Hochsauerlandkreis. Das neue Namensrecht soll kommen. Doppelnamen sind im Hochsauerland längst out. Aber den Namen zu ändern, ist gar nicht mal so einfach.

Namen sind Schall und Rauch. Sagt man. Aber nichts ist so charakteristisch und wichtig für jedes Individuum wie der eigene Name. Jetzt soll Bewegung und mehr Flexibilität ins deutsche Namensrecht kommen, das ohnehin ausgesprochen komplex ist. Wer Meier heißt, soll sich künftig Müller nennen dürfen. Vorausgesetzt: Ein Elternteil heißt auch so. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Reform verabschiedet, die mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Nachnamens und mehr Möglichkeiten für Doppelnamen und Namensänderungen vorsieht.

Auch wenn der Vorname geändert werden soll, geht das nur über das Standesamt.
Auch wenn der Vorname geändert werden soll, geht das nur über das Standesamt. © dpa | Holger Hollemann

Ehepaare können als Namen wie bisher einen der beiden Geburtsnamen beziehungsweise vorherigen Namen wählen oder ihre bisherigen Namen beibehalten. Anders als bislang soll künftig aber auch ein gemeinsamer Doppelname möglich sein. Der Gesetzentwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat, soll aber möglichst zum 1. Mai 2025 in Kraft treten.

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Aber wie läuft das bislang und wie oft kommen eigentlich Namensänderungen (unabhängig von einer Eheschließung) vor? Sogenannte Namenserklärungen können beim örtlichen Standesamt abgegeben werden. Das gilt zum Beispiel nach Scheidungen, wenn man sich eines Namens entledigen möchte. Das gilt aber auch für den Fall, dass eine unverheiratete Frau ein Kind zur Welt bringt – der Nachwuchs heißt dann erstmal so wie die Mutter – und der Nachname des Kindes dann doch nach einer späteren Heirat geändert werden soll. Im vergangenen Jahr wurden zum Beispiel beim Standesamt Winterberg sieben solcher Namenserklärungen für Kinder und drei für Erwachsene abgegeben. Rabea Kappen, Sprecherin der Stadt Winterberg: „Die Gebühr für die Abgabe einer Namenserklärung beträgt 21 Euro. Wird die Erklärung im Zuge der Eheschließung abgegeben, fallen keine zusätzlichen Gebühren an.“ In Brilon waren es 2022 insgesamt 26 Änderungen und in diesem Jahr bislang 24 Fälle.

Namenserklärung und Namensänderung

Ein Blick auf die Doppelnamen, die gar nicht mehr so hoch im Kurs zu stehen scheinen. Rabea Kappen: „Im vergangenen Jahr hat sich bei rund elf Prozent aller Eheschließungen jeweils ein Ehepartner für die Führung eines Begleitnamens entschieden. Das bedeutet, dass dieser Ehepartner dem Ehenamen seinen Geburtsnamen bzw. seinen Familiennamen vorangestellt oder angefügt hat.“

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In Brilon wurden in diesem Jahr bislang erst drei Prozent aller geschlossenen Ehen mit einem Binde-Strich-Namen versehen. Von insgesamt 104 Eheschließung in 2022 wollten 12 Prozent keinen gemeinsamen Familiennamen, 88 Prozent entschieden sich für einen gemeinsamen Familiennamen und nur zwei Prozent wollten einen Begleitnamen (Hinzufügung eines Familiennamens zum Ehenamen). Im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Medebach sind im Jahr 2021 insgesamt 39 Eheschließungen durchgeführt worden, hiervon wurde bei drei Eheschließungen eine Erklärung zur Führung eines Doppelnamens abgegeben. Im Jahr 2022 sind insgesamt 48 Eheschließungen durchgeführt worden, in vier Fällen ist eine Erklärung zur Führung eines Doppelnamens abgegeben worden. Das Medebacher Standesamt: „Nach aktueller Rechtslage darf der Doppelnamen nur von dem Ehepartner geführt werden kann, dessen Geburts- oder Familienname nicht Ehename geworden ist.“

Nicht allen Anträgen stattgegeben

Blicken wir noch einmal auf die sogenannten öffentlich-rechtlichen Namensänderungen, denn zu denen muss der HSK seinen Segen geben. Und dafür bedarf es schon sehr triftiger Gründe. Der Hochsauerlandkreis führt dafür als Beispiel Familiennamen auf, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlass zu frivolen oder unangemessenen Wortspielereien geben können (z. B. Ficker, Mehlsack, Penner). 2020 gab es laut Kreis 12 solcher Anträge, 2021 waren es 20 und 2022 exakt 16. Sprecher Martin Reuther: „Nicht allen Anträgen wurde stattgegeben. Der Umstand, dass einer Person ihr Name nicht gefällt oder dass ein anderer Name klangvoller wäre oder eine stärkere Wirkung auf Dritte ausüben würde, stellt keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung dar.“

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Noch komplizierter wird es beim Vornamen. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen bearbeitet der Hochsauerlandkreis. Davon gab es 2020 sechs Anträge, 2021 waren es 9 und 2022 exakt 3. Beim örtlichen Standesamt hingegen können solche Änderungen des Vornamens vorgenommen werden, die die Neusortierung der Vornamen beinhaltet. Dabei gilt zu beachten, dass die Vornamen beliebig in ihrer Reihenfolge variiert werden können, sofern diese ohne Bindestrich geführt werden. „Thomas Paul Adalbert“ könnte auch „Paul Thomas Albert“ heißen.

Sind die Namen hingegen mit Bindestrich verbunden, können diese in ihrer Reihenfolge nicht verändert werden (Thomas-Paul-Adalbert). Eine Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen kostet übrigens eine Gebühr von 30 Euro.