Hochsauerlandkreis. Fake-Shops, Rechnungen ohne Warenlieferung oder Reklamationen: Eine Expertin erklärt, wie Sie sich vor Betrügern im Internet schützen können.
Die Verbraucherzentrale in Arnsberg-Neheim wird tagtäglich immer häufiger mit Fällen konfrontiert, die ihren Ursprung im weltweiten Datennetz haben. Leiterin Petra Golly: „Die Zahl der Beschwerden über Abzocke im Internet stieg in den vergangenen Jahren analog mit der steigenden Zahl an Angeboten im Internet an und auch mit der Nutzung von sozialen Netzwerken, wo Offerten dieser Art in der Werbung ständig aufploppen und man schnell versucht ist, ein vermeintliches Schnäppchen quasi nebenher per Klick anzufordern.“ Oft sei der Ärger vorprogrammiert, wenn man sich ungeprüft auf einen unbekannten Anbieter einlasse. Für den schnellen Check und mehr Sicherheit beim Online-Einkauf hat die Verbraucherzentrale daher eigens einen Fakeshop-Finder auf ihren Internetseiten eingerichtet (www.verbraucherzentrale.nrw und dann „fakeshopfinder“). Dort kann man über die Eingabe der URL des Shops prüfen, ob es Hinweise für einen Fake-Shop oder Meldungen über Risiken gibt.
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Denn gerade wegen dieser Fake-Shops, also Shops, die es gar nicht gibt, die aber mit perfekt aufgemachten Internetseiten werben und Aufmerksamkeit erregen, kommen viele Ratsuchende zur Verbraucherzentrale. Das Problem: Nach einer Bestellung mit Vorkasse kommt erst gar keine Ware an und die Internetseite ist nach wenigen Tagen schon wieder abgeschaltet. „Oft haben wir es auch mit Shops in Fernost zu tun. Die senden zwar die bestellte Ware zu; aber oft ist diese qualitativ so schlecht, dass die Kunden sie retournieren möchten.“ Problem: Die Sendung der Retoure muss meist vom Verbraucher bezahlt werden. Und bei einem geringen Warenwert und Rücksendekosten nach China, die bei etwa 60 Euro liegen, macht das wirtschaftlich oft keinen Sinn. Golly: „Die Kunden bleiben dann mit dem Billigramsch und dem Schaden zurück.“
Auch die Verbraucherzentrale hat Trends bei den Betrugsmaschen ausgemacht: Vermehrt geht es bei Forderungen nicht mehr um Waren, sondern auch um Dienstleistungen, mit denen Ratsuchende um ihr Geld erleichtert werden sollen: Online-Angebote zur Beantragung von Schufa-Auskünften oder des Kinderzuschlags bei Behörden werden von dubiosen gewerblichen Anbietern, auch oft aus dem Ausland, beworben. Nur im Kleingedruckten findet man den Hinweis, dass diese Dienstleistung auch etwas kostet, Vorkasse geleistet werden muss und man zudem sogar zustimmen soll, dass das sogar Widerrufsrecht entfällt. Petra Golly: „Gleiche Dienstleistungen erhält man üblicherweise auf dem direkten Weg zur Behörde oder Organisation entgeltfrei, daher rechnen Verbraucher und Verbraucherinnen meist nicht mit Kosten und sind überrascht, wenn eine Rechnung eingeht.“ Einige wichtige Tipps:
Was kann ich, wenn ich Rechnungen bekomme, aber nichts bestellt oder keine Ware erhalten habe?
Auch wer sicher ist, keine Bestellung aufgegeben zu haben, sollte reagieren und direkt einen Vertragsabschluss beim Unternehmen bestreiten. Das Ignorieren einer Forderung hilft meistens nicht und treibt Mahnkosten in die Höhe, das macht Druck. Außerdem sind manche Firmen schnell bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens, um den Druck zu erhöhen. Viele zahlen dann aus Angst und ohne die Forderungen überprüfen zu lassen. Die Verbraucherzentrale hilft, mit derartigen Schreiben umzugehen. Denn - wer eine Forderung stellt, der muss auch die Grundlage, z. B. einen wirksamen Vertrag, für die Forderung in Rechnung oder Mahnung nachweisen.
Da Online-Händler das Alter ihrer Kunden/innen für gewöhnlich nicht überprüfen, können minderjährige Jugendliche leicht auch ohne Erlaubnis der Eltern online einkaufen. Gelten im Internet dieselben Regeln über die Geschäftsfähigkeit und somit die über die Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen wie im stationären Handel?
Auch im Internet gelten die Regeln über die Geschäftsfähigkeit und somit die Regeln über die Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen. Da Online-Händler das Alter ihrer Kundinnen und Kunden für gewöhnlich nicht überprüfen, können diese auch ohne Erlaubnis der Eltern online einkaufen. Allerdings: Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig. Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Gesetz dagegen geschäftsunfähig und können allein keine Verträge schließen. Kinder ab sieben Jahren und Jugendliche können ohne Zustimmung der Eltern lediglich im Rahmen der freien Verwendung des Taschengeldes etwas kaufen. Das ist ohne Einwilligung der Eltern jedoch nur dann möglich, wenn die Ware sofort vom Taschengeld bezahlt werden kann. Bei Bestellungen im Internet wird die Rechnung jedoch meist hinterher bezahlt. Das fällt also gerade nicht unter den „Taschengeldparagrafen“. Daher müssen Eltern bei Internet-Käufen entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen. Wird keine Genehmigung erteilt, ist der Kaufvertrag unwirksam.
Was ist die sicherste Bezahlmethode bei Online-Käufen? Worauf sollte man achten?
Das sicherste Zahlungsmittel ist die Rechnung. Sie wird nur leider im Onlinehandel immer weniger angeboten. Dabei kann man die Ware nach Eingang zunächst prüfen und dann bezahlen. Bei einer Lastschrift gibt man dem Vertragspartner im Rahmen des Kaufpreises Zugriff auf sein Konto. Dem Lastschrifteinzug kann bei fehlender Lieferung bei der Bank widersprochen werden und das Geld wird wieder aufs eigene Konto zurückgebucht. Allerdings besteht das Risiko, dass bei Weitergabe der Bankverbindung die Daten auch durch Dritte missbraucht werden. Von Vorkasse rät die Verbraucherzentrale ab, da das Risiko eines Totalverlustes besteht. Allenfalls bei langjähriger Erfahrung mit einem Unternehmen, zu dem man großes Vertrauen hat, könnte man daran denken. Und auch der Käuferschutz bei Zahlungsdienstleistern ist nicht in jedem Fall gegeben und wirkt nur unter bestimmten Bedingungen.
Gibt es einen Tipp zum Umgang mit Passwörtern?
Auch wenn es lästig ist – um sichere Passwörter kommt niemand herum. Bei Passwörtern gilt grundsätzlich: je länger, desto besser. Passwörter sollten mindestens acht Zeichen lang, dann aber komplex sein und aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen bestehen. Lange Passwörter ab 20 Zeichen können hingegen auch weniger komplex sein. Bei Datenlecks gelangen immer wieder Nutzerkonten und Passwörter in Listen, die sich im Internet verbreiten. Daher sollte man für jedes Nutzerkonto ein einzigartiges Passwort nutzen. Und - je sensibler ein Zugang ist (etwa beim Online-Banking) - desto wichtiger ist ein möglichst starkes Passwort. Dies sollten man auch – soweit möglich – zusätzlich mit einer 2-Faktor-Authentifizierung absichern.
Bei den meisten Bestellungen werden nicht nur Adressdaten, sondern z.B. auch das Geburtsdatum und Mailadressen abgefragt. Wie vorsichtig sollte man mit seinen Daten umgehen?
Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich zur Datensparsamkeit. Ein Geburtsdatum ist für eine Bestellung nicht zwingend erforderlich. Wenn die Angabe optional ist, kann man auf die Angabe verzichten. Wird sie als Pflichtfeld abgefragt, bleibt einem nur die Wahl zwischen Eintrag oder Suche nach einem alternativen Anbieter. Im Online-Handel wird man jedoch um die Nennung der E-Mail-Adresse nicht herumkommen, da diese für den Austausch der obligatorischen Vertragsinformationen notwendig ist.