Winterberg. Mit Hilfe eines Gentests kann das Krebsrisiko ermittelt werden. Was bedeutet das für die Patienten? Das sagt die Sauerlandpraxis zu der Methode:
Es ist eine Schocknachricht für jeden Patienten. Die Diagnose: Krebs. Etwa fünf bis zehn Prozent aller Krebserkrankungen sind auf erbliche genetische Veränderungen zurückzuführen. Mithilfe prädiktiver Gentests kann bei begründetem Verdacht auf eine familiäre Häufung bestimmter Tumorleiden das erblich bedingte Krebsrisiko ermittelt werden, teilt Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) in der Helmholtz-Gemeinschaft mit. In der Sauerlandpraxis in Winterberg spielt diese medizinische Methode bislang aber keine große Rolle: „ Die Tests nehmen bisher in der Hausarztpraxis nur eine sehr seltene Position ein“, sagt Tim-Henning Förster von der Sauerlandpraxis.
Lesen Sie auch: Asiatische Tigermücke schon in Hessen: Die Lage im Sauerland
Man empfehle diese Diagnostik aber auch nur bei ausgewählten, sehr seltenen familiären Bluterkrankungen. Vor Ort nehme man lediglich das Blut ab. Die Tests werden dann in Speziallaboren durchgeführt, erklärt Förster. Er weist darauf hin, dass nur in ausgewählten Fällen die Krankenkasse die Kosten übernehme. Und die seien recht hoch und lägen bei bis zu 6000 Euro.
Gründe für den Test
Im Zusammenhang mit diesen Tests komme oft die Frage auf, ob man das Ergebnis immer der eigenen Versicherung mitteilen müssen und aufgrund der Ergebnisse sogar gekündigt werden könne, teilt das DKFZ mit. Dabei sei es gut zu wissen, dass diese Punkte durch das Versicherungsvertragsgesetz und das Gendiagnostikgesetz geregelt seien.
Prädiktive Gentests können eine erbliche Veranlagung für Krebserkrankungen ermitteln. Gründe, einen solchen Gentest durchführen zu lassen, sind beispielsweise familiär gehäuft auftretende Krebserkrankungen, etwa Brust-, Darm- oder Eierstockkrebs. Oder eine nachgewiesene erblich bedingte Genveränderung bei einem an Krebs erkrankten Angehörigen. Beim Nachweis eines erblich bedingten Krebsrisikos werden den Betroffenen intensivierte Früherkennung und vorbeugende Maßnahmen empfohlen, über die Ärzte persönlich beraten. Ratsuchende haben aber oft auch Sorge, dass sie bei Nachweis eines erblichen Krebsrisikos keine Lebensversicherung mehr abschließen können oder dass ihre Krankenkasse ihnen kündigt.
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrags wollen private Versicherungen wissen, welches Risiko sie im Einzelfall tragen. Deshalb müssen Fragen zu bestehenden oder vergangenen Erkrankungen laut Versicherungsvertragsgesetz vom Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings: Prädiktive Gentests verlangen dürfen Versicherungsunternehmen nicht. Dies ist durch das Gendiagnostikgesetz geregelt.
Lesen Sie auch: Bodybuilderin Christina: Sauerländerin mit Muskeln aus Stahl
Recht auf Nichtwissen
Wird ein Gentest nach Vertragsabschluss durchgeführt, muss das Ergebnis dem privaten Versicherungsunternehmen nicht mitgeteilt werden. Wenn das Ergebnis eines Gentests bei Abschluss eines privaten Versicherungsvertrags bereits vorliegt, gilt: Wird im Versicherungsfall eine Leistung von mehr als 300.000 EUR oder eine Jahresrente von mehr als 30.000 EUR vereinbart, müssen Betroffene auf Nachfrage des Unternehmens das Ergebnis mitteilen. Das trifft bei privaten Lebens-, Pflegerenten-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen zu. Bei privaten Krankenversicherungen ist die Frage nach Gentests unabhängig von der Versicherungssumme aber immer verboten.
Gesetzlich Versicherte müssen sich keine Gedanken machen. Denn bei den sogenannten Sozialversicherungen, wie den gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherungen, finden keine Gesundheitsprüfungen statt. Deshalb ist das Ergebnis eines Gentests für gesetzliche Versicherungen immer ohne Bedeutung. Gut zu wissen ist dabei: Niemand ist verpflichtet, einen prädiktiven Gentest durchführen zu lassen. Denn im medizinischen Bereich stellt das „Recht auf Nichtwissen“ sicher, dass jeder selbst entscheiden kann, ob er etwas über sein Risiko, beispielsweise an Krebs zu erkranken, erfahren möchte oder nicht, so das DKFZ.
Beim Krebsinformationsdienst beantworten Ärztinnen und Ärzte alle Fragen zum Thema Krebs, auch zum erblich bedingten Krebsrisiko und zu sozialrechtlichen Fragen. Sie sind täglich von 8 bis 20 Uhr unter 0800-420 30 40 oder unterkrebsinformationsdienst@dkfz.de kostenlos zu erreichen.