Kind „allein gelassen“ habe. Während er dies sagte, saßen Teile der Familie schluchzend in den Zuschauerreihen des Saals.

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Reue in den „letzten Worten“

In ihren „letzten Worten“ hatten sich auch die anderen Angeklagten allesamt reuig gezeigt. „Hätte ich darüber nachgedacht, was passiert, hätte ich das nie gemacht“, sagte der Neheimer Portugiese V.. Er bat um Entschuldigung für seine Tat und äußerte die Hoffnung, dass er „wenn ich wieder raus bin, eine Arbeit finde und zu meiner Familie zurück kann“. Der 26-jähriger Hagener Zwischenhändler A. bat das Gericht, ihm noch eine Bewährungschance zu geben. „In der Untersuchungshaft habe ich erst meinen Kopf wieder angeschaltet“, sagte er vor Gericht. Er wolle jetzt eine geregeltes Leben führen.