Brilon. Patronenhülsen wurden in der Briloner Kernstadt auf dem Boden gefunden. Die Polizei gibt eine Einschätzung und sagt, was Tätern drohen kann.
In Brilon ist es am Silvesterabend oder in der darauffolgenden Woche vermutlich zu einem mehrfachen Einsatz von Schreckschusspistolen gekommen. Zumindest lassen mindestens neun leere Patronenhülsen auf dem Pflaster der Derkere Straße darauf schließen.
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Die Polizei kann sie anhand ihrer grünen Kappen eindeutig einer Schreckschusspistole zuordnen. Da sie jedoch keine Meldung über den Einsatz erhalten hat, werde die Polizei auch nicht ermitteln, da kein Anfangsverdacht bestehe, so Polizeisprecher Volker Stracke auf Anfrage der WP.
Hohe Verletzungsgefahr
Zwar sei der Einsatz von Schreckschussmunition grundsätzlich nicht mit echter Munition vergleichbar, harmlos sei er aber nicht: „Damit können schwere Verletzungen an Ohren, Augen und auch am Körper verursacht werden“ erklärt Stracke. Das Abfeuern ist daher in der Öffentlichkeit verboten.
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Bis zu 10.000 Euro Strafe
Im Gesetz wird unterschieden, ob der Inhaber im Besitz des „Kleinen Waffenscheins“ ist: Er berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen in Teilen der Öffentlichkeit, das heißt ein „Beisichtragen“ außerhalb der eigenen Wohnung ist gestattet, sofern der Inhaber seinen Ausweis dabeihat und nicht zu öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen geht. Was grundsätzlich nicht erlaubt ist: Das Benutzen außerhalb von Schießstätten und des eigenen angegrenzten Grundstücks zum Spaß - nur zur Verteidigung in einem Notfall. Wer dennoch mit seiner Waffe an Silvester öffentlich herum knallt oder einen Aufsatz aufschraubt und damit Feuerwerkskörper abschießt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörden können dafür bis zu 10.000 Euro verhängen. Die Polizei im Hochsauerlandkreis stellt klar: „Das Abfeuern dieser Waffen am Silvesterfeiertag auf öffentlichem Grund ist, auch während der erlaubten Abbrandzeit, untersagt.
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Gefängnis möglich
„Wenn nicht mal ein „Kleiner Waffenschein“ vorliegt, wird es juristisch brenzliger: Das ist oft der Fall, weil Schreckschusswaffen von jedem ab 18 Jahren ohne weitere Voraussetzungen gekauft werden dürfen und die Dunkelziffer der Besitzer nach Erfahrung der Behörden hoch ist. Werden diese Pistolen in der Öffentlichkeit mitgeführt und benutzt, liegt eine Straftat vor. Der Strafrahmen: sechs Monate bis zu fünf Jahre.
Polizei kann Waffen nicht auf den ersten Blick unterscheiden
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Und es gibt noch einen Grund, warum die Waffe eher nicht in der Öffentlichkeit getragen werden sollte: „Die Polizei kann nicht auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um eine echte oder um eine Schreckschusspistole handelt“, so Polizeisprecher Stracke. Möglicherweise mache sich der Träger somit also selbst zur Zielscheibe.