Olsberg/Paderborn. Das Erzbistum Paderborn präzisiert die Vorwürfe gegen Pfarrer Steilmann, die zum seinem Rücktritt geführt hatten. Doch es bleiben Fragen offen.

Das Erzbistum Paderborn hat Details zum Rücktritt von Pfarrer Richard Steilmann genannt. Im Raum steht die Veruntreuung einer sechsstelligen Summe. Das Erzbistum nennt einen finanziellen Verlust für die Kirchengemeinde von rund 175.000 Euro. Richard Steilmann räumte die Vorwürfe nach Angaben des Erzbistums Paderborn ein und erklärt die Absicht zur Wiedergutmachung. Er war in der vergangenen Woche von als Dechant des Dekanats Hochsauerland-Ost und von seinem Amt als leitender Pfarrer des Pastoralen Raumes Pastoralverbund Bigge-Olsberg zurückgetreten.

Am 25. März hatte das Erzbistums in einer knappen Mitteilung darüber informiert, dass Pfarrer Richard Steilmann auf seine Pfarrstelle verzichtet. Zur Begründung wurden Unregelmäßigkeiten in der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde genannt, deren Klärung nach abgeschlossener interner Prüfung voraussichtlich staatlichen Stellen obliegen werden. Im Klartext: Es wird staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geben.

Vorwurf an Pfarrer Steilmann: Mutmaßliche Veruntreuung zum Vorteil Dritter

„Grundlage der Vorwürfe sind durch das Team Revision des Erzbischöflichen Generalvikariates festgestellte Fehlbeträge, die bei der Prüfung der Vermögensverwaltung in der katholischen Kirchengemeinde St. Martin Bigge auffällig wurden“, heißt es in der Mitteilung des Erzbistums. Dem ersten Prüfergebnis folgte demnach eine Anhörung Pfarrer Steilmanns, der zu dem Gespräch von zwei Vertrauenspersonen begleitet wurde. Der Pfarrer habe die im Prüfungsbericht getroffenen Feststellungen vollumfänglich eingeräumt und habe seine Absicht zur Wiedergutmachung erklärt. „Seine Einlassungen zum Sachverhalt wurden im Schlussbericht der Revision berücksichtigt, der am 22. März 2023 mit dem Kirchenvorstand erörtert wurde“, heißt es in der Mitteilung.

Der Kirchengemeinde St. Martin durch sei durch die mutmaßliche Veruntreuung zum Vorteil Dritter ein finanzieller Verlust entstanden. Der Prüfbericht weise diesen Verlust derzeit in Höhe von rund 175.000 Euro aus. Bislang gibt es keine Informationen darüber, über welchen Zeitraum die mutmaßliche Veruntreuung stattgefunden hat und wer von dem Geld profitiert hat. Auffälligkeiten in der Vermögensverwaltung der benachbarten Kirchengemeinden konnten durch die Prüfer nicht festgestellt werden.

Pfarrer Steilmann soll Selbstanzeige erstattet haben

„Das Erzbistum Paderborn hat Pfarrer Steilmann unverzüglich zur Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung geraten und ihm auch die Möglichkeit eingeräumt, eine Strafanzeige in eigener Sache zu erstatten“, so das Erzbistum. Diese Anzeige sei nach Auskunft seines Anwalts am Donnerstag auf den Weg gebracht worden. Bei den infrage kommenden Ermittlungsbehörden war am Freitag auf WP-Nachfrage noch kein Eingang einer Anzeige festzustellen. Bis eine Anzeige im System erfasst ist, könne es allerdings einige Tage dauern, hieß es. Zuständig sein im“Fall Steilmann“ wird voraussichtlich die Staatsanwaltschaft Arnsberg, da in der Regel Ermittlungen in dem Bezirk geführt werden, in dem eine Straftat begannen wurde.

Die sich an das Prüfungsergebnis und die sich aller Voraussicht nach folgenden staatlichen Ermittlungen anschließenden Fragen gelte es nun, zu klären und zu bewerten. Es stelle sich besonders die Frage der Wiedergutmachung. „Die Seelsorge in den durch den Pfarrstellenverzicht und die darauf folgende Ungewissheit zurecht irritierten Gemeinden wird durch den vorübergehend leitenden Pfarrer Burkhard Sudbrock und das Pastoralteam vor Ort aufrechterhalten.“

Pfarrer Steilmann: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erwartet

Das Erzbistum bedauere, dass es in den Kirchengemeinden zu Irritationen und Enttäuschungen gekommen sei. In großen Teilen der Gemeinen hatte es – wie berichtet – Unverständnis über die Art der Kommunaktion in der Causa Steilmann gegeben. Die Kritik zielte unter anderem darauf, dass dass Erzbistum am 25. März eine knappe Mitteilung über den Amtsverzicht veröffentlicht hatte und damit im östlichen Hochsauerland Spekulationen angeheizt hatte. Es gab in diesem Zusammenhang Beschwerdebriefe, die nach Paderborn geschickt wurden. Das Erzbistum rechtfertigt sich nun für sein Vorgehen: „Aus Gründen der Transparenz wurde der zum Zeitpunkt am 25. März 2023 gesicherte Verfahrensstand gleichzeitig mit der Information zum Pfarrstellenverzicht unverzüglich mitgeteilt. Diese Information erfolgte auf der Grundlage, dass der Pfarrer die Vorwürfe zuvor vollumfänglich eingeräumt hatte. Weitere Angaben waren zu dem Zeitpunkt noch nicht möglich.“

Das Erzbistum Paderborn und der Kirchenvorstand St. Martin sehen sich zur rückhaltlosen Aufklärung des Sachverhaltes verpflichtet. Gleichwohl stehe das Erzbistum in der Fürsorgepflicht für Pfarrer Steilmann. Vor diesem Hintergrund und in Vorausschau der durch die Anzeige zu erwartenden staatsanwaltlichen Überprüfungen werde das Erzbistum derzeit keine weitere Angaben zum Sachverhalt machen.

Die Westfalenpost hat in den vergangenen Tagen mehrfach versucht Richard Steilmann per Telefon,WhatsApp und Email für eine Stellungnahme zu erreichen – bislang vergeblich.