Arnsberg. Im Umarex-Prozess standen am Donnerstag die Plädoyers an. Dabei forderte der Anklagevertreter hohe Haftstrafen.

Hohe Haftstrafen fordert Staatsanwalt Thomas Schmelzer für die fünf Angeklagten des Umarex-Prozesses vor dem Landgericht Arnsberg um einen Handel mit Waffen, die aus beim gleichnamigen Arnsberger Unternehmen von einem Mitarbeiter gestohlenen und funktionsfähigen Pistolenteilen montiert und dann verkauft worden waren.

Für den Neheimer Hauptangeklagten, den 47-Jährigen Portugiesen V. und damaligen Umarex-Mitarbeiter, forderte der Staatsanwalt für einen schweren Fall von Diebstahl, dem Dauerbesitz und Überlassen und Handel mit Waffen eine Haftstrafe von vier Jahren und 10 Monaten.

Verteidigung: Der Waffenteildiebstahl sei bei Umarex zu leicht gemacht worden

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Die Verteidigung des Portugiesen verwies auf den Umstand, dass diesem der Waffenteildiebstahl bei Umarex zu leicht gemacht worden sei. Auch das vollumfassende Geständnis müsse berücksichtigt werden. Die Verteidigung hält so vier Jahre Haft für V. für angemessen.

Der Mendener Zwischenhändler H. (27) sollte nach Sicht der Staatsanwaltschaft zu vier Jahren Haft verurteilt werden, weil er „die Nachfrage geschaffen“ und den „kriminellen Zugang aufgemacht“ habe. Für ihn habe aber wie bei V. das glaubhafte Geständnis gesprochen. Darauf verwies auch die Verteidigung, die klar machte, dass sich ihr Mandat durch „massive Aufklärungshilfe“ durchaus einem gewissen Risiko ausgesetzt habe. Sie plädierte für eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Für die Zwischenhändler aus Hagen über zwei Jahre Haft gefordert

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Weitere 26-jährige Zwischenhändler aus Hagen sollten aus Sicht des Staatsanwaltes zu zwei Jahren und zehn Monaten und zwei Jahren und drei Monaten verurteilt werden. In beiden Fällen gehe es um Besitz und Weitergabe von Waffen. Beim Angeklagten A. - er hatte als Türsteher einer Spielothek in Menden - den Kontakt zu Hagener Abnehmern organisiert - plädierte die Verteidigung wegen „günstiger Sozialprognose“ auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Verteidiger Peters, der den zum Hagener Rockermilieu zählenden Angeklagten B. vertritt, kritisierte scharf die „laschen Sicherheitsvorschriften“ bei der Firma Umarex, die all diese Straftaten erst möglich gemacht hätten. Für seinen Mandanten wünschte er sich „eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann“.

Hagener Angeklagter I. will in Drogentherapie

Ganz hart fiel die Einschätzung von Staatsanwalt Thomas Schmelzer im Fall des Hagener Angeklagten I. aus, bei dem Waffenhandel ebenso eine Rolle spielte wie zufällig aufgeflogener Handel mit Drogen. Bei dem Hagener waren 7 Kilogramm Marihuana und Hinweise auf lang anhaltenden Drogenhandel gefunden worden. Zudem habe er sich nicht so geständig gezeigt, wie die anderen Angeklagten. Thomas Schmelzer stellte sich daher für diesen Angeklagten ein Strafmaß in Höhe von acht Jahren und neun Monaten vor. Erst am Ende verwies er auf die Möglichkeit eines Maßregelvollzugs mit Drogentherapie. Das wünscht sich auch die Verteidigung. „Er muss so schnell wie möglich in die Therapie“, so der Verteidiger. Daher plädierte er für ein Strafmaß von 5 Jahren und sechs Monaten, das später halbiert werden könne, wenn sein Mandant eine mindestens zweijährige Therapie erfolgreich durchlaufe.

Der Urteilsspruch wird am 13. Februar erfolgen. Zuvor erklären sich noch einmal alle Angeklagten.