Arnsberg. Ein britischer Mitangeklagter im Arnsberger Waffenhandel-Prozess wird aus gesundheitlichen Gründen später sein eigenes Verfahren erhalten.
Der Waffenhandel-Prozess vor dem Arnsberger Landgericht wird mit nur noch fünf Angeklagten fortgesetzt. Ein britischer Staatsbürger aus Dortmund - er gehörte ebenfalls zu den Kunden des illegalen Mendener Zwischenhändlers und Empfängern von aus durch einen Neheimer gestohlenen Umarex-Waffenteilen zusammengebauten Walther-Pistolen - kann dem laufenden Verfahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr folgen. Vor dem zweiten Verhandlungstag wurde der Brite P. vom amtsärztlichen Gutachter Dr. Roland Rautenstrauch untersucht und als „nicht verhandlungsfähig“ befunden. „Mit Herrn P. können wir nicht weitermachen“, so der Vorsitzende Richter Daniel Langesberg.
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Schon zum Auftakt der Verhandlung hatte P., der in Unna eine Waffenwerkstatt betrieb und auch illegal Waffen an- und verkaufte, nach der Mittagspause abbrechen müssen und war zunächst nach Neheim ins Krankenhaus und dann ins Justizkrankenhaus gebracht worden. Offenbar hatte er einen Schlaganfall erlitten.
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Richter Daniel Langesberg hofft nun auf ein insgesamt „verschlanktes Verfahren“. Ursprünglich waren acht Termine angesetzt.
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