Arnsberg. Staatsanwalt verweist im Waffenhandel-Prozess auf Imageverlust des Waffenherstellers Umarex hin. Verteidiger kritisieren Sicherheitslücken.
Kurz vor Ende des Prozesses vor dem Landgericht Arnsberg um einen von einem ehemaligen Mitarbeiter ausgehenden illegalen Waffenhandel rückte dessen Arbeitgeber und Waffenhersteller Umarex noch einmal in den Blickpunkt des Verfahrens. Während Staatsanwalt Thomas Schmelzer auf den Schaden hinweist, der dem Arnsberger Unternehmen zugefügt worden war, gehen die Verteidiger zum Gegenangriff über und kritisieren vermeintliche Sicherheitslücken bei Umarex. „Hätten die besser aufgepasst, säßen wir heute nicht alle hier“, sagt Reinhard Peters in seinem Plädoyer als Verteidigers eines 26-jährigen Hageners, dem Nähe zur organisierten Rocker-Kriminalität in Hagen nachgesagt wird.
„Umarex stark geschädigt“
Das sieht Thomas Schmelzer aber ganz anders. Für ihn ist der Arnsberger Waffenhersteller ein Geschädigter der kriminellen Machenschaften - ausgelöst durch die Waffenteildiebstähle und illegalen Verkäufe damit montierter Waffen. Der Staatsanwalt spricht von einem „Imageschaden für Umarex“, der aus der Aufarbeitung des Falles entstanden sei. Darüber hinaus hätten in Absprache mit der Polizei mit finanziellen Aufwand die Kontrollsysteme verschärft werden müssen, um den Angeklagten V. „als Quelle des Geschehens“ auffliegen zu lassen. Umarex sei somit weit über den Wert der Waffenteile für mindestens 70 verkaufte Pistolen geschädigt worden.
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Nach „Leck“ gesucht
Nach bundesweiten Waffenfunden von 34 nicht registrierten und keiner Beschussprüfung unterzogenen P22-Pistolen, die nur bei Umarex produziert worden sein konnten, hatten die Ermittler gemeinsam mit Umarex nach dem „Leck“ gesucht. Im März 2019 war der Angeklagte V. dann aufgefallen, als er einen Lauf in einer Thermoskanne aus dem Betrieb schmuggeln wollte. Mehrere Jahre hatte der Mitarbeiter Teil für Teil mit nach Hause genommen, andere Elemente bei genehmigter Heimarbeit abgezwackt und mit Hilfe eines Teileplans aus dem Firmencomputer montiert. Über einen Mendener Zwischenhändler hat er die Waffen verkauft, die dann im kriminellen Milieu landeten.
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Die Verteidigung des angeklagten Portugiesen greift Umarex an. „Diese Tat war nur möglich, weil Umarex günstige Gelegenheiten geschaffen hat“, sagen die Rechtsvertreter des ehemaligen Mitarbeiters. Es habe keine Hindernisse für ihn gegeben. Und auch sei nicht geprüft worden, was an Material von der Heimarbeit zurückkam. Verteidiger Reinhard Peters benennt es noch klarer: „Der Fehler liegt bei Umarex“, sagt er, „die laschen Sicherheitsvorkehrungen sind der eigentliche Skandal“. Eigentlich, so Peters weiter, solle man so einem Unternehmen das Recht entziehen, solche Waffen herzustellen.
Umarex verweist auf Maßnahmen
Im Vorfeld des Prozesses hatte sich Geschäftsführer Eyck Pflaumer auf Nachfrage unserer Zeitung offen und ausführlich zum Thema Sicherheit bei Umarex geäußert. „Unsere Vorkehrungen sind strenger als die an Flughäfen“, hatte er gesagt und darauf verwiesen, dass sein Unternehmen in Vergangenheit viel und auch für die Mitarbeiter spürbar in das Thema Sicherheit investiert habe. Auch die Heimarbeit laufe nach den gesetzlichen Bestimmungen ab. Er lud ein, dass sich die Redaktion gerne ein Bild über die Sicherheitsmaßnahmen machen könne.
Urteile am 13. Februar
Der Prozess endet am 13. Februar. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten, dem ehemaligen Umarex-Mitarbeiter, eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf vier Jahre Haft.
Drei angeklagte Zwischenhändler dürften mit einer geringeren Haftstrafe davonkommen - möglicherweise sogar ohne. Einem Hagener Abnehmer, der zudem mit Drogen handelte, droht die höchste Strafe (über acht Jahre), die möglicherweise als Maßregelvollzug halbiert werden könnte.
Der Staatsanwalt räumt ein, „dass man es besser hätte machen können“, erinnert in seinem Plädoyer aber daran, dass ein Unternehmen wie Umarex auch arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen unterstehe und auch einen Betriebsrat habe. „Am Ende ist es auch nur ein metallverarbeitender Betrieb“, so Schmelzer. Da sei es nicht ohne weiteres möglich, überall Kameras zu installieren oder Kontrollen einzuführen. Bei Umarex gebe es keine Hinweise auf Komplizen und Helfer für den Angeklagten V.. „Es sind auch nirgends Anhaltspunkte zu erkennen, dass in dieser Sache Umarex ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen wäre“, so Schmelzer abschließend.
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