Die Liste der vermeintlichen Delikte war lang: Geiselnahme und Raub darunter. Ein Syrer saß acht Monate in U-Haft. Vor Gericht dann die Wende.

Olsberg/Brilon/Arnsberg. Nach sechs langen Verhandlungstagen der 4. Großen Strafkammer des Landgerichtes Arnsberg wurde das etwas überraschende Urteil gesprochen. Angeklagt waren zunächst zwei Männer aus Olsberg (24 und 33 Jahre) wegen Geiselnahme. Sie sollten einen jungen Mann in einen Kellerraum eingeschlossen und bedroht haben, sein Handy herauszugeben. Ihr Vorhaben ging schief, denn der Geschädigte kam mit dem Versprechen frei, ein anderes Handy zu holen und ihnen zu geben. Die Polizei wurde vom mutmaßlichen Opfer informiert und beendete sodann die Geiselnahme.

Für 24-jährigen Angeklagten war der Prozess schon früher zu Ende

Der angeblich Geschädigte selbst verstrickte sich vor Gericht als Zeuge in Widersprüche, sodass bei dem Staatsanwalt und dem Gericht erhebliche Zweifel aufkamen und der Vorwurf fallengelassen werden musste. Beide Männer wurden von diesem Vorwurf freigesprochen. Für den 24-jährigen Angeklagten war der Prozess somit beendet.

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Gegen den zweiten Angeklagten, einen 33-jähriger Syrer, allerdings waren vom Staatsanwalt weitere Straftaten vorgeworfen worden. Er sollte im Dezember 2020 in Brilon an einer Bushaltestelle einen Raub begangen haben. Von zwei Jugendlichen, die dort warteten, verlangte er eine Zigarette. Da sie ihm eine solche nicht geben konnten, nahm er einem 16-jährigen Schüler das Handy aus der Hand und flüchtete damit. Zuvor hatte er ihm gegen das rechte Schienbein getreten. Die Jugendlichen erstatteten Anzeige. In ihren polizeilichen Vernehmungen gaben sie an, das Handy sei das der Hand gerissen worden, also mit Gewalt weggenommen worden. Das wäre sodann ein Raub gewesen.

Vermeintliche Opfer stellen Tat vor Gericht anders dar

Bei ihren späteren Vernehmungen vor Gericht war von Gewalt bei der Wegnahme nicht mehr die Rede. Außerdem war es zur Erfüllung des Raubtatbestandes erforderlich, wann der Tritt gegen das Schienbein erfolgte. War dieser vor der Wegnahme, um sich das Handy rechtswidrig mit Gewalt zuzueignen, geschehen oder erst danach? Erfolgte der Tritt erst danach, bliebe lediglich ein Diebstahl. Die Frage, ob es eine Wegnahme mit Gewalt war, blieb offen. Sie konnte letztlich nicht beantwortet werden. Das war Grund für den Staatsanwalt, einen Freispruch zu beantragen.

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Acht Monate Untersuchungshaft und jetzt frei

Letztlich hatte der Angeklagte wegen der schweren Vorwürfe bereits acht Monate in Untersuchungshaft gesessen. Die Strafkammer folgte in ihrem Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes und sprach den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei. Er, der zu den Prozesstagen aus der Untersuchungshaft in Handfesseln vorgeführt worden war, konnte das Gericht als freier Mann verlassen.

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Auf eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft hatte er zuvor eine Verzichtserklärung abgegeben.