Winterberg/Hallenberg/Olsberg. Für die Anwohner der B236 und 480 ist der starke Verkehr zunehmend eine Belastung. Ein aktueller Plan zur Verbesserung der Situation scheitert.
Für die Anwohner an den Bundesstraßen 236 und 480 ist die Verkehrsbelastung schon seit Jahren ein großes Ärgernis. Täglich donnern Autos von Touristen und Pendlern sowie der Schwerlastverkehr an deren Häusern beispielsweise in Niedersfeld und Langewiese vorbei. Lärm und Abgase zehren an den Nerven. Aus diesem Grund hatten sich die Bürgermeister von Winterberg, Hallenberg und Olsberg mit einem internen Schreiben an Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) gewandt und um Unterstützung gebeten.
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Forderungen der Bügermeister
So forderten die Bürgermeister Michael Beckmann (CDU), Enrico Eppner (FDP) und Wolfgang Fischer (CDU) unter anderem die „Aufnahme einer umfassenden Ortsumgehungsstraße - vom Autobahnende Olsberg bis zur Landesgrenze Hessen - den Bundesverkehrswegeplan“. Doch die Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium ist ernüchternd. Denn die geforderten Maßnahmen seien hauptsächlich keine Bundes- sondern Landesangelegenheit und neue Bauprojekte beispielsweise erst wieder ab 2040 möglich. Beide internen Schreiben liegen der WP vor.
Dabei dürfte die Hoffnung vieler Bürger, durch den Bau einer Umgehungsstraße den Verkehr zu beruhigen, geplatzt sein. Zumindest dürften die Wenigsten den Projektstart beziehungsweisen die Fertigstellung der Straße noch miterleben.
Das Netz der Bundesfernstraßen werde nämlich nach den Festsetzungen des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 ausgebaut. Dieser gelte bis zu etwaigen Anpassungen durch den Gesetzgeber fort, heißt es in dem Papier: „Im Rahmen der Aufstellung des im Koalitionsvertrag angekündigten Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan (BVMP) 2040 wird die Möglichkeit bestehen, neue Projekte - so auch die von Ihnen angesprochenen Ortsumgehungen - hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zur Aufnahme in den BVMP zu prüfen.“
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Absage vom Ministerium
Auch den Forderungen der drei Kommunen nach der Installation von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in allen betroffenen Orten an der B 480 und B 236, der Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Zeit von 22 bis 6 Uhr und Prüfung von Tempo 30 Zonen im Tagesverlauf in Teilen der Ortslagen, erteilt das Ministerium eine Absage. Denn hier sei der Bund gar nicht zuständig. Wegen der im Grundgesetz verankerten Kompetenzverteilung falle die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen als Durchführung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in die Zuständigkeit der Landesbehörden, die diese Aufgabe als „eigene Angelegenheit“ wahrnehmen würden. So stehe es im Grundgesetz, erklärt das Verkehrsministerium.
Diese entschieden auf der Grundlage der StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften im Rahmen des ihnen zustehenden Ermessens und unter Abwägung der Gegebenheiten vor Ort. Dies hänge auch immer vom konkreten Einzelfall ab. „Dabei hat der Bund weder fachaufsichtsrechtliche Eingriffs- noch Weisungsrechte. Ich darf Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen an die dafür zuständige Straßenverkehrsbehörde zu wenden“, heißt es.
Doch nicht nur diese Forderungen werden zurückgewiesen. Neben der „ergebnisorientierte Prüfung und Realisierung von Fahrbahnteilern an den Ortseingängen zur Reduzierung der Geschwindigkeit sowie von innerörtlichen Querungshilfen für die Sicherheit der Fußgänger“ wollten die Bürgermeister auch eine „grundsätzliche Sanierung und Instandhaltung der Ortsdurchfahrten, um unnötigen Lärmbelästigungen, vor allem durch Kanaldeckel und Schlaglöcher, zu minimieren“ durchsetzen.
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Dirk Wiese fordert „perspektivisches Denken“
Die Antwort aus dem Ministerium ist eindeutig. Man sei hier nicht für verantwortlich: „Auch bauliche Änderungen innerhalb der Ortsdurchfahrten, wie zum Beispiel die von Ihnen vorgeschlagenen Fahrbahnteiler, können aus Gründen der Verkehrssicherheit unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers (Landesbetrieb Straßenbau NRW) angeordnet werden.“
Die StVO biete den Straßenverkehrsbehörden zahlreiche Möglichkeiten, den Straßenverkehr im Interesse der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs zu lenken, zu beschränken oder Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzusehen. Zudem könnten die Länder Ausnahmen von der StVO erlassen. Eine Änderung der StVO werde seitens des Bundes daher nicht erwogen.
Der SPD-Bundestagsabgeordneten und Fraktionsvize Dirk Wiese aus dem HSK hat zu dem Schreiben eine klare Meinung: Das ist eine sachliche und fundierte Einschätzung aus dem Ministerium. Man muss jetzt mit Realismus an die Sache herangehen um eine kurzfristige und im Alltag spürbare Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger herbeizuführen“, sagt er. Jetzt müsse man „perspektivisch“ denken und „realistische Maßnahmen“ ergreifen.
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Die Enttäuschung ist groß
Die Enttäuschung der Bürgermeister wird in einem gemeinsam Pressestatement deutlich: „Das Antwortschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ist ernüchternd. Unser Ziel ist und bleibt weiterhin, Entlastungen für alle Anwohner von Olsberg bis Hallenberg zu schaffen. Die aufgezeigten Optionen werden wir nun mit den zuständigen Stellen intensiv prüfen. Wir begrüßen im Übrigen sehr, dass sich aus allen Städten Bürger zusammengetan haben und eine Bürgerinitiative gründen möchten. Wir sind uns sicher, dass wir mit gebündelten Kräften etwas bewirken können“, so Enrico Eppner, Wolfgang Fischer und Michael Beckmann.