Medebach. Ein fünffacher Vater belästigt eine 19-Jährige aus Willingen im Aqua Mundo Park Medebach sexuell. Dafür wird der 32-jährige Täter nun bestraft.
Der Vorwurf wog schwer und die Tat hat das Opfer nachhaltig traumatisiert. So sahen es während des Prozesses vor allem die Staatsanwaltschaft Arnsberg und der Richter. Das Amtsgericht Medebach hat einen 32-jährigen Syrer wegen sexueller Belästigung einer 19-jährigen Frau aus Willingen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze zu je 35 Euro verurteilt worden. Nach Überzeugung des Vorsitzenden Richters Michael Neumann und des Staatsanwaltes Jens Lämmerhirt habe der Prozess erwiesen, dass der Angeklagte die Tat Ende Dezember vergangenen Jahres im Erlebnisbad Aqua Mundo Park Hochsauerland in Medebach begangen hatte.
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Detailreiche Schilderung
Stockend und mit teils tränenerstickte Stimme hatte die junge Frau detailreich aus ihrer Sicht geschildert, was an diesem 30. Dezember geschehen sein soll. Demnach hatte sie sich mit ihrem Freund in einem u-förmigen Strömungsbecken in dem Freizeitbad befunden. Aus Spaß habe sie sich vor ihrem Partner dann verstecken wollen und habe sich deshalb in eine schwer einsehbare Ecke am Rande des Beckens zurückgezogen, erklärte die Willingerin vom Zeugenstuhl aus. Den Blickkontakt zu ihrem Freund verlor sie daraufhin.
Eindringlich schilderte sie die Situation, als der Angeklagte und fünffache Familienvater, dessen Kinder und Ehefrau noch in Syrien leben, zu ihr rüber schwamm, sie bedrängte und unsittlich berührte. Daraufhin habe sie sich gewehrt und in Panik nach ihrem Partner gerufen. Der Angeklagte sei dann aus dem Becken geflüchtet. Nachdem sie gemeinsam mit dem Manager des Schwimmbades den 32-Jährigen im Umkleidebereich erneut zur Rede stellen wollten, sei dieser mit erhobenen Händen und den Worten „I am sorry“ (Es tut mir leid) auf sie zugegangen, woraufhin ihr Freund dann den Syrer wegschubste. Schließlich sei der Mann durch einen Ausgang getürmt, noch ehe die Polizei vor Ort war.
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Steinerne Miene
Während der Zeugenvernehmung saß der Angeklagte mit steinerner Miene und verschränkten Armen neben seinem Medebacher Verteidiger Sascha Karcher und ließ sich die Ausführungen von einem Dolmetscher ins Arabische übersetzen. Dabei zeigte er keinerlei Regung. Zuvor hatte er alle Anklagepunkte des Staatsanwaltes kategorisch bestritten. Die Frau sei von ihm weder gesehen noch im Wasser angefasst worden. Er habe das Becken über einen regulären Zugang nur schnell verlassen wollen, weil er Wasser geschluckt und deswegen Panik bekommen habe. Dabei habe ihm sogar ein anderer Badegast geholfen. Im Anschluss sei er dann von dem Freund der Frau bedrängt und zu Boden geschubst worden. Er sei lediglich aus Angst geflüchtet, zumal er auch keinerlei Deutsch spreche. „Ich habe das auf keinen Fall getan. Ich habe die Frau nicht angefasst“, sagte er.
Die Aussage des Angeklagten wurde aber durch ein Überwachungsvideo teilweise widerlegt, weil man dort weder erkennen konnte, dass er Wasser geschluckt hatte, noch dass ihm jemand dabei half aus dem Becken zu steigen. Das Video hatte lediglich gezeigt, dass der Angeklagte das Becken fluchtartig nach dem fraglichen Tatzeitraum verließ. Zwar war die eigentliche Tat nicht auf dem Videomaterial zu sehen, dennoch machte Staatsanwalt Lämmerhirt in seinem Schlussplädoyer deutlich, dass sich das Geschehen aufgrund der zeitlichen Abfolge mit den Aussagen der Frau gedeckt habe. „Ich kann nicht erkennen, warum sich die Zeugin das ausgedacht haben soll“, sagte er. Er forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 35 Euro. „Der Angeklagte hat weder Einsicht noch Reue gezeigt. Die Zeugin wird das Geschehen ihr Leben lang nicht vergessen.“
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An Vorstrafe vorbeigeschrammt
Das sah Verteidiger Karcher anders. Für ihn sei die Schuld seines Mandanten nicht erwiesen. Auf dem Video seien beispielsweise andere Badegäste zu sehen, die seiner Meinung nach das Schreien der Frau gehört haben müssten. Außerdem habe es auch die Möglichkeit gegeben, dass es in dem Strömungsbecken zu einem versehentlichen Körperkontakt gekommen sein könnte. Im Gegensatz zum Staatsanwalt legte er der zeitlichen Abfolge des Geschehens zugunsten seines Mandanten aus und stellte die Aussagen der Willingerin infrage. Deshalb forderte er: Freispruch. Der Angeklagte betonte: „Das wird mir alles zu Unrecht vorgeworfen. Ich habe Sorgen wegen meiner Aufenthaltsgenehmigung.“
Doch diese Ausführungen beeindruckten Richter Neumann nicht. Die Beweisaufnahme habe eindeutig ergeben, dass der Angeklagte die Tat so begangen habe. Die Einlassungen des Syrers seien durch das Video widerlegt worden. Da der Mann bisher nicht vorbestraft sei, könne man von einer härteren Strafe absehen. Dies sei aber auch der einzige Punkt, der für den 32-Jährigen spreche. Ein Geständnis des Angeklagten hätten der Geschädigten den schweren Gang in den Zeugenstand erspart und sich möglicherweise strafmildernd ausgewirkt. „Die Aussagen der Zeugin waren sehr glaubhaft. Aber es ist ihr sichtlich schwergefallen, die Tat vor Gericht noch einmal zu schildern“, sagte Neumann. Mit der Verurteilung von 90 Tagessätze schrammte der Mann außerdem ganz knapp an einer Vorstrafe vorbei, die ab 91 Tagessätzen gegolten hätte. Trotzdem muss der Mann nun mit einem Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister leben.