Winterberg/Brilon. Wenn Cannabis legalisiert wird, heißt das nicht, dass man überall kiffen darf. An vielen Orten wäre es verboten. Blick auf Brilon und Winterberg:
Wird Cannabis legal oder nicht? Schon während des Wahlkampfes 2021 trieb diese Frage viele Menschen um. Nach der vergangenen Bundestagswahl und der Bildung der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP stellte sich heraus: Ja, Marihuana rauchen soll per Gesetz erlaubt werden. Wie und unter welchen Bedingungen war zunächst unklar.
Das Bundeskabinett verabschiedet einen Gesetzesentwurf
2023 gab es schließlich mehr Klarheit. Das Bundeskabinett verabschiedet einen Gesetzesentwurf, der bis Ende 2023 in Kraft treten soll. Die Marihuana-Pflanze soll demnach dann von nicht gewinnorientierten Anbauvereinigungen („Cannabis-Clubs“) angebaut und verkauft werden können. Für diese Clubs sollen gesetzliche Vorgaben ebenso gelten wie Mindestabstandsregeln (200 Meter) zu bestimmten Einrichtungen. Damit sind Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen gemeint, aber auch zum Beispiel Spielplätze. Diese Abstandsregeln gelten nicht nur für die Clubs, sondern auch für den Konsum an sich. Bedeutet: Wo Kinder und Jugendliche sich regelmäßig aufhalten, darf ebenso wenig gekifft werden wie auf öffentlich zugänglichen Sportstätten und in Fußgängerzonen.
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Wo können Menschen Cannabis konsumieren?
Was bedeutet das also für den Altkreis Brilon, speziell Winterberg und Brilon? Wo können Menschen Cannabis konsumieren? Wo dürfen sie es nicht? Das soziale Netzwerk „Kowelenz.social“ hat das in seiner sogenannten „Bubatzkarte“ visualisiert. „Bubatz“ ist ein umgangssprachliches Wort für Cannabis.
In der – wohlgemerkt unvollständigen – Karte sind die Gebiete rot gekennzeichnet, in denen Cannabis nicht konsumiert werden darf und innerhalb derer auch keine Anbauvereinigungen zugelassen sind. Die Ersteller der Karte haben aus öffentlich verfügbaren Informationen zusammengetragen, wo sich in Deutschland entsprechende Einrichtungen befinden und 200-Meter-Radien darum gezogen.
In Winterberg gibt es große Sperrzonen
In Winterberg zeigt sich, dass es für Touristen schwierig werden dürfte, im Urlaub einen Joint zu rauchen. So ist nicht nur der gesamte Erlebnisberg Kappe Verbotszone, sondern auch in weiten Teilen das Skisportgebiet rund um Winterberg. Dazu gehören der Poppenberg, der Bereich rund um den Waltenberg, der Bremberglift, die Bergstation Schneewittchen bis hin zur St. Georg-Schanze. Das Skiliftkarussell hingegen wäre keine komplette Sperrzone, wenn man nach der „Bubatzkarte“ geht. Hier ist nur der Bereich rund um die Kreuzbergkapelle und die Astenberger Schanze rot eingekringelt. Der Ferienpark Landal allerdings ist eine Kiffen-Verboten-Zone, hier gibt es keine Ausnahmen. In der Innenstadt verteilen sich die Verbotszonen. So darf Cannabis nicht rund um das Geschwister-Scholl-Gymnasium bis hin zu Mokey Island konsumiert werden, die Verbotszone beginnt entlang der Ursulinenstraße. Franziskusstraße, Hauptstraße, Hagenstraße und Markstraße sind ebenfalls Sperrzone, die sich bis zur Grundschule zieht. Hier ist die Innenstadt mit Fußgängerzone, daher greift hier das Verbot. Auch der Kurpark fällt für das Rauchen eines Joints weg, vor allem wegen der öffentlichen Spielmöglichkeiten für Kinder. Auch der Bereich rund um die Jakobusstraße ist verboten.
In Brilon fast die gesamte Innenstadt Sperrzone
In Brilon bezieht sich der Sperrzonen-Bereich hauptsächlich auf die Innenstadt. Schon auf der Altenbürener Straße geht die rote Zone los, runter zur Strackestraße, am Marktplatz, Derkere Mauer, Niedere Mauer, Bahnhofstraße, Marktstraße, Friedrichstraße, Kapellenstraße, Franziskusstraße bis hin zur Kreuziger Mauer, hier ist Kiffen verboten. Auch der Bahnhof und die Arkaden sind, teils nur sehr knapp, noch von den Abstandsregeln betroffen. Rund um das Schulzentrum an der Jakobuslinde ist das Kiffen ebenso verboten wie an der Engelbertschule oder der Ratmersteinschule. Weitere Sperrzone, etwas abseits, ist der ADAC-Spielplatz Richtung Hiebammen Hütte und auch der Kurpark ist – wegen des Spielplatzes – betroffen. Auch rund um die Kindertagesstätten in Brilon ist der Konsum von Cannabis verboten.
Wie können diese Regeln kontrolliert werden?
Offen ist noch, inwieweit die Einhaltung der Abstandsregeln bei Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes kontrolliert werden kann. Die Gewerkschaft der Polizei NRW hatte bereits kritisiert, dass das Gesetz unkontrollierbar sei und die Polizei an ihre Grenzen bringen werde.
Darüber hinaus warnt die Deutsche Polizeigewerkschaft grundlegend vor der Legalisierung der Droge. Cannabis zu erlauben, sei ein fatales Signal – vor allem für junge Menschen. Es dürfe nicht die Botschaft ausgesendet werden, der Konsum von Drogen sei nicht so schlimm. Vor allem für Jugendliche müsse eindeutig die Aussage gelten: Wer Drogen konsumiert, gefährdet seine Gesundheit.