Sundern/Arnsberg. Gegen die Flut an Kassenbons: Als „eine der ersten Bäckereien in Deutschland“ bietet die Bäckerei Vielhaber QR-Codes in allen 28 Filialen an.
Mit dem digitalen Kassenbon hat die Bäckerei Vielhaber einen kostengünstigeren Weg gefunden, um die seit 1. Januar 2020 geltende Kassenbonpflicht zu erfüllen. „Als eine der ersten Bäckereien in Deutschland haben wir am vergangenen Montag alle Kassen in unseren 28 Filialen mit einem QR-Code-System ausgestattet, das Kunden mit Smartphone einen digitalen Kassenbon ermöglicht“, berichtet Firmenchef Eberhard Vielhaber.
Gesetzliche Regelung in Kassensicherungs-Verordnung
Im Paragrafen 6 der Kassensicherungsverordnung heißt es wörtlich: „Ein Beleg kann in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden.“ Da im Gesetz „kann“ und nicht „muss“ steht, sieht Bäckermeister Eberhard Vielhaber, keine Pflicht der Bäckerei, den Bon unaufgefordert aushändigen zu müssen. Auf Nachfrage natürlich - aber das war schon immer so.
Wer kein elektronisches System wie ein QR-Code-System hat, ist aber verpflichtet, ob der Kunde einen Bon haben will oder nicht, jeden Bon auszudrucken.
Der Stockumer Unternehmer hatte einen Weg gesucht, um der Flut an ausgedruckten, aber von Kunden nicht nachgefragten Kassenbons zu entgehen. „In den ersten drei Wochen der Kassenbonpflicht sind in unseren Filialen große Mengen an Papiermüll entstanden, da die gesetzliche Pflicht besteht, den Kassenbon in Papierform oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Außerdem waren Mitarbeiterinnen damit beschäftigt, ein bis zweimal täglich die Papierrollen im Kassensystem zu wechseln“, berichtet Vielhaber. Der Bäckermeister freut sich, dass er nun in Zusammenarbeit mit einem Kassenhändler aus dem Raum Hannover in die Lage versetzt wurde, der Belegausgabepflicht auch digital nachkommen zu können.
Auch interessant
Die Computersysteme in Vielhabers Kassen wurden nachgerüstet. Auch wurde vorn an jeder Kasse ein großes Display installiert, auf dem der Kunde nicht nur die Liste seiner eingekauften Ware samt Preise, sondern rechts daneben auch den dazugehörigen QR-Code sieht. Wie auch schon bei anderen QR-Codes üblich, kann ein Bäckerei-Kunde mit Smartphone und vorher installierter QR-Code-App nun ein Foto vom QR-Code machen. Dann sieht er auf seinem Handy den digitalen Kassenbon. „Das digitale Kassenbon-Angebot ist kostengünstiger und umweltfreundlicher“, betont Eberhard Vielhaber.
Das Interesse der Kunden, einen Kassenbon per QR-Code zu bekommen, ist aber ähnlich gering wie das Interesse an einem ausgedrucktem Kassenbon. Damit muss der Bäckerei-Geschäftsführer aber leben, denn ihm muss es darum gehen, eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Kritik an Gesetz bleibt bestehen
An seiner grundsätzlichen Meinung zur Beleg-Ausgabepflicht hat sich nichts geändert: „ Die am 1. Januar eingeführte Kassenbonpflicht ist unnötig, weil in den elektronischen Kassen die Daten gesammelt sind und für eine mögliche Kontrolle durch das Finanzamt zehn Jahre zur Verfügung stehen“, sagte Vielhaber bereits Anfang Januar im Gespräch mit unserer Zeitung.
Alle vom Finanzamt gewünschten Daten sind auf Vielhabers digitalem Kassenbon noch nicht enthalten. Die Kassen müssen noch mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden, die aber vom Bund noch gar nicht für alle Betriebe lieferbar ist. Es kämen auf dem digitalen Kassenbon noch einige Daten wie Kassen-Seriennummer hinzu. Die Kunden in Vielhabers Filialen können natürlich weiterhin auf Wunsch einen ausgedruckten Kassenbon bekommen.
Auch interessant
„Den Kunden muss aber nicht zwingend ein Kassenzettel auf die Verkaufstheke gelegt werden. Eine Aushändigungspflicht besteht nicht“, sagt Eberhard Vielhaber. „Wer kein elektronisches System habe, müsse allerdings jeden Bon ausdrucken. So entstehe dann ein Papiermüllberg, weil die meisten Kunden keinen Bon haben wollten.
Auch interessant