Hoppecke. Ein Anwohner droht, Schützenfeste in Hoppecke platzen zu lassen. Das Schießen an der Anlage sei illegal. Die Polizei muss die Befugnis erteilen.
In die Diskussion über den Schützenplatz in Hoppecke schaltet sich nun auch die Polizei im Hochsauerlandkreis ein. Als zuständige Behörde ist die Polizei für die Abnahme der Schützenplätze und Schießanlagen, so auch in Hoppecke.
Doch was war geschehen? Ein Anwohner verweigert dem Schützenverein St. Hubertus die Erlaubnis für das Schießen auf dem Schützenplatz am ersten Juli-Wochenende, weil sein Grundstück im Sicherheitsbereich liegt. Des Weiteren stellte der Anwohner außerdem die Behauptung auf, dass die Vogelstange auf dem Schützenplatz in dieser Form nie genehmigungsfähig gewesen sei.
Polizei: Anlage in Hoppecke entspricht den Vorgaben
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Dem widerspricht die Polizei deutlich: „Die betreffende Anlage des Schützenvereins in Brilon-Hoppecke wurde im Juli 1987 waffenrechtlich genehmigt. Seitdem finden regelmäßig in einem Abstand von 3 bzw. 4 Jahren die vorgesehenen Überprüfungen der für die Genehmigung zuständigen Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis unter Hinzuziehung eines Schießstandsachverständigen, zuletzt im Jahr 2019, statt. Die Begutachtungen haben immer ergeben, dass die Anlage den jeweils rechtlichen Vorgaben entspricht.“
Polizei muss mobile Vogelstange noch abnehmen
Ob die als vom Schützenverein ersatzweise angemietete mobile Vogelstange den Anforderungen entspricht, das müsse sich laut der Polizei erst noch zeigen: „Für das kommende Schützenfest in Hoppecke ist durch den Verein die Nutzung einer mobilen Schießanlage vorgesehen. Diese soll nach hiesigen Erkenntnissen noch vor dem diesjährigen Vogelschießen in Betrieb gehen. Eine Abnahme des Schießstandes durch die Kreispolizeibehörde zusammen einem Schießstandsachverständigen ist bereits terminiert“, so die Polizei.
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