Oeventrop/Hochsauerlandkreis. Vor der großen Rückbaumaßnahme der Deponie-Altablagerung auf dem Lattenberg soll zunächst ein Testfeld errichtet werden.
Die Entsorgung der Zellstoff-Rückstände auf dem Lattenberg verzögert sich weiter. Fast fünf Jahre ist es her, dass die ehemalige Deponie auf dem Höhenrücken nordwestlich von Oeventrop erneut in die Schlagzeilen geriet. Die in einem Kerbtal gelegene Deponie ist ein Gefahrenherd, rutschte zuletzt im Jahr 1988 schon einmal ab (siehe Infobox). Erkundungsarbeiten und Berechnungen in den Jahren 2015 und 2016 ergaben dann, „dass die Standsicherheit der Altablagerung nicht in jedem Lastfall (statisch) gegeben ist“, wie es Fachleute seinerzeit formulierten. Soll heißen – es könnte noch mehr kontaminiertes Erdreich abrutschen. Fazit damals: Rückbau der Altablagerung ist die einzige technische Möglichkeit, um die Bevölkerung im unterhalb liegenden Tal und die Ruhr wirksam zu schützen.
Kein „günstigster Fall“
Nach Probebohrungen im Jahr 2018 hieß es im Frühjahr 2019, im günstigsten Fall könnten die Sanierungsarbeiten 2020 begonnen und 2022 abgeschlossen werden. Doch der „günstigste Fall“ tritt nicht ein:
„Die vorläufigen Ergebnisse der Erkundungsarbeiten werfen weitere Fragen auf, die mit einem sicheren Rückbau der Altablagerung in engem Zusammenhang stehen“, stellt die Verwaltung des Hochsauerlandkreis im jüngsten Sachstandsbericht – dieser wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten während der Sitzung am Mittwoch vorgestellt – fest.
Land NRW ist Eigentümer
Das Land NRW ist Eigentümer der Flächen, auf denen die Altablagerung „Am Lattenberg“ – eine stillgelegte Deponie – liegt.
Zwischen 1967 und 1987 wurden von der Westfälischen Zellstoff Aktiengesellschaft, die aus Buchenholz Zellstoff herstellte, dort Produktionsrückstände abgelagert. Die Altablagerung ist ca. drei Hektar groß und hat ein Volumen von etwa 210.000 m³.
Vor der eigentlichen großen Rückbaumaßnahme der gesamten Altablagerung soll zunächst ein Testfeld direkt auf der Ablagerung errichtet werden, um so weitere Untersuchungen durchführen zu können.
Maximale Erkenntnisse gewinnen
„Dabei sollen u. a. maximale Erkenntnisse über das inhomogene deponierte Material der Altablagerung und dessen Eigenschaften, das Deponatverhalten während des Abgrabens sowie über die Emissionen (Deponiegase, Geruchs-Emmissionen, etc.) und deren Unterbindung gewonnen werden“, wird im Bericht ausgeführt.
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So haben die Entsorger die Möglichkeit. Verfahren zu testen und zu erproben, die im Anschluss – bei der Durchführung des eigentlichen Rückbaus – erfolgreich eingesetzt werden können. Es ist geplant, das Testfeld, soweit möglich, bis auf eine Größe von 1500 Quadratmetern (etwa ein Fünftel eines Fußballplatzes) auszubauen. Die Errichtung ist wichtig, um den Rückbau ordnungsgemäß und schadlos durchführen zu können. Das mit der Planung beauftragte Büro CDM Smith Consulting GmbH hat im August 2019 die Maßnahmenbeschreibung für die Errichtung eines Testfeldes zur Abstimmung den beteiligten Behörden vorgelegt.
Die Untere Bodenschutzbehörde des Hochsauerlandkreises hat der Errichtung des Testfeldes im Rahmen der erweiterten Sanierungsuntersuchung bereits zugestimmt. Die Arbeiten sollen, wenn möglich, noch in diesem Jahr ausgeschrieben und begonnen werden.