Olsberg/Arnsberg. Fünf Kilo Marihuana soll ein Mann in seiner Wohnung in Olsberg aufbewahrt haben. Dem mutmaßlichen Drogendealer droht nun eine harte Strafe.

Das waren dann doch ganz schöne Mengen und scharfe Waffen: Am 23. Oktober muss sein ein 42-jähriger Mann aus Olsberg vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg verantworten. Der Vorwurf gegen ihn lautet: „Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“.

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Konkret wird dem Mann zur Last gelegt, im April dieses Jahres in seiner Wohnung in Olsberg 5235 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 17,4 Prozent sowie 27 Gramm Amphetaminsulfat-Zubereitung mit einem Wirkstoffgehalt von 23,1 Prozent aufbewahrt zu haben. Die Staatsanwaltschaft unterstellt ihm, dass er diese Drogen gewinnbringend verkaufen wollte. Die Menge entspricht dem Gewicht von fünf Paketen Zucker oder Mehl.

Angeklagter sitzt in Justizvollzugsanstalt in Hamm

Strafrechtlich ist schon der Besitz einer verschwindend geringen Menge, beispielsweise von Cannabisprodukten, grundsätzlich strafbar. Der Gesetzgeber nennt keine konkreten Grenzwerte, wie viel Gramm Marihuana oder Haschisch noch als eine geringe Menge zu betrachten sind. Wenn die Schuld des Täters rein theoretisch als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestünde und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, erwirbt oder besitzt, kann Justitia auch schon mal ein Auge zudrücken.

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Sollte sich der Vorwurf in diesem Fall in der Hauptverhandlung bestätigen, wäre der Besitz einer solchen Menge jedoch strafrechtlich relevant. Hinzu kommt, dass der Angeklagte, der zurzeit in der Justizvollzugsanstalt in Hamm sitzt, im Wohnzimmerschrank ein Einhandmesser und im Schlafzimmerschrank ein Bajonett aufbewahrt haben soll.