Arnsberg/Winterberg. Das Landgericht Arnsberg fällt nach zehn Tagen ein Urteil im Winterberger Vergewaltigungsprozess. Der Richter machte eine messerscharfe Ansage.

Vor dem Landgericht Arnsberg ist ein 55-jähriger Bremer in einem Berufungsprozess von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte ihm zunächst vorgeworfen, seine Lebensgefährtin, mit der er mehrere gemeinsame Kinder hat, an deren damaligen Wohnort Winterberg vergewaltigt zu haben.

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Der Bremer Rechtsanwalt Jan Lam vertat vor dem Landgericht Arnsberg den Angeklagten in einem Vergewaltigungsprozess.
Der Bremer Rechtsanwalt Jan Lam vertat vor dem Landgericht Arnsberg den Angeklagten in einem Vergewaltigungsprozess. © WP | Benedikt Schülter

Erstinstanzlich hatte das Briloner Amtsgericht den Angeklagten bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt.

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Nun fiel das Urteil zugunsten des Angeklagten aus. Bei der Urteilsverkündung machte der Vorsitzende Richter Marc Gährken noch einmal deutlich, wie überzeugt er von der Unschuld des Angeklagten gewesen sei. Die Kammer sei nach der zehntägigen Beweisaufnahme zu dem Schluss gekommen, dass der Mann von dem Vorwurf freizusprechen sei. Zuvor hatte Staatsanwältin Nicole Kuni sich mit ihrem Plädoyer auch für einen Freispruch eingesetzt. Dagegen hatte sich der Nebenklagevertreter Stephan Lucas für eine Verurteilung des Mannes ausgesprochen. Im Anschluss legte der Münchner Rechtsanwalt, den man auch aus vielen Gerichtsshows im Fernsehen kennt, Revision gegen das Urteil beim Oberlandesgericht in Hamm ein.

Rechtsanwalt empfindet Freude für den Mandanten

Stephan Lucas ist ein deutscher Rechtsanwalt und war Darsteller in der Sat.1-Gerichtsshow Richter Alexander Hold. Er hat nun Revision beim Oberlandesgericht eingelegt.
Stephan Lucas ist ein deutscher Rechtsanwalt und war Darsteller in der Sat.1-Gerichtsshow Richter Alexander Hold. Er hat nun Revision beim Oberlandesgericht eingelegt. © WP | Benedikt Schülter

Gegenüber der WP erklärte er: „Meine Mandantin bleibt auch nach dem Urteilsspruch bei den von ihr erhobenen Vorwürfen. Viel spricht dafür, dass sie im Prozess die Wahrheit gesagt hat. Der Angeklagte selber hatte früh Fälle häuslicher Gewalt zumindest gegenüber den Kindern eingeräumt - ein Indiz, das die Anklagevorwürfe unterstützt. Nun wurde er „in dubio pro reo“ freigesprochen.“ Die Tat sei ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen, sie könnte aber dennoch genau so, wie angeklagt, stattgefunden haben. „Dass es hier Aussage gegen Aussage steht, macht die Sache so schwierig. Meine Mandantin hat mich beauftragt, das Urteil in der Revision ganz genau auf mögliche rechtliche Fehler zu prüfen“, so Lucas.

Verteidiger Jan Lam zeigte sich dem Urteilsspruch erleichtert. „Ich freue mich besonders für meinen Mandaten. Die Beweisaufnahme hat eindeutig gezeigt, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht zutreffen“, sagte er gegenüber der WP. Das vorinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes in Brilon habe seinen Mandanten aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt. Vor dem Landgericht seien nun erneut acht Zeugen geladen gewesen. Neben drei Richtern aus den Vorinstanzen, einem weiteren Ex-Gefährten der Frau und einer Bekannten, sei seiner Meinung nach besonders die Aussage des vermeintlichen Opfers entscheidend gewesen.

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Deren erneuten Ausführungen hätten das Landgericht aber nicht überzeugend können. Außerdem habe auch eine Bekannte der Frau und der Ex-Lebensgefährte keine gute Figur im Zeugenstand gemacht. So hatte die Bekannte der Frau während des vorinstanzlichen Verfahrens den Angeklagten noch schwer belastet. Doch vor dem Landgericht erklärte die Frau plötzlich, dass sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wirklich an die Ereignisse erinnern könne.

Alles in allem sei das Urteil die einzig richtige Entscheidung gewesen, unterstrich Verteidiger Lam. „Das ganze Verfahren hat meinen Mandanten sehr belastet. Er ist froh, jetzt hoffentlich endgültig damit abschließen zu können.“ Er gebe einer möglichen Revision nur sehr geringfügige Chancen auf Erfolg. Außerdem lobte er die Verfahrensleitung von Richter Gährken, obwohl es zwischendrin recht hitzig zwischen ihm und Nebenklagevertreter Lucas hergegangen sei.

Der Richter habe zudem bei der Urteilsverkündung betont, dass der Angeklagten trotz eines möglichen Deals die richtige Entscheidung getroffen habe, diesen abzulehnen. Die Einigung nach einem sogenannten Rechtsgespräch hätte vorgesehen, dass der Bremer die Verurteilung aus dem Briloner Verfahren akzeptiert, selber aber die Tat nicht einräumt.

Bei einer Einigung wäre der Angeklagte wohl zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Wäre er aber jetzt verurteilt worden, hätte das wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Gefängnisstrafe nach sich gezogen.