Arnsberg.. Die „Alt-Deponie“ am Lattenberg wird in den nächsten Jahren komplett abgetragen. Die Kosten liegen schätzungsweise zwischen 20 Millionen und 30 Millionen Euro.

Die „Alt-Deponie“ am Lattenberg wird in den nächsten Jahren komplett abgetragen. Die Kosten für den Rückbau, nach ­ersten Schätzungen zwischen 20 Millionen und 30 Millionen Euro, trägt das Land NRW, denn das Areal nahe des Ortsteils Oeventrop gehört zum Sondervermögen des Landesbetriebs „Wald und Holz“.

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Wie berichtet, waren die Wanderwege um die stillgelegte Rinden- und Zellstoffdeponie der ehemaligen Westfälischen Zellstoff AG schon Anfang März 2016 vorsichtshalber gesperrt worden – wegen Abrutschgefahr. Und eine „latente Gefahr des Abrutschens“, vor allem dann, wenn sich die Alt-Ablagerung (so der korrekte Begriff) mit Wasser voll sauge, bestehe noch ­immer, wie Peter Knitsch ausführt.

Der Staatssekretär im NRW-Umweltministerium war am Donnerstag nach Arnsberg gekommen, um über das weitere Vorgehen zu informieren; gemeinsam mit Vertretern von Wald und Holz, der Bezirksregierung Arnsberg und des Hochsauerlandkreises. Letzterer ist zuständige Bodenschutz-Behörde.

Man habe entschieden, in Absprache mit Minister Remmel, das Problem ein für allemal zu beseitigen, machte Knitsch deutlich, da zügiges Handeln erforderlich ist. Auch, weil das jüngste Gutachten Methan- und Schwefelwasserstoffbildung belegt; der Hang gärt... ­Allerdings wird es vier bis fünf Jahre dauern, bis die rund 200 000 Kubikmeter Altlasten – im Hang wird u.a. eine größere alte Baumaschine vermutet (!) – abgetragen und schadlos entsorgt sind. Um Mensch und Umwelt in der Zwischenzeit wirkungsvoll zu schützen, werden zeitnah weitere Sicherungsmaßnahmen umgesetzt.

Derzeit keine Gefahr in Verzug

Von „Gefahr in Verzug“ sei derzeit aber nicht auszugehen, betont Anja Menne, Fachbereichsleiterin Umwelt beim HSK, nicht zuletzt wegen des trockenen Sommers. Auch der eingeschaltete Gutachter hält ein Abrutschen momentan für eher unwahrscheinlich.

Die weiteren Maßnahmen konkretisieren die Verantwortlichen wie folgt: Das Betretungsverbot für das Areal der Alt-Ablagerung wird ausgeweitet. Ein Zaun ist bereits gezogen, zehn Warnschilder „Betreten verboten“ sind aufgestellt – weitere sollen in Kürze folgen. Ein „Frühwarnsystem“ wird eingerichtet, Grundlage sind die Pegelstände auf dem Hang. Deren Prüffrequenz wird noch einmal erhöht, um bei „akuter Gefahrenlage“ die Bewohner im „Abflussbereich“ warnen und – wenn nötig – evakuieren zu können. Direkt im möglichen Gefahrenbereich liegt ein Gehöft mit Werkstatt und Wohnhaus, fünf Menschen leben und arbeiten dort.

Um die Wassermassen in der Alt-Ablagerung zu reduzieren, wird außerdem geprüft, ob Pumpen in­stalliert werden können. Zum erhöhten Schutz von Gebäuden und Menschen ist die Errichtung einer Prallwand angedacht.

Regressansprüche aussichtslos

Auf den Kosten wird das Land NRW wohl sitzen bleiben – eine Entlastung des Steuerzahlers ist nicht in Sicht: „Die damals für die Errichtung dieser in jeder Hinsicht technisch unzulänglichen Lagerstätte verantwortlichen Personen, Firmen und Institutionen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mehr haftbar zu machen“, erklärt Staatssekretär Knitsch. Mögliche Regressansprüche würden aber unabhängig davon noch einmal geprüft. Verjährungsfristen und eine komplizierte Gesetzes­lage sprechen jedoch gegen einen Erfolg: Die Anlage wurde 1966 beantragt und genehmigt – lange vor Inkrafttreten des ersten NRW-Abfall­gesetzes im Jahr 1972.