Marsberg/Arnsberg. Eine Patientin will aus der Psychiatrie Marsberg fliehen und legt Feuer. Sie ist eine intelligente und gebildete Frau und steht nun vor Gericht.

Auf der Anklagebank vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichtes Arnsberg sitzt eine 40-jährige Frau, der von der Staatsanwaltschaft schwere Brandstiftung vorgeworfen wird. Demnach soll die Frau, die vorläufig in der LWL-Klinik in Eickelborn untergebracht ist, am 11. Januar dieses Jahres in ihrem Zimmer in der LWL-Klinik Marsberg Feuer gelegt haben, indem sie unter anderem in das untere Fach ihres Schrankes Papier gelegt und dieses angezündet haben soll. Außerdem soll sie an weiteren Stellen ihres Zimmers versucht haben, eine Matratze und hölzerne Kleiderbügel in Brand zu setzen.

Frau hat acht Jahre als Journalistin in Berlin gearbeitet

Ihr Ziel soll es gewesen sein, während des brandbedingten Tumultes aus der Klinik fliehen zu können. Das Zimmer der Patientin wurde unbewohnbar, die gesamte Station musste geräumt werden. Die Angeklagte macht von ihrem Recht des Schweigens Gebrauch, will zur Sache schweigen, aber zur Person Angaben machen. Erkennbar: Es handelt sich um eine intelligente, wortgewandte und gebildete Frau, die, wie sie angibt, nach dem Abitur und Studium acht Jahre als Journalistin in Berlin gearbeitet hat. Die Angeklagte war bereits in 2016 in Eickelborn und ist erneut seit 2020 dort untergebracht. In der Zwischenzeit will sie nach eigenen Angaben auch in Berlin untergebracht gewesen sein. Die Gründe dafür waren immer Eigengefährdung.

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Jetzt allerdings, sollte sich der Vorwurf der schweren Brandstiftung bestätigen, könnte eine Zwangsunterbringung möglich werden. Die Angeklagte gibt an, dass ihre Sicherungsverwahrungen alle zu Unrecht erfolgten, sie spricht von Menschenrechtsverletzungen, die ihr widerfahren seien, denn letztlich hätten sich die Diagnosen nie bestätigt.

Eltern wollen weiter um ihre Tochter kämpfen

Der Grund für ihre Einweisungen läge bei ihren Eltern, die sie verleumdet hätten. Deshalb habe sie den Kontakt zu ihnen abgebrochen. Ihre angestrebte Selbstständigkeit sei deswegen gescheitert. Die Eltern der 40-Jährigen befanden sich als Zuhörer im Gerichtssaal und wurden vom Vorsitzenden gefragt, ob sie als Zeugen, die hier ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, bereit wären eine Aussage zu machen. Der Vater: „Wir haben vierzig Jahre für unsere Tochter gekämpft, wir kämpfen weiter und werden uns durch einen Anwalt beraten lassen, ob es in diesem Fall sinnvoll ist. Unsere Tochter soll endlich verstehen, dass sie Hilfe braucht.“

Arzt: Frau leidet unter paranoider Schizophrenie

Ihr behandelnder Arzt in der Klinik Marsberg gab als Zeuge an, dass die Angeklagte an Verfolgungswahn und Wahnvorstellungen leide. Das Problem sei ihre Verweigerung der Hilfe. Der Arzt bescheinigte ihr paranoide Schizophrenie. Darauf die Frau vor Gericht an den Arzt: „Wie können sie mir eine solche Diagnose stellen, wo ich doch mit ihnen überhaupt nicht gesprochen habe? Ich habe doch jegliche Gespräche verweigert.“

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Über die Schuldfähigkeit und die eventuelle Notwendigkeit einer Fortdauer der Sicherungsverwahrung wird ein Sachverständiger Stellung nehmen. Das Gericht hat drei weitere Termine festgelegt.