Marsberg. Die Bestattungskultur ist im Wandel. Um die Kosten zu decken, werden die Gebühren in Marsberg nun erhöht. Daher werden Urnengräber nun teurer.

In Marsberg wird keine Wettbürosteuer mehr erhoben. Aber das Sterben wird deutlich teurer. Bevor der Stadtrat Marsberg dies in in seiner jüngsten Sitzung einstimmig auf den Weg brachte, gedachte er mit einer Schweigeminute der vielen Opfer des schweren Erdbebens in der Türkei und Syrien.

Friedhofsgebühren

Die Stadt unterhält elf städtische Friedhöfe und zwölf Friedhofskapellen bzw. Leichenhallen. Die Bestattungskultur ist im Wandel. Es gibt immer weniger Sargbestattungen. Die heutigen Bestattungen müssten möglichst kostengünstig und ohne große Verpflichtungen zur anschließenden Grabpflege erfolgen, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

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Die Gesamtkosten für das Friedhofs- und Bestattungswesen 2023 belaufen sich auf 358.820 Euro. Kostendeckung: 65,63 Prozent Die Kosten für 2022 sind mit 382.120 Euro kalkuliert, Kostendeckung: 58,23 Prozent. Bei der Unterhaltung der Friedhöfe hat der städtische Betriebshof bereits Prozessoptimierungen (z.B. Minimalisierung der Pflegearbeiten und Verbesserungen bei der Abfallentsorgung) vorgenommen.

Der Kostendeckungsgrad der Friedhofskapellen und Leichenhallen setzt die Stadtverwaltung bewusst niedrig an, weil die Bestattungen direkt aus der Kirche heraus immer häufiger würden.

Um die Kosten zu decken, werden die Gebühren angepasst. Für Urnenwahlgräber von derzeit 1091 Euro pro Urnenwahlgrab auf 1204 Euro.

Urnenplätze sind jetzt umsatzsteuerpflichtig. Auch das schlägt sich ordentlich in den Gebühren nieder: Für einen Urnenplatz in anonymer Baumgemeinschaft (Bredelar, Niedermarsberg, Padberg) von 579 Euro auf 689 Euro; für einen Urnenplatz Gemeinschaftsgrabstätte mit Namenskennzeichnung (Niedermarsberg) von 765 Euro auf 911 Euro. Für einen Urnenplatz Gemeinschaftsgrabstätte mit Namenskennzeichnung (Erlinghausen, Essentho, Heddinghausen, Helminghausen, Leitmar, Oesdorf und Udorf) von 685 Euro auf 816 Euro. Für anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten von 473 Euro auf 583 Euro.

Wettbürosteuer

Die Wettbürosteuer in Marsberg ist Geschichte. Die Wettbürosteuersatzung wird aufgehoben. Einstimmig stimmten die Ratsmitglieder dafür. Seit 2019 wurde sie erhoben mit drei Prozent des Wetteinsatzes. Damit sollte das Glückspiel eingedämmt werden. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine kommunale Wettbürosteuer unzulässig ist, weil sie den bundesrechtlich speziell im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern gleichartig ist.

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Die Aufhebung gilt ab dem 20. September 2022. Gezahlte Wettbürosteuer wird erstattet. Für 2023 waren 3000 Euro eingeplant, die jetzt fehlen werden.

Flüchtlinge aus der Ukraine

Zum 31. Dezember 2022 befanden sich 49 Personen aus der Ukraine in Marsberg, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialhilfe und medizinische Versorgung) bezogen. Weitere 225 Personen aus der Ukraine befanden sich in Marsberg mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Den Aufwendungen von 796.779 Euro stehen Erstattungen von Bund und Land von 1,56 Millionen Euro entgegen.