Brilon. Der Platz liegt seit Jahren brach, vermüllt und verwildert – dort, wo einst ein Stadthotel entstehen sollte. Stadt und Investor äußern sich nun.

Seit Jahren liegt das Grundstück an der Springstraße brach. Im Sommer rankt sich das Gras und Unkraut ungepflegt über das Gelände. Im Herbst und Winter ist es kahl, man sieht viel Müll, der achtlos auf die Wiese geworfen wird. Noch immer steht ein Schild davor, „Tiefbau“ steht darauf. Eigentlich sollte hier ein Hotel entstehen. Vor fast zehn Jahren, Anfang 2014, war der Bagger erstmals in der Springstraße im Einsatz. Damals riss er die alte Häuserzeile ein und schuf Platz für das dort geplante „Stadthotel“. 2019 dann fährt der Bagger zum letzten Mal auf das Gelände, zum Planieren. Seitdem steht es still, das Projekt „Stadthotel“ ist nach dem massiven Protest der Anlieger gestorben. Wie geht es weiter mit diesem „Filetstück“ in Brilon, einem Baugrundstück, dessen Lage nicht besser sein könnte?

Anwohner klagen damals wegen der Lärmbelästigung

Für eine Beantwortung dieser Frage muss ein Blick zurückgeworfen werden. Im Jahre 2016 hatte die Stadt Brilon die Baugenehmigung für das Hotel mit 135 Betten auf dem Areal an der Springstraße erteilt. Seitens der Stadt heißt es auf eine aktuelle WP-Anfrage dazu: „Die Bebauung sollte im Rahmen des §34 Baugesetzbuch (Innerortsbebauung) ermöglicht werden. Zwei Anlieger haben sich dann im Eilverfahren an das Verwaltungsgericht gewandt und gegen die erteilte Baugenehmigung geklagt.“ Mit Erfolg. Vom Verwaltungsgericht wurde die erteilte Baugenehmigung im Januar 2017 als rechtswidrig angesehen. Gegen diese Entscheidung hatte die Stadt Brilon vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht kam im Mai 2017, wie bereits das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, „dass sich das beantragte Hotel nicht in die von Wohnnutzung geprägte Umgebungsbebauung nach der Art der baulichen Nutzung einfügt und die Baugenehmigung daher rechtswidrig sei.“ Die Stadt Brilon zieht damals die Baugenehmigung zurück.

Stadt Brilon führt Gespräche mit allen Beteiligten

„In den Jahren 2017 und 2018 fanden verschiedene Gespräche zwischen Stadt Brilon und Investor, als auch zwischen Stadt, beauftragten Architekten und Anliegern statt. In diesen Gesprächen wurde ausgelotet ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die Realisierung eines Hotels auf dem Areal an der Springstraße möglich wäre“, sagt eine Sprecherin der Stadt Brilon. Die Hinzuziehung eines Fachanwaltsbüros ergibt, dass das Vorhaben, ein Hotel zu bauen, nur möglich sein wird, wenn ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird. „Die Planung muss danach innerhalb der Zumutbarkeitsgrenze bleiben und mit einem allgemeinen Wohngebiet vereinbar sein. Hierfür wäre dann auch eine genaue und plausible Betriebsbeschreibung erforderlich. Das Oberverwaltungsgericht hatte nämlich in seinem Beschluss von 2017 ausgeführt, dass es sich bei der Baufläche um ein faktisches allgemeines Wohngebiet handele.“ Allerdings: Ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde bisher vom Grundstückseigentümer nicht gestellt, heißt es seitens der Stadt. „Ob Pläne bestehen, ein Hotelvorhaben neu anzugehen, ist der Stadt Brilon nicht bekannt. Von daher können zu einem möglichen Hotelbetrieb keine Ausführungen gemacht werden.“

Zusehends mehr Müll landet immer wieder auf dem Grundstück.
Zusehends mehr Müll landet immer wieder auf dem Grundstück. © WP | Jana Naima Schopper

Inhaber wollen weiterhin ein Hotel

2021 und 2022 hat die Stadt Brilon für verschiedene Bereiche der Kernstadt, unter anderem auch für den Bereich Springstraße, ein Nutzungskonzept erarbeitet. In dem Konzept wird aufgrund der Innenstadtlage und unter Berücksichtigung der näheren Umgebung eine besondere Eignung als Standort für innenstadtaffine Wohnnutzungen herausgestellt. „Hiermit sind insbesondere die Zielgruppe der Starterhaushalte und jungen Erwachsenen sowie Seniorenhaushalte angesprochen“, so die Sprecherin. Beide Gruppen bevorzugen ein urbanes Wohnumfeld und profitieren in besonderem Maße von zentralen Lagen mit sehr guter Versorgungssituation und Nähe zu den innerstädtischen Einzelhandels- und Gastronomieangeboten. Darüber hinaus sei, laut Stadt, der Standort nach wie vor geeignet für ein gebietsverträgliches Beherbergungsgewerbe. Auch eine Seniorenwohnanlage wäre auf dem Areal zulässig. „Eine Eigentumsänderung ist seit 2016 auf dem betreffenden Areal nicht vollzogen worden.“

Wie es weitergeht bleibt ungewiss.
Wie es weitergeht bleibt ungewiss. © WP | Jana Naima Schopper

Verkauf des Geländes ist nicht geplant

Seit 2016 gehört das Grundstück also Marita Penno und ihrem Mann Bernhard. Auf WP-Anfrage bestätigt sie das. Von den ursprünglichen Plänen für ihr Hotel, das so nicht entstehen kann, möchte das Paar aber nicht abrücken. „Die Pläne für das Hotel bestehen noch, aber die neue Rechtssprechung verhindert das, denn auf dem Areal ist ein reines Wohngebiet.“ Zwar habe sie mit ihrem Mann auch über die Möglichkeit einer Seniorenwohnanlage oder eines Altenheimes gesprochen, allerdings müsse man dafür auch einen Betreiber finden. Wohnraum zu bauen, dazu gibt es keine konkreten Pläne. „Verkaufen wollen wir das Grundstück ungern. Wir hatten es gekauft, um die Innenstadt zu beleben und wir geben die Hoffnung nicht auf, dass wir unser Hotel doch noch bauen können.“ Nur wie, dafür hat Marita Penno keine Antwort.