Brilon/Arnsberg. Ein Mann aus Brilon streitet mit einer Frau. Der Briloner zückt sein Handy, filmt seine Kontrahentin – und lädt die Szene bei TikTok hoch.

Der Vorwurf klingt spannend: „Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz“. Im ersten Moment könnte man glauben, es ginge um einen gefälschten Rembrandt oder einen Picasso. Aber der Fall, der am 26. Oktober um 8.15 Uhr vor der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichts in Arnsberg verhandelt wird, ist weniger spektakulär, aber trotzdem interessant.

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In dem Berufungsverfahren, das in erster Instanz bereits vor dem Amtsgericht Brilon verhandelt wurde, geht es um einen Vorfall an einer Tankstelle in Delbrück. Eine Angestellte hatte in Zeiten von Corona darauf bestanden, dass der Kunde aus dem Raum Brilon den Kassenraum mit einer Schutzmaske betreten solle. Dieser soll sich geweigert, den Disput der beiden mit dem Handy gefilmt und das Ergebnis beim Videoportal TikTok ohne Einwilligung der Tankstellen-Angestellten online gestellt haben.

TikTok-Fall: Mann aus Brilon in erster Instanz verurteilt

Diese fühlte sich daraufhin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und erstattete Anzeige. In dem Briloner Verfahren wurde der Mann zu 30 Tagessätze zu je 15 Euro verurteilt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt; die mündet nun in dem Verfahren in Arnsberg.

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In Zeiten, in denen fast jedes Smartphone eine Kamera hat, kann jede Situation in einem Schnappschuss oder Video festgehalten werden. Allerdings bedeuten die technischen Möglichkeiten nicht automatisch auch, dass der Fotograf dazu auch immer und überall berechtigt sind. Denn Aufnahmen von Personen fallen unter das Recht am eigenen Bild. Das Kunsturhebergesetz sieht bei einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild als Strafe entweder einen Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Was im Einzelfall droht, hängt dabei von den individuellen Umständen ab.