Hochsauerlandkreis/Brilon. Die Trassenführung der B7n in Brilon sollte vor fast einem Jahr präsentiert werden – eigentlich. Straßen NRW äußert sich nun aber auf WP-Anfrage.

Wird die B7n in Brilon scheitern? Am 30. März 2022 – vor fast einem Jahr – sollte die Trassenführung des Projektes stehen. Der Termin wurde abgesagt, seitdem herrscht dröhnende Stille seitens Straßen NRW. Erst auf Anfrage hatte es im September letzten Jahres geheißen, man sei noch in Abstimmung, die Komplexität des Verfahrens rechtfertige den Zeitverzug. Seitdem wieder Stille. Erst auf WP-Anfrage äußert sich Straßen NRW zum aktuellen Stand der Dinge – und spricht von einem großen Schritt.

SPD-Fraktion Brilon kritisiert das Stillschweigen von Straßen NRW

Tatsächlich ist die WP nicht allein mit der drängenden Neugier nach dem Stand des Verfahrens. Die SPD Ratsfraktion unter ihrem Vorsitzenden, Hubertus Weber, stellte in der vergangenen Ratssitzung den Antrag an die Verwaltung, man möge Kontakt zu Straßen NRW herstellen um den aktuellen Stand oder eine Stellungnahme zu dem Bauvorhaben B7n zu erfahren. „Dazu wäre es wünschenswert, wenn sich Vertreter von Straßen NRW persönlich vor dem Rat äußern würden.“ Weber wird in der SPD-Stellungnahme konkret – und kritisch: „Mit großen Ankündigungen wurde am 15. März 2022 die Vorstellung des Bürgergutachtens in der Schützenhalle Brilon vorgestellt. Das Interesse war groß, die Variantenführungen der beteiligten, von Straßen-NRW ausgewählten Bürger*Innen waren plausibel, wenn auch nicht unbedingt der Linienführung entsprochen wurde, die Straßen NRW favorisierte.“ Das Bürgergutachten schlug vor, in Höhe der Variante 1 und oberhalb der Verkehrsbetriebe (RLG) die Variante 15 in südlicher Richtung zu nehmen um dann auf die jetzige Umgehungsstraße bis zum Abzweig Scharfenberg auf weitere Varianten bis zur B 480 zu gelangen. Weber: „Diese Variante des Bürgergutachtens war aber hörbar nicht unbedingt der Favorit von Straßen-NRW.“ Alle Beteiligten hätten mit Erleichterung den Termin am 31. März 2022 erwartet, der die endgültige Linienführung thematisieren sollte. „Dieser Termin konnte allerdings nicht gehalten werden. Es gab schlichtweg keine Erklärung. Und die gibt es bis heute nicht“, kritisiert Weber. „Auch ein knappes Jahr nach den besagten Sitzungen ist nicht im Ansatz zu erkennen, wohin die Reise, sprich B7n geht.“

Die B7n-Varianten: Das Bürgergutachten schlug vor, in Höhe der Variante 1 und oberhalb der Verkehrsbetriebe (RLG) die Variante 15 in südlicher Richtung zu nehmen um dann auf die jetzige Umgehungsstraße bis zum Abzweig Scharfenberg auf weitere Varianten bis zur B 480 zu gelangen
Die B7n-Varianten: Das Bürgergutachten schlug vor, in Höhe der Variante 1 und oberhalb der Verkehrsbetriebe (RLG) die Variante 15 in südlicher Richtung zu nehmen um dann auf die jetzige Umgehungsstraße bis zum Abzweig Scharfenberg auf weitere Varianten bis zur B 480 zu gelangen © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Auf Anfrage der Westfalenpost schreibt Lars Voigtländer von Straßen NRW: „Aktuell befinden wir uns in der für den weiteren Verlauf der Maßnahme wichtigen Abstimmung der Vorzugsvariante.“ Grundsätzlich habe sich an den Rahmenbedingungen für die B7n Nuttlar-Brilon nichts geändert. „Die lange Bearbeitungszeit ist zum einen dem Umfang der Maßnahme, es handelt sich um den Neubau einer 3-streifigen Bundesstraße auf einer Länge von ca. 12 Kilometern, geschuldet“, so Voigtländer. Zum anderen führe die B7n entlang an Ortschaften und sogenannten Aussiedlerhöfen und durch eine naturschutzfachlich und –rechtlich „sehr anspruchsvolle“ Landschaft, es handele sich um eine komplexe Planung und Abwägung aller betroffenen Belange. Voigtländer dazu: „Die sorgfältige und rechtssichere Abwägung aller betroffenen Belange für diesen langen Streckenzug ist noch nicht abgeschlossen.“

Straßen NRW rechtfertigt langen Zeitverzug mit „gewichtiger Entscheidung“

Auf die drängenden Nachfragen seitens Presse und Politik reagiert Straßen NRW verhalten – und rechtfertigt sich für den langen Verzug. Lars Voigtländer schreibt: „Wir alle wissen zu schätzen, wie intensiv und engagiert die Bürgerinnen und Bürger vor Ort geholfen haben, das Projekt B7n voranzutreiben. Uns ist bewusst, dass die Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürger aus dem Dialogforum, die von einer B7n betroffenen oder entlasteten Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Politik auf die Fertigstellung unserer Abwägung und auf die Benennung der Vorzugsvariante warten. Aus Sicht von Straßen NRW ist jedoch für eine solch gewichtige Entscheidung für die B 7n und die Gewährleistung einer rechtssicheren Fortsetzung der Planung ein zeitlicher Verzug im Planungsablauf gerechtfertigt.“

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Keine Neuheiten und kein konkreter Zeitplan – aber ein vages Versprechen

Eine lange Stellungnahme, die im Wesentlichen keine Neuigkeiten für die Betroffenen enthält – sei es die Trassenführung die derzeit favorisiert wird oder ein konkreter Zeitplan. Auf diesen geht Voigtländer ganz zum Schluss ein und verspricht: „Ein Fertigstellungsdatum für die Unterlagen kann aktuell noch nicht konkret benannt werden. Wir können aber sagen, dass wir einen großen Schritt seit Ihrer letzten Anfrage im August 2022 gemacht haben und von einer absehbaren Fertigstellung der Abwägungsunterlagen ausgehen.“

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Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes wird stetig weiter bearbeitet

Die Maßnahme B 7n Nuttlar-Brilon ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 mit der Einordnung in die Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“. Vor dem Hintergrund der vom Bund angekündigten Novellierung des Bundesverkehrswegeplans haben die regierungsbildenden Parteien im Koalitionsvertrag für NRW vereinbart, dass die laufenden Projekte bis zur Novellierung des Bundesverkehrswegeplans grundsätzlich weiterbearbeitet werden. Die Maßnahme ist ein Lückenschluss von der A 46 Anschlussstelle Nuttlar bis zur B 480 nördlich Brilon in Richtung des Autobahndreiecks A44 / A33 Bad Wünnenberg. Die B7n würde die Ortslagen Antfeld und Altenbüren „wesentlich entlasten, im Falle von Antfeld um bis zu 85 Prozent“, erklärt Voigtländer. Aus unter anderem diesen Gründen sei die Maßnahme auch entsprechend hoch priorisiert in der Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift und die Abwägungsunterlagen zur Findung der sogenannten Vorzugsvariante für die B7n würden kontinuierlich weiterbearbeitet.